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Böhmermanns Schmähgedicht: Satiriker scheitert vor Bundesverfassungsgericht

Eine juristische Odyssee ist zu ihrem Ende gekommen. Mittlerweile ist es fast sechs Jahre her, seit Jan Böhmermann in der
Ohne eine detaillierte Begründung zu geben, wies das BVerfG in Karlsruhe die Verassungsbeschwerde von Böhmermann ab. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat
, heißt es in dem Beschluss des Gerichts vom 26. Januar, der heute veröffentlicht wurde.
Bereits 2017 und 2018 hatten das Landgericht Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht entschieden, dass weite Teile von Böhmermanns Schmähgedicht über Erdogan verboten werden und nicht mehr veröffentlicht werden dürfen. Damit gab das Gericht der Klage Erdogans teilweise Recht. Er müsse die strittigen Passagen nicht hinnehmen, weil sie sein allgemeines Persönlichkeitsrecht im Kernbereich berührten. Dem türkischen Präsidenten war dies allerdings nicht genug: Er legte Berufung ein, weil er erzielen wollte, dass das komplette Gedicht verboten wird. Böhmermann legte seinerseits ebenfalls Berufung ein - mit dem Ziel, dass das gesamte Schmähgedicht weiter verbreitet werden darf, da es unter die vom Grundgesetz geschützte Meinungs- und Kunstfreiheit falle.
Nachdem Böhmermanns Beschwerde bereits 2019 vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen wurde, zog er vor das Bundesverfassungsgericht, das nun jedoch ebenfalls nicht zu seinen Gunsten entschied. Damit dürfte das letzte Kapitel dieses langjährigen Rechtsstreits erreicht worden sein.
Die betreffende Ausgabe des "Neo Magazin Royale" zog eine weitreichende Debatte nach sich, unter anderem da Erdogan neben der zivilrechtlichen Klage auch nach einer strafrechtlichen Verfolgung nach §103 StGB wegen der Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts verlangte. Dieser Strafverfolung stimmte die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel zu, was für große Empörung sorgte und eine Debatte über Satirefreiheit in Deutschland auslöste. Die Mainzer Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den ZDF-Moderator im Oktober 2016 eingestellt, da "strafbare Handlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen" waren. Merkel und weitere Politiker setzten sich danach für eine Abschaffung des "Majestätsbeleidigungs"-Paragrafen ein, der zum 1. Januar 2018 schließlich gestrichen wurde.
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Leserkommentare
DerLanghaarige schrieb am 10.02.2022, 17.56 Uhr:
Ich finde es leider schade, dass die ganze Debatte in der Bevölkerung IMMER noch in Richtung "Aber Satire darf doch alles", bzw "Aber Erdogan ist doch ein Diktator" läuft, wenn die meisten Menschen, die Böhmermann jetzt verteidigen, ihn garantiert selber vor alle Gerichte gezerrt hätten, wenn er sie im Fernsehen als "pädophile Ziegenficker" bezeichnet hätte.Spooky78 schrieb am 11.02.2022, 10.54 Uhr:
Der Böhmermann'sche Humor setzt nun mal ein gewisses Bildungsniveau voraus. Wer das nicht hat, kann ja immer noch weiter RTL2 schauen, muss sich dann allerdings auch nicht wundern, wenn er in den diversen Trash-Formaten auf wirklich justiziable Beleidigungen trifft, die völlig frei von Ironie sind.Bluebird-79 schrieb am 11.02.2022, 00.57 Uhr:
selten so viel Mist lesen müssen um zu rechtfertigen das solche unlustigen gestalten wie Bommelmann von meinem Zwangsbeitrag am Futter Trog seinen Platz findet .Spooky78 schrieb am 10.02.2022, 21.59 Uhr:
Das Problem ist doch viel mehr, dass anscheinend die meisten Menschen die Intention von Ironie nicht verstehen. Das konnte man erst vor Kurzem wieder erleben, als es darum ging, dass Böhmermann angeblich Kinder mit Ratten verglichen haben soll. Genauso wie im o.g. Gedicht war jedoch das genaue Gegenteil der Fall. Böhmermann weiß natürlich, dass Erdogan die ganzen Dinge, die er ihm in seinem Gedicht unterstellt, nicht getan hat. Und er behauptet das auch gar nicht. Er weiß auch, dass die Äußerungen rassistisch sind, er macht sie sich aber nicht zu eigen. Er stellt viel mehr dar, was man alles nicht sagen darf und wo die Grenzen der Meinungsfreiheit sind. Das zu zensieren, ist einfach nur albern. Aber in einer Gesellschaft, in der man Sachen wie "N-Wort" sagt, als ob die vollständige Nennung des Begriffs an sich schon eine Beleidigung wäre, auch wenn ein völlig anderer Kontext vorliegt, wird man sich an Beschränkungen dieser Art wohl gewöhnen müssen. Und dass das BVerfG Böhmermanns Beschwerde gar nicht erst annimmt, geschweige denn verhandelt, und dafür noch nicht einmal eine wirkliche Begründung liefert, sagt doch mehr über den Zustand, die Haltung und Entscheidungsfreudigkeit der Judikaktive in diesem Land aus als über den fraglichen Tatbestand. Vielleicht findet Böhmermann ja einen Weg, die Sache vor das EuGH zu bringen. Ich würde das jedenfalls begrüßen. Es wäre nicht nur im Sinne der Satire, sondern vor allem der Meinungsfreiheit und damit einem der wichtigsten Grundrechte überhaupt.
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