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Nach Ärger mit Rechtegeber: ARD und ZDF übertragen Handball-WM 2015 aus Katar nicht

Vom 15. Januar bis 1. Februar 2015 wird die 24. Handball-Weltmeisterschaft der Männer in Katar ausgetragen. Entgegen ursprünglicher Planungen müssen ARD und ZDF gezwungenermaßen auf eine Übertragung der Spiele verzichten. Hintergrund ist, dass sich die SportA (Sportrechteagentur von ARD und ZDF) und der Rechtegeber beIN nicht einigen konnten. SportA hatte laut Angaben der öffentlich-rechtlichen Sender im August fristgerecht ein marktgerechtes Angebots gemacht, worauf allerdings erst gestern eine Rückmeldung von beIN erfolgt ist, "auf deren Basis jedoch keine Verhandlungen aufgenommen werden können".
"Da wir trotz wiederholter Aufforderungen erst gestern eine nicht akzeptable Antwort auf unser Angebot erhalten haben, müssen wir von einer großflächigen Übertragung der Handball-WM in unseren Programmen Abstand nehmen. Programmplanerisch müssen wir jetzt die Sendeplanung für Januar 2015 final festlegen. Gleichzeitig ist hinsichtlich Organisation und Logistik ein Zeitpunkt erreicht, an dem nicht mehr gewährleistet ist, dass Live-Übertragungen aus Katar in der von ARD und ZDF gewohnten Qualität garantiert werden könnten.", erläutert ARD-Sportkoordinator Axel Balkausky.
Dieter Gruschwitz, Sportchef des ZDF, äußert sich ebenfalls enttäuscht: "Wir bedauern, dass wir von diesem Großereignis in einer bei den deutschen Fernsehzuschauern beliebten Sportart aufgrund der mangelnden Gesprächsbereitschaft und der Nichteinhaltung bereits vor Monaten gegebener schriftlicher Zusagen seitens des Rechtegebers nicht werden berichten können."
Dennoch werden sich ARD und ZDF im Rahmen der Möglichkeiten um eine nachrichtliche Berichterstattung bemühen, da die Sportart Handball auch weiterhin einen festen Programmplatz im Sportangebot der beiden Sender haben soll.
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Leserkommentare
cassiel schrieb am 02.12.2014, 19.19 Uhr:
Nur widerwillig nehmen die Öffentlich-Schrecklichen von einer weiteren Finanzspritze für das Spitzendoping mit Zwangsgeldern der Bürger Abstand ... § 29 13. BtMG ...
bugmenot schrieb am 02.12.2014, 15.26 Uhr:
Den Arsch sollten die ÖR mal beim Fußball in der Hose haben und nicht um jeden Preis die überhöhten Gehälter der Fußballspieler von zwangseingetriebenen Geld bezahlen.
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