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Sky wehrt sich gegen einstweilige Verfügung

von Michael Brandes in Vermischtes
(27.05.2010, 00.00 Uhr)
Pay-TV-Sender verteidigt sein Jugendschutz-System
Sky

Gegen eine aus Jugendschutz-Gründen verhängte einstweilige Verfügung wird sich Pay-TV-Sender Sky zur Wehr setzen. "Wir halten die einstweilige Verfügung für ungerechtfertigt und gehen rechtlich dagegen vor", kündigte Sky-Unternehmenssprecher Hans-Jürgen Croissant gegenüber der Internetseite "Digital Fernsehen" an.

Der Geschäftsführer einer Mainzer Firma, die ein technisches Alterskontrolle-System für Sex-Seiten im Internet anbietet, hatte beim Landgericht Duisburg eine einstweilige Verfügung gegen Sky erwirkt, um den Sender zu zwingen, den aus seiner Sicht nicht ausreichenden Jugendschutz zu verbessern (wunschliste.de berichtete).

Die Verfügung ist inzwischen bei Sky eingetroffen und hatte erste Konsequenzen: Der Sender Beate-Uhse.tv beginnt erst um 23.00 Uhr mit der Ausstrahlung seines Programms. Bei einem Verstoß gegen die Verfügung droht Sky ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Sky zieht nun vor Gericht. Änderungen an seinem PIN-System will der Sender nicht vornehmen: "Wir halten unser Jugendschutzsystem für sicher", so Croissant. Alle rechtlichen Anforderungen seien erfüllt. Falls der Mainzer Medienunternehmer den Prozess gegen den Sender verliert, muss er für den durch die Verfügung entstandenen wirtschaftlichen Schaden aufkommen.

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Leserkommentare

  • Shalimar schrieb via tvforen.de am 27.05.2010, 13.56 Uhr:
    Sky muss sich auch nicht alles gefallen lassen!!!
    Also ich finde , dass der Jugendschutz bei Sky wirklich sicher ist. Bei uns "schwirren" auch kleinere Kinder rum, und wenn sie Sky anschalten und der Sender verschlüsselt ist ... Pech gehabt - nichts für ihr Alter. Keiner von ihnen hat den Pin , geschweige denn kommt an diesen ran. Und wenn Eltern so unvernünftig sind und eben diesen Pin an ihre Kinder weiter geben ... Hallo , was kann Sky denn dafür ?Warum also will man sie zu einem noch ausreichenden Jugendschutz "zwingen ? Ich finde ihn wirklich vollkommen ausreichend.
    Im Internet seh ich die Sache dann schon wieder anders. Da kommen solch kleine Hüpfer ja wirklich an alles ran. Da bin ich dann auch für dieses technisches Alterskontrolle-System für Sex-Seiten im Internet. Auf jeden Fall !
    Aber ... das ist wieder mal nur meine Meinung :o)
  • René schrieb via tvforen.de am 27.05.2010, 21.41 Uhr:
    Shalimar schrieb:
    Warum also will man sie zu einem noch ausreichenden Jugendschutz "zwingen ?

    Gelesen wer geklagt hat?
    "...Der Geschäftsführer einer Mainzer Firma, die ein technisches Alterskontrolle-System für Sex-Seiten im Internet anbietet..."
    Nun rate mal was er sich davon erhofft.