Folgeninhalt
Trödelhändler Udo R. soll den Fotografen Ralf B. in seinem Fotostudio hinterrücks nieder geschlagen haben. Der Fotograf hatte nämlich Nacktfotos im Internet veröffentlicht, die die Freundin von Udo R. zeigen. Alles weist auf gekränkten Männerstolz des Angeklagten hin, der seine Freundin nicht von anderen angaffen lassen wollte. Staatsanwalt Ralf Vogel vermutet aber ein anderes Motiv hinter der Tat: Er wird fündig auf den erotischen Fotos, die zu Hause beim Angeklagten aufgenommen wurden...
(Nitro)