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Rund jeder fünfte Einwohner bzw. jede fünfte Einwohnerin besitzt keine österreichische Staatsbürgerschaft. Im Vergleich mit anderen EU-Staaten gilt Österreich als besonders streng bei den Einbürgerungsvorschriften. Sind die hohen Anforderungen notwendig, um den Wert der Staatsbürgerschaft zu schützen? Oder ist es an der Zeit, einen großen Teil der Bevölkerung nicht mehr von zentralen Mitwirkungsmöglichkeiten wie dem allgemeinen Wahlrecht auszuschließen?
(ORF)





