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GEZ mahnt Internetseite ab
(24.08.2007, 00.00 Uhr)

Mit einer Abmahnung gegen eine Internetseite versucht die Gebühreneinzugszentrale des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, kurz GEZ, offensichtlich das negative Image der Gebühreneintreiber aufzubessern. Doch der Schuss ging offenbar nach hinten los ...
Das Berliner Internetportal "akademie.de", das seit mehreren Jahren Informationen zu Themen aus unterschiedlichen Bereichen aufbereitet, bekam am 9. August eine 29-seitige Abmahnung der GEZ. In einer Unterlassungserklärung sollen sich die Betreiber unter anderem dazu verpflichten, ab sofort nicht mehr von "GEZ-Gebühren", sondern von "gesetzlichen Rundfunkgebühren" zu sprechen. Statt "GEZ-Fahnder" soll "Beauftragtendienst der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter" geschrieben werden.
Der "GEZ-Gebührenbescheid" soll durch den - angeblich - korrekten Wortlaut "Bescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr" ersetzt werden, "GEZ-Antwortbogen" durch "Informationsschreiben der GEZ beigefügtes Formular zur Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RGebStV" ersetzt werden. Bei erneuter Verwendung oder Verzicht auf Löschung bestehender Nennungen droht die GEZ dem Portal mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 Euro je Vorfall(!).
Anlass für die Abmahnung seinen laut GEZ die auf akademie.de bereitgestellten kostenlosen Tipps und Musterbriefe für die Abmeldung bei der GEZ sowie der Hilfestellung zur Ermittlung der Gebührenpflicht für PCs mit Rundfunkempfang gewesen. Nach Angaben des Betreibers seien dabei aber weder illegale Praktiken empfohlen noch erläutert worden.
Die GEZ verteidigte unterdessen das Vorgehen. Bezeichnungen wie "GEZ-Gebühren" oder "GEZ-Brief" seien falsch und dazu angetan, "ein negatives Image der GEZ hervorzurufen". Ein sehr viel positiveres Image mag sich allerdings durch diese Maßnahmen bei vielen Beobachtern kaum einstellen.
Bis zur Klärung der Vorwürfe hat akademie.de die Beiträge vorsorglich entfernt und sich selbst zur "GEZ-freien Zone" ernannt.
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