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"Tatort"-Vorspann: ARD-Sender mit Niederlage vor Gericht
(25.03.2010, 00.00 Uhr)
Die Grafikerin Kristina Böttrich-Merdjanowa hat im Streit um den
Böttrich-Merdjanowa hatte für ihren eingereichten Entwurf vor über 40 Jahren eine Gage in Höhe von 2500 DM erhalten. Sie selbst habe die Innenaufnahmen mit dem Schauspieler Horst Lettenmeyer geleitet und die Trickaufnahmen gestaltet und umgesetzt. Vor Gericht möchte sie durchsetzen, als Urheberin des Vorspanns genannt zu werden und eine angemessene finanzielle Beteiligung für die jahrzehntelang erfolgte Nutzung des Vorspanns zu erhalten. Nach Recherche ihrer Anwälte war der Vorspann bisher allein in ARD und ORF mindestens 19.200 mal zu sehen (wunschliste.de berichtete).
Ob die Grafikerin durch ihren Beitrag Urheberrechte am Vorspann erworben hat, ist Kern des Rechtsstreits. Als Urheberin hätte sie wegen der intensiven Nutzung des Vorspanns möglicherweise Anrecht auf eine Nachvergütung. Die beklagten Sender bewerteten den Beitrag der Klägerin vor Gericht hingegen als untergeordnet. Das Landgericht kam nach Vernehmung zahlreicher Zeugen jedoch zu einer anderen Auffassung und hat der Klage auf Auskunft über den Umfang der Nutzung sowie auf Namensnennung stattgegeben. Nach Hörung der Zeugen - darunter Lettenmeyer, der für den Vorspann Augen, Hände und Beine zur Verfügung gestellt hatte - war das Gericht überzeugt davon, dass die Klägerin das Storyboard für den Vorspann geschrieben und die filmische Umsetzung mit geleitet hat.Die ARD-Sender müssen die Grafikerin künftig als Urheberin des Vorspanns nennen, ansonsten droht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro. Ihr Anwalt rechnet zudem gegenüber der Münchner "abendzeitung" mit einer "fünf-, vielleicht sechsstelligen Nachzahlung". Das Gericht hatte den Streitwert auf 150.000 Euro taxiert.
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