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Netflix testet Extra-Gebühren für Account-Sharing

Die Rahmenbedingungen der drei Netflix-Pakete sind vielen Abonnenten vertraut. Dabei übersehen viele Nutzer eine Vertragsklausel, der zufolge die im Standard- und Premium-Paket enthaltenen parallelen Streams für Inhalte nur mit Bewohnern des Haushalts des Account-Besitzers geteilt werden dürfen - oder diese Vorgabe wird bewusst ignoriert. Im Kampf gegen solche Verstöße testet Netflix nun eine neue Methode: Man fordert in drei Ländern Nutzer auf, solche "externen" Accountnutzer gegen eine recht happige Zusatzgebühr zu registrieren.
Account-Sharing
Im "Basic"-Paket können Account-Besitzer (in Deutschland für 7,99 Euro) einen einzelnen Stream nutzen, im "Standard"-Paket sind es zwei parallele Streams gleichzeitig und im "Premium"-Paket sind es gleich vier Streams. Letzteres hat dazu geführt, dass sich immer wieder Abonnenten ihre Account-Informationen geteilt haben - Netflix hat als Vertragsbedingung eben festgelegt, dass die Nutzer gemeinsam einen Haushalt bewohnen müssen: (studentische) Wohngemeinschaften, (unverheiratete) Paare und mehrköpfige Familien waren also herzlich zum Teilen eingeladen.
Bei vielen davon dürfte sich im Verlauf der Jahre die Lebenssituation nachträglich geändert haben: WG-Auflösungen gerade unter Studenten, Trennungen oder jüngere Familienmitglieder, die aus dem Elternhaus ausgezogen sind. Daneben gab und gibt es natürlich auch solche Nutzer, die einfach im Bekanntenkreis teilten oder auch solche, die Account-Zugänge an Fremde vermieteten. All diese verstoßen damit gegen die Vertragsbedingungen.
Test im südlichen Amerika
In Chile, Costa Rica und Peru hat Netflix nun nach eigenen Angaben ein Pilotprojekt gestartet. Hauptmerkmal dabei ist, dass Account-Halter Extra-Nutzer (also solche außerhalb des eigenen Haushalts) offiziell bei einem bestehenden Account zusätzlich anmelden können - die erhalten dann auch ein eigenes Login und Passwort.
Aus Netflix-Sicht kommt das zum Sonderangebotspreis daher - in Costa Rica (wo Netflix-Accounts in US-Dollar abgerechnet werden) ist der Preis dafür etwa 2,99 US-Dollar (zum Vergleich: Ein "Basic"-Paket kostet hier 8,99 US-Dollar, für das "Standard"-Angebot werden 12,99 US-Dollar fällig und für Premium zahlt man 15,99 US-Dollar). Pro Account sollen so bis zu zwei Personen hinzugefügt werden können.
Dazu wird auch gehören, dass Netflix anbieten wird, die Informationen von Nutzerprofilen auch über Accounts übertragbar zu machen (so dass Nutzer ihre Informationen wie Viewing-Historie mitnehmen können).
Viele Branchenbeobachter hatten schon länger erwartet, dass Netflix aggressiver gegen Account-Sharing vorgehen wird. Einerseits hatte der Dienst schon zuvor ein bisschen am Thema gerüttelt und versucht, einerseits die Nutzer dazu zu bringen, Handy-Nummern mit dem Account zu verknüpfen, um dann andererseits per SMS und PIN testen zu können, ob da wirklich jemand vor einem Netflix-Account sitzt, der einen guten und schnellen Draht zum eigentlichen Account-Besitzer hat.
Daneben befindet sich Netflix, das seinen weltweiten Siegeszug mit Milliarden-Krediten finanziert hat, mittlerweile in einer Bringschuld für Gewinne (TV Wunschliste berichtete), während gleichzeitig die massenhaft neue Konkurrenz für sinkende Neukundenzahlen sorgt, aber eben auch dafür, dass Netflix teuer in Eigenproduktionen investieren muss, um seine Kunden zu halten.
Pferdefuß am neuen Test könnte mittelfristig allerdings etwa auch werden, dass Netflix dann das Programm der "angemeldeten Extra-Nutzer" auch jederzeit canceln könnte - und damit eben jene Nutzer (die ja ihre Profile hinter eigenen Zugangsdaten haben) dazu drängen könnte, nun selbst vollwertige (und deutlich teurere) Accounts abzuschließen.
Andere Streaminganbieter wie Prime Video, Disney+ oder in den USA auch HBO Max sehen dem Account-Sharring aktuell noch gelassen gegenüber - Disney etwa hat in seinen Nutzungsverträgen stehen, dass der Account-Besitzer (vier Streams gleichzeitig sind technisch möglich) die Zugangsdaten nicht weitergeben darf und parallel gesagt, dass man nur bei extremen und auffälligen Fällen von Mehrfachnutzung aktiv werden wolle.
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von Bernd Krannich
















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