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ARD überträgt Urteil zum Rauchverbot live
(24.07.2008, 00.00 Uhr)

Die ARD überträgt am kommenden Mittwoch, 30. Juli, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot in der Gastronomie live.
"Das Erste" geht von 9.55 bis 10.25 Uhr auf Sendung. Nach der Urteilsverkündung durch Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier wird ARD-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller im Gespräch mit dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter Hans-Hugo Klein das Urteil erläutern und analysieren.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet konkret über das in den vergangenen Wochen viel diskutierte absolute Rauchverbot in Einraum-Kneipen und Discotheken. Geurteilt wird über drei "exemplarische" Verfassungsbeschwerden von zwei Kneipen-Inhabern und einem Discotheken-Betreiber.
Der Besitzer der Großraumdisco "Musikpark" in Heilbronn klagt dagegen, dass der Gesetzgeber die Einrichtung von Raucherräumen bei Discotheken - anders als bei Gaststätten - generell ausschließt.
Die Inhaber der Tübinger Kneipe "Pfauen" und der Berliner Musikbar "Doors" haben Beschwerde eingelegt, weil die Gesetze keine Ausnahmeregelung bei Einraum-Gaststätten vorsehen. Da für diese Kneipen die Einrichtung von Raucherräumen nicht möglich sei, hätte das absolute Rauchverbot existenzbedrohende Folgen in Form von erheblichen Umsatzeinbußen, da die Mehrzahl der Gäste Raucher seien.
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Leserkommentare
Harpo schrieb via tvforen.de am 26.07.2008, 11.47 Uhr:
Danke für den Tipp, in meiner Programmzeitschrift steht nix davon. Die Sendung werde ich mir bestimmt ansehen.
pars schrieb via tvforen.de am 26.07.2008, 02.13 Uhr:
Sollte dieses "absolute" Rauchverbot in Einraumkneipen kommen, werde ich viel Geld sparen, aber dadurch werden mir auch viele Genüsse durch die Lappen gehen, da ein Verbot den Tod der urigen Musikkneipen bedeutet!Ich hoffe auf ein Urteil mit dem Alle leben können, wie vor dem Rauchverbot in Einraumkneipen.
(In Restaurants kann gerne striktes Rauchverbot herrschen, damit habe ich kein Problem)Kate schrieb via tvforen.de am 25.07.2008, 00.06 Uhr:
Das wird spannend! Schade, dass ich mich genau zu dem Zeitpunkt mit den Grundrechten beschäftigen muss.
Viele machen sich da allerdings zu große Hoffnungen. Selbst, wenn der Kläger Recht bekommt, heisst das keinesfalls, dass es danach die totale Rauchfreiheit gibt : )Sir Hilary schrieb via tvforen.de am 24.07.2008, 21.45 Uhr:
ich kann nur hoffen das Das Gericht ein vernünftigeres Urteil fällt - als es der gesetztgeber ursprünglich wollte ....
Gruß Sir Hilary
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