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"Brisant": Vermeintlicher 'Mörder' verklagt den MDR
von Michael Brandes in Vermischtes
(22.06.2014, 12.53 Uhr)
(22.06.2014, 12.53 Uhr)

Der MDR findet sich wegen seiner Boulevardberichterstattung vor Gericht wieder. Ein 49-Jähriger hat den Sender verklagt, nachdem er im ARD-Magazin
In einem Filmbeitrag für die vom MDR verantwortete Boulevardsendung wurde über einen Franken berichtet, der laut einer Spiegel-Vorabmeldung wegen eines Drogendelikts in Brasilien im Gefängnis gesessen hatte. Offenbar in Notwehr habe er dort einen Mithäftling getötet. Demnach könne bei der tödlichen Auseinandersetzung nicht von einem Mord die Rede sein. Dennoch sei der Mann in der Anmoderation als "Mörder" bezeichnet worden.
Der MDR reagierte auf die bevorstehende Klage mit dem Hinweis, die Bezeichnung "Mörder" sei lediglich aus stilistischen Gründen erfolgt. Im Filmbeitrag selbst sei der Vorfall als Notwehr dargestellt worden. "Insofern gehen wir davon aus, dass die Zuschauerinnen und Zuschauer den Begriff 'Mörder' in dem konkreten Kontext nicht im juristisch-technischen Sinne, sondern als Stilmittel verstehen", wird der Sender vom Spiegel zitiert. Außerdem beruft sich der MDR auf widersprüchliche Schilderungen des Klägers.Das Verfahren soll Ende August vor dem Landgericht Hamburg beginnen.
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Leserkommentare
Mr_Chance schrieb am 23.06.2014, 11.15 Uhr:
Stilmittel...Da möchte ein Verteidiger der ÖR doch seine Zweifel an diesem System wachsen sehen.chrisquito schrieb via tvforen.de am 22.06.2014, 19.17 Uhr:
in dem Zusammenhang fällt mir eine Fahndung bei xy vor ein paar Wochen ein. Da wurde eine Art Fahndungsaufruf gestartet mit den Namen und den Bildern der mutmaßlichen Täter. Die Polizei war sich 100%ig sicher, dass die beiden, ein Mann und eine Frau, einen weiteren Mann getötet hatten.
Nun suchte man gezielt nach Zeugenaussagen, Hinweisen, die die beiden namentlich genannten und betreffenden Personen der Tat überführten. Soweit ich das im Kopf habe, waren die beiden auch nicht flüchtig. Übrigens machten sie auf den Bildern auch nicht gerade einen vertrauenerweckenden Eindruck, ob die Bilder natürlich absolut ihrem ständigen Aussehen entsprachen, kann ich nicht beurteilen.
Eine ähnliche Vorgehensweise habe ich einmal in einem US-Krimi gesehen oder gelesen und dort wurde sie als suggestiv und vorverurteilend kritisiert... Dass so etwas in Deutschland möglich ist, hätte ich nicht gedacht ... oder liege ich da völlig daneben?Sir Hilary schrieb via tvforen.de am 23.06.2014, 07.54 Uhr:
Diese beiden Fälle kann man schwer miteinander vergleichen . Wenn es heißt "mutmaßlicher Täter " , dann sind die Indizien schon erdrückend . Das Wort mutmaßlich wird so lange verwendet bis der Täter rechtskräftig verurteilt wurde.Die Polizei / Aktenzeichen XY hat also gar keine andere Möglichkeit als nach "mutmaßlichen" Tätern zu fanden. Außer sie fanden nach einem Ausbrecher - wie damals etwa Dieter Zurwehme , der war ein verurteilter Mörder, so musste man das Wort mutmaßlich nicht verwenden.Was Brisant getan hat , war eine Verkehrung der Faktenlage , und das ist absolut miesester Journalismus . Ich schaue mir diesen Dreck schon viele Jahre nicht mehr an , auch weil ich diesen Betroffnheits Journalismus nicht ausstehen kann.
Gruß Sir HilaryLobotoyour schrieb via tvforen.de am 22.06.2014, 17.36 Uhr:
Die Begründung des MDR finde ich gut - werde ich in Zukunft immer zitieren, wenn ich jemanden als Arschloch, Sausack, Dummbeutel, Hackfresse, etc. tituliere: Das ist dann keinesfalls juristisch-technisch gemeint, sondern lediglich als Stilmittel zu verstehen.orinoco schrieb via tvforen.de am 22.06.2014, 18.21 Uhr:
Genau. Künftig können alle ÖR "qualitätsjournalistisch" auf präzise Umschreibungen wie "mutmaßlich" und "tatverdächtig" oder "das Urteil ist noch nicht rechtskräftig" verzichten. Wozu noch unterscheiden zwischen rechtskräftig verurteilt und einem purem Verdacht. Im Zweifelsfall sind im Fernsehen alle kriminell. Sex, Klatsch, Verbrechen und Tote - das bringt Quote.Die Steinlaus schrieb via tvforen.de am 22.06.2014, 18.17 Uhr:
Lobotoyour schrieb:... wenn ich jemanden als
Arschloch, Sausack, Dummbeutel, Hackfresse, etc.
tituliere: Das ist dann keinesfalls
juristisch-technisch gemeint, sondern lediglich
als Stilmittel zu verstehen.
Haha, das gefällt mir gut!belantino schrieb am 22.06.2014, 15.25 Uhr:
Irgendwie muss man doch zu Geld kommen.
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