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Eva Herman klagt laut Medienbericht gegen den NDR

von Jutta Zniva in Vermischtes
(09.10.2007, 00.00 Uhr)
Arbeitsrechtliche Schritte wegen Kündigung

Wie das christliche Nachrichtenportal "idea" berichtet, hat Eva Herman beim Amtsgericht Hamburg Klage gegen ihre Kündigung durch den NDR (wunschliste.de berichtete) eingereicht. Herman habe dem Nachrichtenportal dies auf Anfrage bestätigt.

Der Sender hatte die Zusammenarbeit mit der früheren  "Tagesschau"-Sprecherin und Moderatorin von  "Herman & Tietjen" und  "Wer hat's gesehen?" wegen ihrer Äußerungen über die Familienpolitik in der NS-Zeit im Rahmen einer Buchpräsentation beendet.

Bereits im September hatte Herman erklärt, dass sie arbeitsrechtliche Schritte gegen den NDR in Erwägung ziehe. Sie habe "nichts Verwerfliches gesagt - und nichts Falsches", sondern sei in Medienberichten falsch zitiert worden. Für die aus ihrer Sicht aus dem Zusammenhang gerissenen "Halbsätze" hatte sich Eva Herman bei jenen Menschen, die sie durch ihre Äußerungen verletzt haben sollte, entschuldigt. "Es tut mir Leid, wenn meine Äußerungen Anlass zu Missverständnissen gegeben haben."


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Leserkommentare

  • björnbln schrieb via tvforen.de am 09.10.2007, 21.04 Uhr:
    Pete Morgan schrieb:
    Das würde dann bedeuten, dass man in diesem Lande nicht mehr seine meinung frei äußern darf aus Angst, Repressalien zu erwarten, wenn es demjenigen, dessen "Gesicht" oder "Aushängeschild" man ist, nicht passt. Im Klartext: Klappe halten, wenn du deinen Arbeitsplatz behalten willst.

    Ja, genau so ist es.
    Darüber hinaus wird das Recht auf freie Meinungsäußerung (oder bspw. die Freiheit der Kunst) nicht nur bspw. durch teilweise fragwürdige Bestimmungen im Strafgesetzbuch zunehmend eingeschränkt, sondern vor allem über den Dreh mit "Persönlichkeitsrechten", "Markenrechten" usw., aber auch angeblicher "Schmähkritik" und was es da noch alles Lustiges gibt. Am Ende darf dann nicht mal mehr über den Prozeß gegen Dich berichtet werden (frag mal einen Flunkerfürsten). Im Zweifelsfalle gilt dabei: Einfach mal klagen, und zwar solange, bis der Beklagte finanziell nicht mehr kann. Wir nähern uns damit zunehmend den Zuständen im Land der unbegrenzten Dämlichkeiten: Recht bekommt häufig, wer mehr Geld hat und sich damit die gerisseneren Anwälte bzw. die längeren Prozesse leisten kann.
  • ten schrieb via tvforen.de am 09.10.2007, 21.33 Uhr:
    björnbln schrieb:
    Ja, genau so ist es.
    Darüber hinaus wird das Recht auf freie Meinungsäußerung
    (oder bspw. die Freiheit der Kunst) nicht nur bspw. durch
    teilweise fragwürdige Bestimmungen im Strafgesetzbuch
    zunehmend eingeschränkt, sondern vor allem über den Dreh mit
    "Persönlichkeitsrechten", "Markenrechten" usw., aber auch
    angeblicher "Schmähkritik" und was es da noch alles Lustiges
    gibt. Am Ende darf dann nicht mal mehr über den Prozeß gegen
    Dich berichtet werden (frag mal einen Flunkerfürsten). Im
    Zweifelsfalle gilt dabei: Einfach mal klagen, und zwar
    solange, bis der Beklagte finanziell nicht mehr kann. Wir
    nähern uns damit zunehmend den Zuständen im Land der
    unbegrenzten Dämlichkeiten: Recht bekommt häufig, wer mehr
    Geld hat und sich damit die gerisseneren Anwälte bzw. die
    längeren Prozesse leisten kann.

    Erinnern wir uns nur an den Soziologen der im Zuge der G8-Paranoia verhaftet wurde, weil er in seinem wissenschaftlichen Arbeiten angeblich ähnliche Formulierungen verwendet hat wie es linksextreme Gruppen tun.
  • Helli Gräfin E. schrieb via tvforen.de am 09.10.2007, 18.37 Uhr:
    Hier wird doch wieder nicht richtig gelesen, wenn ich mich mal eben auf die Ausführungen der von mir verehrten und vor allem vermißten Jutta beziehen darf. Da steht nichts davon, dass Eva Herrmann auf ihre Grundrechte pocht. Sie fühlt sich (Juttas Ausführungen mal als richtig unterstellt), falsch zitiert und aus dem Zusammenhang gerissen und sagt somit doch folglich:
    NDR, Du hast mich aufgrund falscher Feststellungen heraus geschmissen,
    und nicht, was ihr die ganze Zeit diskutiert:
    NDR, Du beschneidest mich im meiner Meinungsfreiheit und das darfst Du nicht. Sie geht ja sogar weiter und bedauert Mißverständnisse.

    Das GG hat nur Bobbie hier ins Feld geführt.
  • bobbie schrieb via tvforen.de am 09.10.2007, 17.34 Uhr:
    Da dürften die Aussichten beim Arbeitsgericht gar nicht so schlecht sein, da sie ja nur ihr Recht auf freie Meinungsäußerung in Anspruch genommen hat.
    Und das ist im GG verankert.
    Hat mich eh schon gewundert gehabt , dass sie das noch nicht gemacht hat.
  • Ona schrieb via tvforen.de am 09.10.2007, 17.54 Uhr:
    In diesem Zusammenhang die Meinungsfreiheit zu zitieren, erinnert mich schwer an das jüngste Bestreben der NPD diesbezüglich. (Bitte erst den Artikel (http://www.netzeitung.de/deutschland/758830.html) lesen, bevor sich jemand in eine politische Ecke gedrängt fühlt!)
    In erster Linie dürfte es doch wohl so sein, dass man als derart präsente Fernsehmoderatorin wie Frau Hermann dem jeweiligen Sender sein Gesicht "schenkt" - man ist ein Repräsentant (wie Schmidt jetzt in der ARD und Kerner beim ZDF zum Beispiel) des Senders und dieser kann, wenn die Nebenbeschäftigungen des "Aushängeschildes" in Kritik geraten, von dem Recht Gebrauch machen, sich von diesem Gesicht zu trennen.
    Das hat es bisher schon tausend Mal gegeben und wird es auch weiterhin.
  • Pete Morgan schrieb via tvforen.de am 09.10.2007, 18.13 Uhr:
    Das würde dann bedeuten, dass man in diesem Lande nicht mehr seine meinung frei äußern darf aus Angst, Repressalien zu erwarten, wenn es demjenigen, dessen "Gesicht" oder "Aushängeschild" man ist, nicht passt. Im Klartext: Klappe halten, wenn du deinen Arbeitsplatz behalten willst.
    Und das lässt sich dann mit dem Grundsatz der Meinungsfreiheit vereinbaren?
    Ich find's gut, dass sie die Krallen und Zähne zeigt, die Eva. H.
    Der Lonewolf Pete
  • bobbie schrieb via tvforen.de am 09.10.2007, 18.16 Uhr:
    Einspruch Ona, nach Deiner Argumentation würde das GG nur für bestimmte Leute gelten und NICHT für die Allgemeinheit !! Das kann ja wohl nicht sein!!
    Das wäre genau das, was wir nach 1945 nicht mehr wollen!!
  • Ona schrieb via tvforen.de am 09.10.2007, 18.22 Uhr:
    Ich erkläre es gerne noch mal: Die Äußerungen von Frau Hermann haben hier nichts mit freier Meinungsäußerung oder sonstigen Mumpitz zu tun, sondern mit der bestmöglichen Vermarktung ihres neusten Buches.
    Und dieser Rummel wurde dem NDR dann langsam zu bunt.
    Ich arbeite für ein sehr bekanntes Unternehmen, dass Dienstleistungen (Sprachunterricht) anbietet. Würde ich in negativer Weise in der Presse auftauchen, würden die mich auch nicht mehr mit ihren Kunden in Verbindung bringen wollen.
    Wer da mehr hineininterpretieren will (wie zum Beispiel "eingeschränkte Meinungsfreiheit), kann das gerne tun.
    Meiner Meinung nach hat sie sich unnötig zum Clown gemacht und der NDR hat keinen Bock mehr, mit ihr in einem Satz genannt zu werden.
  • Ona schrieb via tvforen.de am 09.10.2007, 18.34 Uhr:
    öhm, ich wollte jetzt nicht ausdrücken, dass ich das Recht auf Meinungsäußerung als Mumpitz verstehe ... :S
    Nur in diesem Zusammenhang im Fall der Frau Hermann sehe ich keine Einschränkung der Meinungsfreiheit.
  • bobbie schrieb via tvforen.de am 09.10.2007, 18.39 Uhr:
    Du kannst es hundertmal aus Deiner Sichtweise erklären, aber Du kommst nicht um die Tatsache rum, dass die Äußerungen von Eva H. sehr wohl eine freie Meinungsäußerung darstellen. Ob es etwas mit der Vermarktung ihres buches zu tun hat, ist komplett nebensächlich. Das interessiert ein Gericht in keinster Weise.
    Fakt ist: Freie Meinungsäußerung wird Gott sei Dank in D jedem zugestanden.
    Wäre ja der Hammer, dürfte z. B. ein MAN-Arbeiter seine Stammtischparolen frei rausposaunen, der Arzt oder Fernsehmitarbeiter aber nicht.
  • Ona schrieb via tvforen.de am 09.10.2007, 18.44 Uhr:
    Wie du meinst, Bobbie.
    Helli hat es sehr viel treffender als ich auf den Punkt gebracht: Frau Hermann fühlt sich in ihrer Meinungsfreiheit gar nicht beschnitten, sondern nur Missverstanden.
    Dass jetzt also, wie in meinem ersten Posting hier schon gesagt, der Begriff Meinungsfreiheit ausgenutzt wird, erinnert mich doch stark an das, was da in dem Artikel steht.
    Soll sie also klagen. Weswegen auch immer. Ist ja auch publicity für sie.
  • Helli Gräfin E. schrieb via tvforen.de am 09.10.2007, 18.47 Uhr:
    Bobbie, natürlich ist das ein Grundrecht, aber dieses erlaubt nicht alles.
    Und so muss sich ein Arbeitgeber u.a. nicht gefallen lassen, wenn ein Arbeitnehmer lauthals heraus posaunt, was er von ihm, dem Arbeitgeber hält (und auch wie gerne hätte ich das getan), es geht sogar nocht weiter, der Arbeitnehmer darf noch nicht mal Tatsachen heraus posaunen.
    Ebenso darf ein Arbeitgeber (War der NDR überhaupt einer? oder war sie freie Mitarbeiterin) von einem Arbeitnehmer eine gewisse Haltung, eine Treue zur eigenen Einstellung erwarten. Um so mehr, wenn man als Instituion und überhaupt in der Öffentlichkeit steht. Und so darf ich von einer Fersehmoderatorin erwarten: Du hältst Deine klappe was Dinge angeht, die politsch sensibel sind und mit denen wir nicht in Verbindung gerbacht werden wollen.
    Wes Brot ich ess, des Lied ich sing, das ist tatsächlich so.
    Im Übrigen, da Du meinst, die Meinungsfreiheit reicht aus, einiges zu erlauben:
    Wss hältst Du von einem Malergesellen, der laut auf dem Schützenfest verkündet: Also ich würde meinem Chef keine Auftrag erteilen, weil ich finde, dass er viel zu teuer ist und nur Pfusch betreibt."
  • Helli Gräfin E. schrieb via tvforen.de am 09.10.2007, 18.52 Uhr:
    Ach so, kleiner Nachtrag, war sie nur freie Mitarbeiterin, was ich nicht weiß: Dann kann sie der NDR herauswerfen, fast wie er lustig ist, so er Fristen einhält. Denn wir haben Vertragsfreiheit, d.h. ich kann mir aussuchen, mit wem ich was mache und mit wem nicht. U.a. im Arbeitsrecht besteht allerdings ein besonderer Schutz des Arbeitnehmers.