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Gerichtsurteil: BILD-Übernahme der ARD-Wahlhochrechnung nicht rechtens

Der erst wenige Monate alte TV-Sender der BILD steht quotentechnisch mit einem Durchschnittsmarktanteil von 0,1 Prozent noch äußert blass da. Für Schlagzeilen sorgte der Sender dennoch, wenn auch in sicherlich nicht gewünschter Form. Am Abend der Bundestagswahl bediente sich BILD bei Live-Bildern von öffentlich-rechtlichen Sendern - und das nicht zu knapp. Die Übernahme des Signals geschah ohne jegliche Absprache, weshalb die ARD rechtlich dagegen vorging. Jetzt gab es ein Gerichtsurteil, das der ARD in manchen Punkten Recht gab, aber nicht in allen.
So war die Übernahme eines Live-TV-Ausschnitts der ARD, der die Prognose und die erste Hochrechnung der Wahl enthielt, eine Verletzung der Leistungsschutzrechte und daher unzulässig. Die Übernahme der Prognosen und Hochrechnungen sei zur Information der Zuschauer von BILD nicht erforderlich und angemessen gewesen. Dies teilte das Landgericht Berlin am Donnerstag mit. Rechtlich unproblematisch erachtet das Gericht hingegen die parallele Ausstrahlung eines Interviews mit CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak, das ebenfalls ohne Absprache mit der ARD vom BILD-TV-Sender übernommen wurde. Die Übernahme des Interviews sei eine urheberrechtlich privilegierte und damit erlaubte Berichterstattung über ein aktuelles Tagesereignis
, wie DWDL berichtet.
Die ARD kommentiert das Urteil: Das Berliner Landgericht hat dem Antrag der ARD auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Bild TV im für uns wichtigsten Punkt stattgegeben. Die zeitgleiche Liveübernahme unserer Bekanntgabe der Prognosen und Hochrechnungen wurde für rechtswidrig erklärt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Axel-Springer-Konzern, zu dem die BILD gehört, ist von der Begründung des Gerichts nicht überzeugt und kündigt an, die Einlegung eines Rechtsmittels zu prüfen.
Dass die Übernahme des Interviews mit Paul Ziemiak als rechtens beurteilt wurde, freut die BILD logischerweise: Wir begrüßen sehr, dass das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung unsere Rechtsauffassung teilt, dass die Übernahme des Ziemiak-Interviews der ARD am Wahlabend durch Bild TV eine urheberrechtlich zulässige Berichterstattung über ein Tagesereignis von überragendem öffentlichen Nachrichteninteresse war.
Am Wahlabend übernahm der Fernsehkanal der BILD zeitweise auch während der traditionellen nachrichtliches Ereignis von überragender Bedeutung
gehandelt habe. Die Sendung werde von ARD und ZDF zwar als gebührenfinanzierter Rundfunk zentral veranstaltet, sei aber auch für Menschen relevant, die sich am Wahlabend auf anderem Wege informieren möchten
. Doch auch diese Übernahme des Signals geschah ohne jegliche Absprache. Das ZDF hat dagegen geklagt und eine einstweilige Verfügung erwirkt.
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Leserkommentare
Gerd W D schrieb am 11.12.2021, 14.01 Uhr:
Die dürfen also nicht nur Ziemiaks Antworten übernehmen? Auch die Fragen der von den anderen Sendern bezahlten Journalisten? Und die technische Ausstattung, die uns gebührenpflichtigen "Eigentümern" der ÖR-Sender ja gehört?
Dann darf ich doch sicher auch Inhalte von Bild kostenlos für meine Zwecke nutzen, und zwar ohne, dass die das Recht haben, mein Internetverhalten als Quasi-Bezahlung auszuspionieren. Oder?
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