Das Film- und Fernsehserien-Infoportal

Log-In für "Meine Wunschliste"

Passwort vergessen

  • Bitte trage Deine E-Mail-Adresse ein, damit wir Dir ein neues Passwort zuschicken können:
  • Log-In | Neu registrieren

Registrierung zur E-Mail-Benachrichtigung

  • Anmeldung zur kostenlosen TV-Termin-Benachrichtigung für

  • E-Mail-Adresse
  • Für eine vollständige und rechtzeitige Benachrichtigung übernehmen wir keine Garantie.
  • Fragen & Antworten

Kartellamt verbietet Online-Videoplattform

von Michael Brandes in Vermischtes
(18.03.2011, 00.00 Uhr)
"Hulu"-Pläne von RTL und ProSiebenSat.1 untersagt

Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der RTL- und ProSiebenSat.1-Gruppen, eine gemeinsame Online-Videoplattform zu betreiben, untersagt. Die Behörde machte wettbewerbsrechtliche Bedenken geltend: "Die Gründung der gemeinsamen Plattform würde das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärken", begründete Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, die Entscheidung.

Im vergangenen Jahr wurden die Pläne der konkurrierenden Mediengruppen für ein gemeinsames Internet-TV-Portal öffentlich, das in Ansätzen an das US-Erfolgsmodell Hulu erinnert. Internet-Usern sollte eine zentrale Anlaufstelle geboten werden, um TV-Inhalte zeitversetzt abrufen zu können. Zu diesem Zweck sollte ein Gemeinschaftsunternehmen gegründet werden. Auch den öffentlich-rechtlichen sowie weiteren Privatsendern sollte auf dem Portal ein individueller Angebotsbereich zur Verfügung gestellt werden (wunschliste.de berichtete).

Über die wettbewerbsrechtliche Bedenken hatte das Bundeskartellamt die Sendergruppen bereits im Februar informiert und ihnen die Gelegenheit zu einer Stellungnahme eingeräumt. An der Einschätzung der Behörde änderte das nichts mehr: "Insbesondere zeigten sich die Unternehmen nicht bereit, an der geplanten Konzeption des Vorhabens grundlegende Änderungen vorzunehmen. Eine weitergehende Öffnung der Plattform in technischer Hinsicht sowie für andere Anbieter wurde nach wie vor nicht angeboten", heißt es in einer Stellungnahme der Behörde.

Die Unternehmen haben nun einen Monat Zeit, um Beschwerde einzulegen. Dann würde das Oberlandesgericht Düsseldorf sich mit der Angelegenheit befassen.


auch interessant

Beitrag melden

  •  

Leserkommentare