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Rolle rückwärts: Sat.1 muss Drittanbieter-Formate wieder zeigen

von Glenn Riedmeier in News national
(27.10.2017, 16.09 Uhr)
"Grenzenlos" und "Dinner Party" kehren zurück
Marlene Lufen
SAT.1/Claudius Pflug
Rolle rückwärts: Sat.1 muss Drittanbieter-Formate wieder zeigen/SAT.1/Claudius Pflug

Formate, die über Drittsendelizenzen ins Programm von Sat.1 und RTL genommen werden müssen, sind den beiden Privatsendern ein Dorn im Auge. Schon mehrfach gab es diesbezüglich gerichtliche Auseinandersetzungen - und wann immer möglich, haben die Sender die entsprechenden Formate unverzüglich aus dem Programm genommen. So war RTL 2014 aufgrund eines Formfehlers vorübergehend nicht mehr verpflichtet,  "stern TV" und  "Spiegel TV" auszustrahlen. Dies war allerdings von kurzer Dauer (TV Wunschliste berichtete). Anders war es im Fall von  "Planetopia", das Sat.1 nach einem rechtswidrigen Ausschreibungsfehler für die Vergabe der Lizenzen mit sofortiger und endgültiger Wirkung eingestellt hat (TV Wunschliste berichtete).

Zuletzt trennte sich Sat.1 von dem Reise-Magazin  "Grenzenlos - Die Welt entdecken" von tellvision und der nächtlichen Talkshow  "Dinner Party - Marlene lädt zum Talk" mit Marlene Lufen von Good Times. Wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz nun allerdings in einem Eilverfahren entschieden hat, muss Sat.1 doch wieder den Drittanbietern Sendezeit anbieten und deren Formate ausstrahlen. Es handelt sich um eine vorläufige Entscheidung, bis es einen rechtskräftigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße gibt.

Doch schon jetzt hat der Beschluss Auswirkungen auf das Programm. Schon am morgigen Samstag, 28. Oktober, ist das Reise-Magazin "Grenzenlos" wieder auf Sendung und wird um 19 Uhr ausgestrahlt. Die "Dinner Party" kehrt am Dienstag, 7 . November, um 0.15 Uhr zurück. Zuvor hatte Sat.1 mit einem Eilantrag gegen die Zulassungsentscheidung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Erfolg und konnte die beiden Formate aus dem Programm nehmen. Anders als in früheren Eilverfahren hat das OVG jedoch keine Rechtsfehler in der Ausschreibung, der Auswahl und der Vergabe der Zulassungen erkennen können. Dennoch wird Sat.1 die Entscheidung analysieren und eventuell weitere Schritte einleiten.


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