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Verfassungsbeschwerde gegen Gebühren für Internet-PCs
(02.04.2006, 00.00 Uhr)

Die erst im März gegründete "Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler" (VRGZ) hat gegen die zum 1. Januar 2007 in Kraft tretende Gebührenpflicht für Internet-PCs vor dem Bundesverfassungsgericht eine Klage eingereicht. Mit der neuen Verordnung sollen die PC-User, die nicht ohnehin schon bei der GEZ angemeldet sind sowie Freiberufler und Gewerbetreibende monatlich mit zusätzlich knapp 17 Euro zur Kasse gebeten werden. Beschwerdeführer sind drei Freiberufler, die ab dem nächsten Jahr direkt von der neuen Richtline betroffen sein werden.
Die VRGZ wendet sich dagegen, dass durch die Ausweitung der Gebührenpflicht "unverzichtbare Gebrauchsgeräte zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräten" gemacht würden, wie die Frankfurter Rechtsanwältin Petra Marwitz der Frankfurter Allgemeinen Zeitung FAZ sagte. Bislang konnte sich jeder selbst aussuchen, ob er GEZ-Gebühren zahlen wolle, indem er sich für ein spezielles Gerät zum Rundfunkempfang entscheide oder nicht. Bei den Computern würden nun erstmals die Rundfunkanstalten entscheiden, was ein Empfänger ist und was nicht, indem sie einfach ihre Verbreitungswege ändern.
Die neue Regelung treffe insbesondere die Selbstständigen, Handwerker und Gewerbetreibenden mit Internet-PC, die kein Radio- und Fernsehgerät zum Empfang bereithalten. Aber auch Menschen, die in ihren Privaträumen den Internet-PC nicht ausschließlich für private Zwecke nutzen, wie etwa Lehrer, Richter oder Studenten, seien betroffen. Die Verfassungsbeschwerde wird nach Angaben der Anwältin finanziell unter anderem von der Bundesarchitektenkammer und Privatpersonen unterstützt.
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Leserkommentare
WFL schrieb via tvforen.de am 22.10.2006, 17.17 Uhr:
Seit längerem will das Finanzamt die Umsatzsteuererklärungen per Internet haben!
Damit wird der PC mit Internet per Erlaß für alle nicht unselbständigen Erwerbstätige vorgeschrieben. Wie ist das im Einklng zu sehen mit der Gebührenpflicht für Internet-PCs.Ist hier ein weiteres Gesetz zur Zwangsabgabe ohne Wahlrecht von unseren weltfremden Poitikern, abgehoben vom "Normalbürger", gemacht worden?Andromeda20001 schrieb via tvforen.de am 03.04.2006, 08.44 Uhr:
Klar, der GEZ-Service beruht u.a. darin, daß auch Subjekte geförderte werden, die, teilweise sogar mit krimineller Energie, versuchen, die "Gebührenzahlergemeinde" zu vergrößern.JtR schrieb via tvforen.de am 09.04.2006, 10.59 Uhr:
Also man muss zahlen wenn man theoretisch TV über I-Net empfangen kann (also man tut es nicht aber das Gerät is da).
Dann geh ich los und beantrage Kindergeld, ich hab zwar keine Kinder aber das Gerät dazu is ja da.^^Maconym schrieb via tvforen.de am 08.04.2006, 21.11 Uhr:
Wenn das durchkommt, dann bedeutet das das Ende des Rechtstaates! Wo käme man hin, wenn jeder die Richtlinien so auslegen würde, wie er am Meisten Vorteile davon hätte...?Der Olli schrieb via tvforen.de am 03.04.2006, 14.17 Uhr:
Richig, so.
Ein PC ist kein Rundfunkempfangsgerät. Sollen jetzt alle Firmen auf das Internet verzichten, nur weil die Affen bei den öffentlich-rechtlichen mit ihren kriminellen, freiberuflichen Mitarbeitern nicht genug Kohle bekommen können?dunkel schrieb via tvforen.de am 02.04.2006, 11.28 Uhr:
unterstützte voll. .wofür soll ich 17 bezahlen ?
erhalte ich irgendein Service von der GEZ?nicetry schrieb via tvforen.de am 09.04.2006, 01.27 Uhr:
dunkel schrieb:unterstützte voll. .wofür soll ich 17 bezahlen ?
erhalte ich irgendein Service von der GEZ?
Ja, und vor allem, wie soll ein/e ISDN-/Modembenutzer/in eigentlich TV-Programme vir Internet empfangen?!
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