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Überraschende Wende im Prozess gegen Olaf Beier: Staatsanwalt Dr. Hinz beantragt allein aufgrund von Indizien eine lebenslängliche Haftstrafe für den in einen bewaffneten und blutigen Raubüberfall verwickelten Angeklagten. Daraufhin will Olaf nicht länger von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen. Er ist zwar nicht zu einem Geständnis bereit, er will nur "auspacken". Dr. Franck bittet das Gericht um Vertagung. Als er am nächsten Morgen zu einem ersten Gespräch mit seinem Mandaten im Gefängnis erscheint, erfährt er, dass dieser in seiner Zelle Selbstmord begangen hat. Für den Staatsanwalt ist das Verfahren damit beendet. Für Dr. Franck jedoch nicht. Weniger die Vorwürfe, die Olafs Mutter gegen ihn erhebt, als das Gefühl, dass mit dem Selbstmord etwas nicht stimmt, veranlassen ihn zu Ermittlungen auf eigene Faust. Matula ist bereit, zu helfen. Nach ersten Anhaltspunkten für einen kriminellen Hintergrund gelingt es Matula, sich aufgrund einer fingierten Straftat ins Gefängnis einzuschleusen. Bei dem Versuch, den Fall "von innen" aufzuklären, bekommt er einen mehr als intimen Einblick in das Leben im Knast.
(ZDF)