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D, 2021–

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Gefängnis für Schwarzfahrer - Wie sinnvoll sind Ersatzfreiheitsstrafen?

Folgeninhalt
Wer in Bus und Bahn ohne Fahrkarte erwischt wird, also beim Schwarzfahren, muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro an das Verkehrsunternehmen zahlen. Da das Fahren ohne Ticket in Deutschland eine Straftat ist, kann es außerdem zu einer Strafanzeige und einer Geldstrafe kommen. Wird diese nicht gezahlt, droht eine Ersatzfreiheitsstrafe, also das Absitzen der Geldstrafe im Gefängnis. Dies trifft jedes Jahr tausende Menschen und kostet den Steuerzahler mehrere Millionen Euro. Zum 1. Februar 2024 hat sich die Anzahl der Tagessätze und somit auch die Dauer des Gefängnisaufenthaltes halbiert. "Exakt - Die Story" will herausfinden, welche Auswirkungen die Gesetzesänderung hat und was Alternativen zum Gefängnis sein könnten. Autor und Aktivist Dominik Bloh hat jahrelang auf der Straße gelebt und fuhr in dieser Zeit häufig schwarz. "Der einzig warme Ort, den ich sehr häufig gefunden habe, war die S-Bahn, war der Nachtbus. So habe ich eine Möglichkeit gefunden, nicht in der Nacht zu erfrieren." Bloh schildert die Ausweglosigkeit, mit der Geldstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen Menschen ohne Obdach treffen. Die öffentlichen Verkehrsunternehmen argumentieren, dass sie sich an das Gesetz halten und jeden gleich behandeln müssen. Soziale Härten abzufedern, sei Aufgabe der Kommunen, so Jennifer Santana von der Verkehrsgemeinschaft Mittelthüringen. "Die können frei entscheiden, wie hoch ihre Preise sind vom ÖPNV und ob sie bedürftigen Menschen Geld zu den Tickets dazugeben oder diese sogar voll bezahlen." Einige Stadträte wie zum Beispiel von Düsseldorf, Münster und Köln schreiben ihren Verkehrsunternehmen seit Kurzem vor, Schwarzfahrer nicht mehr anzuzeigen. Arne Semsrott von der Initiative "Freiheitsfonds" geht weder die Gesetzesänderung noch der Vorschlag von Bundesjustizminister Marco Buschmann, das Schwarzfahren von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen, weit genug. Semsrott plädiert für eine komplette Abschaffung von Ersatzfreiheitsstrafen: "Sie sind unverhältnismäßig. Sie sind ungerecht. Sie sind diskriminierend. Sie bestrafen vor allem arme Menschen." Auch Gefängnisleiterin Gundi Bäßler von der JVA Frankenthal findet, dass Ersatzfreiheitsstrafen die Straffälligen unverhältnismäßig hart treffen. "Menschen, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, gehören nicht ins Gefängnis, weil das ihrer Schuld nicht angemessen ist. Ihre Schuld ist nicht so hoch, dass ihnen das wertvolle Gut der Freiheit entzogen wird." Die Gesetzesänderung biete zudem keine Entlastung für die Gefängnisse, da der bürokratische Aufwand gleich bleibe.
(MDR)
Länge: ca. 30 min.
Folge "Gefängnis für Schwarzfahrer - Wie sinnvoll sind Ersatzfreiheitsstrafen?" anschauen
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Erstausstrahlungen
Deutsche TV-Premiere: Mi, 08.05.2024, MDR
Deutsche Streaming-Premiere: 22.04.2024 (ARD Mediathek)
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