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Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass man immer innerhalb von 14 Tagen die Ware bei Nichtgefallen zurückgeben kann. Wann aber hat man einen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch? Wie verhält sich das bei im Internet getätigten Käufen und wer kommt dann für die Rücksendung auf? Gilbert Häfner, Präsident des Landgerichts in Dresden, beantwortet Ihre Fragen zu diesem Thema live in der Sendung.
(mdr)
Länge: ca. 45 min.