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Bundesfinanzhof: "Big Brother"-Teilnahme gilt als Arbeit

von Mario Müller in News national
(08.06.2012, 09.56 Uhr)
Sieger muss Steuern nachzahlen
Sascha Sirtl
RTL II
Bundesfinanzhof: "Big Brother"-Teilnahme gilt als Arbeit/RTL II

Sind sie nun Schauspieler oder Kandidaten? Für den Bundesfinanzhof in München ist der Status der  "Big Brother"-Teilnehmer nun jedenfalls klar. Wie das Hamburger Abendblatt unter Berufung auf eine Meldung der Nachrichtenagentur dpa berichtete, entschieden die obersten Finanzrichter am Mittwoch, dass es sich bei der Fernsehshow nicht um ein Spiel handele, sondern um Arbeit (Aktenzeichen IX R 6/10). Demzufolge müsse der Gewinner der fünften Staffel, Sascha Sirtl, sein Preisgeld in Höhe von einer Million Euro auch als Einkommen versteuern. Das bedeutet, dass er dem Fiskus knapp die Hälfte der Million überweisen muss, weil die unter steuerpflichtige "sonstige Einkünfte" fällt.

Der Bundesfinanzhof begründete seine Entscheidung demnach mit den Vertragsbedingungen der RTL II-Show, denen zufolge sich jeder Teilnehmer dazu verpflichtet habe, sich während des gesamten "dortigen Aufenthalts ununterbrochen beobachten und belauschen zu lassen", an Wettbewerben ("Matches", "Challenges") teilzunehmen und Verwertungsrechte an allen Bildern "umfänglich" an die Produktionsfirma abzutreten. Damit habe Kandidat Sirtl sein Geld für "geschuldete und erbrachte Leistungen" bekommen - auch wenn es sich dabei nicht um harte körperliche Arbeit, sondern eher um alltägliche Tätigkeiten gehandelt habe.

Die Finanzrichter zogen mit ihrem Urteil auch eine klare Grenze zwischen dem Spielgewinn und einem Gewinn aus einer Lotterie. Während Lotteriegewinne nicht versteuert werden müssten, weil bei ihnen das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung fehle, sei bei der Spielshow durch das Preisgeld ein hoher Anreiz dagewesen, sich positiv darzustellen und anzustrengen.

Sirtls Anwalt Burkhard Binnewies äußerte gegenüber dpa, dass das Urteil auch Folgen für andere Fernsehformate wie  "Deutschland sucht den Superstar",  "Das Supertalent" oder  "Germany's Next Topmodel" haben könnte: "Der Zeitfaktor ist entscheidend, wenn da jemand mit gewisser Dauer eingebunden ist", erklärte er.


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Leserkommentare

  • User 881224 schrieb am 02.07.2012, 20.30 Uhr:
    Ob es jetzt nach diesem Urteil NOCH schwieriger wird, neue Kandidaten zu finden und eine 12. Staffel NOCH WEITER in die Ferne rückt ? Wie John de Mol in einem Interview sagte, sei "die Zeit des Leute-vor-die-Kamera-Zerrens" vorbei. Was meint ihr, wird eine 12. Staffel WAHRSCHEINLICHER oder UNWAHRSCHEINLICHER ?
  • Irrgebirge schrieb via tvforen.de am 09.06.2012, 15.28 Uhr:
    Aha, nach sieben Jahren wird entschieden, dass der Gewinn gemäß eines Arbeitsverhältnisses versteuert werden muss. Und dann auch noch gleich die Hälfte des ganzen Gewinns. In meinen Augen ist das moderne Wegelagerei.
    Was ist denn, wenn er das ganze Geld schon ausgegeben hat? Dann hat er jetzt eine halbe Million Schulden, oder was? Wehe, man kommt zu Geld, dann kommen die gierigen Geier angeflattert. Und wenn's nach sieben Jahren ist.
  • Pete Morgan schrieb via tvforen.de am 09.06.2012, 20.02 Uhr:
    Man sieht wieder mal, es gibt keine Grenzen für den deutschen Fiskus, wenn er an das Geld der Bürger will. Und es verjährt auch nix. Tja, so wird ein Big brother-gewinner den rest seines lebens an den Fiskus zurückzahlen müssen und nie mehr auf einen grünen zweig kommen. Dem Staat ist das letztlich egal...
    Der Lonewolf Pete
  • taipan schrieb via tvforen.de am 10.06.2012, 00.31 Uhr:
    Er ist durch alle Instanzen gegangen, da dauert es halt länger. Und er weiß seit seinem ersten Steuerbescheid (erhalten vermutl. 2005) für das Gewinnjahr, das er zahlen muß (wenn das Finanzamt recht hat).
    Im Bild-Artikel sagt der Sirtl, das er die Hälfte des Geldes ja beiseite legte. Also hätte er
    a) Zahlen können und prozessieren (bei dem verlorenen Prozess keine Nachforderung mehr)
    oder
    b) das Geld weiter auf dem Konto lassen und zu mindestens 6% anlegen (falls der Markt das hergibt)
  • shoemaker-levy schrieb via tvforen.de am 10.06.2012, 10.54 Uhr:
    Pete Morgan schrieb:
    Man sieht wieder mal, es gibt keine Grenzen für
    den deutschen Fiskus, wenn er an das Geld der
    Bürger will. Und es verjährt auch nix. Tja, so
    wird ein Big brother-gewinner den rest seines
    lebens an den Fiskus zurückzahlen müssen und nie
    mehr auf einen grünen zweig kommen. Dem Staat ist
    das letztlich egal...
    Der Lonewolf Pete

    Im Urteil des Gerichtshofs ist das etwas anders nachzulesen.
    Zum einen stand im Vertrag, den Sascha Sirtl mit der Big Brother-Produktionsgesellschaft abschloß, schon drin, dass er als Teilnehmer der Sendung für die Abführung von etwaigen Steuern auf Gewinngelder selbst verantwortlich ist.
    Da könnte es also nichts schaden, wenn man nach Erhalt der Million mal das Gespräch mit einem guten Steuerberater oder dem Finanzamt selbst sucht.
    Zum andern ist diese Summe von 700000 Euro, die Sirtl zunächst zu bezahlen hat, ja nicht nur die direkte Versteuerung seines Millionengewinns, sondern auch das Geld aus der Festsetzung seiner Einkommensteuervorauszahlung für die nachfolgenden drei Jahre.
    Und ein Teil dieser Summe wird sicherlich verrechnet und ihm zurückerstattet, da man ja annehmen kann, dass die tatsächlichen Einkommen der auf 2005 folgenden Jahre niedriger waren.
  • Beverly Boyer schrieb via tvforen.de am 11.06.2012, 16.58 Uhr:
    Irrgebirge schrieb:
    Aha, nach sieben Jahren wird entschieden, dass der
    Gewinn gemäß eines Arbeitsverhältnisses
    versteuert werden muss. Und dann auch noch gleich
    die Hälfte des ganzen Gewinns. In meinen Augen
    ist das moderne Wegelagerei.
    Was ist denn, wenn er das ganze Geld schon
    ausgegeben hat? Dann hat er jetzt eine halbe
    Million Schulden, oder was?

    So sieht es wohl aus.
  • Waders schrieb via tvforen.de am 08.06.2012, 19.07 Uhr:
    RTL2 hat doch damals immer damit geworben "Steuerfrei". Und hat der nicht den 2. Platz "Franzi" was abgegeben? Müssen die anderen Gewinner jetzt auch nachzahlen? Oder haben die eventuell gezahlt? Fragen über Fragen.
    Gruß Waders
  • satsche schrieb via tvforen.de am 09.06.2012, 10.23 Uhr:
    Ist es nicht egal, ob er was verschenkt hat oder nicht? "Verdient" hat er das Geld doch schließlich.
    Und wenn er was verschenkt hat, müsste der Beschenkte dann nicht auch Schenkungssteuer zahlen?
  • SAS Prinz Malko schrieb via tvforen.de am 08.06.2012, 10.57 Uhr:
    Scheint mir irgendwie auch logisch bei Big Brother. Was die talentwettbewerbe anbetrifft,so ist die rechtliche Frage wohl, ob es einen (Arbeits)kontrakt (beiderseitig unterschrieben) gibt (wie bei BB) oder eine einfache Einladung.......
  • User 592262 schrieb am 08.06.2012, 10.50 Uhr:
    Hm, wenn die Gameshow-Teilnahme da als Arbeit gilt, sollten sich die Ex-"Kandidaten" dann jetzt mal um ihre arbeitsrechtlichen Rechte kümmern. Angemessener Stundenlohn, Überstunden und Urlaub müssten auch nachgezahlt werden.
    Und in der nächsten Runde gründen die Kandidaten dann einen Betriebsrat und können nicht mehr rausgewählt werden.