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Gericht erklärt UFC-Fernsehverbot für rechtswidrig

Die Ultimate Fighting Championship ist die weltweit größte Organisation für Mixed Martial Arts und besonders in den USA seit Jahren erfolgreich. In Deutschland hat die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) 2010 allerdings ein Ausstrahlungsverbot von Sendungen der UFC erwirkt, da der Kampfsport in erheblichem Ausmaß eine "Verherrlichung von Gewalt" darstellen würde. Nun hat es jedoch eine Wendung gegeben. Das Verwaltungsgericht München urteilte heute im Sinne der Klägerin Zuffa, dem Unternehmen hinter UFC, und hob die Verbotsverfügung der BLM auf.
Nach Ansicht des Gerichts handle es sich bei den UFC-Fernsehformaten grundsätzlich um ausstrahlungsfähige Inhalte, die keinen Verstoß gegen das Sittlichkeitsgefühl bzw. eine jugendgefährdende Wirkung enthalten. Stattdessen wird Mixed Martial Arts vom Gericht als Sport eingestuft und die BLM habe nicht die Befugnis, ein lediglich aus ihrer Sicht unerwünschtes Programm zu verbieten. Außerdem habe die Landeszentrale die geschützten Interessen der Zuffa überhaupt nicht in ihre Erwägungen miteinbezogen. Die BLM kann nun in Berufung gehen.
"Das Urteil ist ein Meilenstein für die UFC und die vielen UFC-Fans in Deutschland", so UFC-Sprecher Garry Cook. "Das Gericht hat bestätigt, dass es rechtswidrig war, unsere Sendeformate zu untersagen. Wir haben immer an den deutschen Markt geglaubt und uns dafür verantwortlich gefühlt, den Sport auszubauen und die Nachfrage zu bedienen - deshalb haben wir gegen diesen Beschluss gekämpft. Wir werden weiterhin intensiv daran arbeiten, UFC-Events, -Inhalte und Originalsendungen nach Deutschland zu bringen."
Vor dem Verbot waren diverse Formate der UFC bei DSF (heute Sport1) zu sehen, die auch der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ein Dorn im Auge gewesen waren. Besonders das fragwürdige Reglement, dass auf einen bereits am Boden liegenden Gegner noch weiter eingeschlagen wird, sei ein "gesellschaftlich anerkanntes Gewalttabu" und würde dem Leitbild eines öffentlich-rechtlich getragenen Rundfunks widersprechen. Gleiches gilt für die Tatsache, dass ein Kampf weitergeführt wird, obwohl der Kontrahent bereits blutet. Nach Ansicht der KJM würde in Formaten wie
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