Registrierung zur E-Mail-Benachrichtigung
Anmeldung zur kostenlosen TV-Termin-Benachrichtigung für
- E-Mail-Adresse
- Für eine vollständige und rechtzeitige Benachrichtigung übernehmen wir keine Garantie.
- Fragen & Antworten
Gericht erklärt UFC-Fernsehverbot für rechtswidrig

Die Ultimate Fighting Championship ist die weltweit größte Organisation für Mixed Martial Arts und besonders in den USA seit Jahren erfolgreich. In Deutschland hat die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) 2010 allerdings ein Ausstrahlungsverbot von Sendungen der UFC erwirkt, da der Kampfsport in erheblichem Ausmaß eine "Verherrlichung von Gewalt" darstellen würde. Nun hat es jedoch eine Wendung gegeben. Das Verwaltungsgericht München urteilte heute im Sinne der Klägerin Zuffa, dem Unternehmen hinter UFC, und hob die Verbotsverfügung der BLM auf.
Nach Ansicht des Gerichts handle es sich bei den UFC-Fernsehformaten grundsätzlich um ausstrahlungsfähige Inhalte, die keinen Verstoß gegen das Sittlichkeitsgefühl bzw. eine jugendgefährdende Wirkung enthalten. Stattdessen wird Mixed Martial Arts vom Gericht als Sport eingestuft und die BLM habe nicht die Befugnis, ein lediglich aus ihrer Sicht unerwünschtes Programm zu verbieten. Außerdem habe die Landeszentrale die geschützten Interessen der Zuffa überhaupt nicht in ihre Erwägungen miteinbezogen. Die BLM kann nun in Berufung gehen.
"Das Urteil ist ein Meilenstein für die UFC und die vielen UFC-Fans in Deutschland", so UFC-Sprecher Garry Cook. "Das Gericht hat bestätigt, dass es rechtswidrig war, unsere Sendeformate zu untersagen. Wir haben immer an den deutschen Markt geglaubt und uns dafür verantwortlich gefühlt, den Sport auszubauen und die Nachfrage zu bedienen - deshalb haben wir gegen diesen Beschluss gekämpft. Wir werden weiterhin intensiv daran arbeiten, UFC-Events, -Inhalte und Originalsendungen nach Deutschland zu bringen."
Vor dem Verbot waren diverse Formate der UFC bei DSF (heute Sport1) zu sehen, die auch der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ein Dorn im Auge gewesen waren. Besonders das fragwürdige Reglement, dass auf einen bereits am Boden liegenden Gegner noch weiter eingeschlagen wird, sei ein "gesellschaftlich anerkanntes Gewalttabu" und würde dem Leitbild eines öffentlich-rechtlich getragenen Rundfunks widersprechen. Gleiches gilt für die Tatsache, dass ein Kampf weitergeführt wird, obwohl der Kontrahent bereits blutet. Nach Ansicht der KJM würde in Formaten wie
auch interessant
Leserkommentare
Meistgelesen
- RTL schickt "GZSZ" im September in "Die Verlängerung"
- "Aktenzeichen XY": Neues Format beleuchtet eingegangene Hinweise
- "Yellowstone"-Spin-off um Kayce Dutton bestätigt Rückkehr von drei bekannten Gesichtern
- "The Terminal List: Dark Wolf": Taylor Kitsch ("American Primeval") in geheimer Mission
- Quiz-Hammer: "Gefragt - Gejagt" und "Wer weiß denn sowas?" künftig gemeinsam im Programm
Nächste Meldung
Specials
- "The Diplomat" im ZDF punktet als Krimi mit Humor und Atmosphäre
- "The Terminal List: Dark Wolf": Taylor Kitsch ("American Primeval") in geheimer Mission
- Duisburger "Chabos" pubertieren in ZDFneo durch die Nullerjahre
- "We Are Lady Parts": Voldemort unter dem Kopftuch
- "Die Conners": So endet das Sequel der Kultserie "Roseanne"
- "Untamed": Wo der Grizzlybär die Tatzen hebt
- "Dexter: Wiedererwachen": Wiederauferstehung bringt neue Absurditätshöhepunkte für Fans
Neue Trailer
- "Diese Ochsenknechts": Reality-Soap zwischen Hofleben, Hochzeitsplanung und Gefängnisstrafe
- "Robin Hood": Startdatum und Teaser-Trailer für Neuauflage mit Sean Bean ("Game of Thrones") enthüllt
- Update "Wayward": Toni Collette als finstere Heimleiterin im Trailer zu Netflix-Thriller
- "Billy the Kid": So geht es in der dritten Staffel weiter
- "The Lowdown": Trailer zur neuen Serie von Ethan Hawke und "Reservation Dogs"-Schöpfer
Die Vorschau - Unser neuer Podcast
