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Jürgen Emig kommt ins Gefängnis

von Mario Müller in Vermischtes
(27.11.2009, 00.00 Uhr)
Keine Bewährung für Ex-Sportchef des Hessischen Rundfunks

Nachdem der Bundesgerichtshof heute ein Urteil des Frankfurter Landgerichts für rechtskräftig erklärt hat, muss der ehemalige Sportchef des Hessischen Rundfunks, Jürgen Emig, nun doch tatsächlich für zwei Jahre ins Gefängnis. In Frankfurt war Emig vor einem Jahr verurteilt worden, weil er Gelder für Schleichwerbung sowie weitere Schmiergelder kassiert hatte. (wunschliste.de berichtete) Die Kontrollmechanismen des HR wurden von dem Gericht damals als unzureichend bezeichnet.

Das Freiheitsstrafe liegt bei zwei Jahren und 8 Monaten und kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, da dies nur bei Strafen bis zu zwei Jahren möglich ist. Emig muss die Haft zwar jetzt antreten, jedoch werden aufgrund der Länge des Prozesses 5 Monate und für die Untersuchungshaft noch einmal 7 Wochen angerechnet. Außerdem wird wohl ein Teil der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Wie der Bundesgerichtshof erklärte, seien auch die Redakteure von ARD und ZDF in gewisser Weise "Amtsträger", weshalb auch für sie - wie für Beamte - gelte, dass sie sich wegen Bestechlichkeit strafbar machen können.

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Leserkommentare

  • jingle schrieb via tvforen.de am 29.11.2009, 21.10 Uhr:
    Wieso werden denn aufgrund der Länge des Prozesses schon fünf Monate angerechnet?
  • frodo_beutlin schrieb via tvforen.de am 29.11.2009, 23.53 Uhr:
    jingle schrieb:
    Wieso werden denn aufgrund der Länge des
    Prozesses schon fünf Monate angerechnet?

    wenn er in dieser Zeit in Haft war muß die Zeit angerechnet werden - genauso wie die Untersuchungshaft ....
  • mike301243 schrieb via tvforen.de am 29.11.2009, 10.42 Uhr:
    Bei Gefängnisstrafen über 2 Jahren gibt es keine Bewährung.
    Im Artikel steht: "Die Strafe wurde teilweise zur Bewährung ausgesetzt"
    Wie geht denn DAS?????
  • frodo_beutlin schrieb via tvforen.de am 29.11.2009, 10.54 Uhr:
    Damit ist wohl die 2/3 Haftentlassung gemint - bei guter Führung kann nach Abbüssung von 2/3 der Strafe der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden ....
  • mike301243 schrieb via tvforen.de am 29.11.2009, 14.57 Uhr:
    Das könnte sein, vielleicht wars im Artikel nich so ganz korrekt geschrieben worden
  • Thomas* schrieb via tvforen.de am 28.11.2009, 17.54 Uhr:
    "laß doch mal bitte die seife fallen!"
    ps: was wird aus den "schmierern"?