Registrierung zur E-Mail-Benachrichtigung
Anmeldung zur kostenlosen TV-Termin-Benachrichtigung für
- E-Mail-Adresse
- Für eine vollständige und rechtzeitige Benachrichtigung übernehmen wir keine Garantie.
- Fragen & Antworten
Jürgen Emig kommt ins Gefängnis
Nachdem der Bundesgerichtshof heute ein Urteil des Frankfurter Landgerichts für rechtskräftig erklärt hat, muss der ehemalige Sportchef des Hessischen Rundfunks, Jürgen Emig, nun doch tatsächlich für zwei Jahre ins Gefängnis. In Frankfurt war Emig vor einem Jahr verurteilt worden, weil er Gelder für Schleichwerbung sowie weitere Schmiergelder kassiert hatte. (wunschliste.de berichtete) Die Kontrollmechanismen des HR wurden von dem Gericht damals als unzureichend bezeichnet.
Das Freiheitsstrafe liegt bei zwei Jahren und 8 Monaten und kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, da dies nur bei Strafen bis zu zwei Jahren möglich ist. Emig muss die Haft zwar jetzt antreten, jedoch werden aufgrund der Länge des Prozesses 5 Monate und für die Untersuchungshaft noch einmal 7 Wochen angerechnet. Außerdem wird wohl ein Teil der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Wie der Bundesgerichtshof erklärte, seien auch die Redakteure von ARD und ZDF in gewisser Weise "Amtsträger", weshalb auch für sie - wie für Beamte - gelte, dass sie sich wegen Bestechlichkeit strafbar machen können.
Leserkommentare
jingle schrieb via tvforen.de am 29.11.2009, 21.10 Uhr:
Wieso werden denn aufgrund der Länge des Prozesses schon fünf Monate angerechnet?frodo_beutlin schrieb via tvforen.de am 29.11.2009, 23.53 Uhr:
jingle schrieb:Wieso werden denn aufgrund der Länge des
Prozesses schon fünf Monate angerechnet?
wenn er in dieser Zeit in Haft war muß die Zeit angerechnet werden - genauso wie die Untersuchungshaft ....mike301243 schrieb via tvforen.de am 29.11.2009, 10.42 Uhr:
Bei Gefängnisstrafen über 2 Jahren gibt es keine Bewährung.
Im Artikel steht: "Die Strafe wurde teilweise zur Bewährung ausgesetzt"
Wie geht denn DAS?????frodo_beutlin schrieb via tvforen.de am 29.11.2009, 10.54 Uhr:
Damit ist wohl die 2/3 Haftentlassung gemint - bei guter Führung kann nach Abbüssung von 2/3 der Strafe der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden ....mike301243 schrieb via tvforen.de am 29.11.2009, 14.57 Uhr:
Das könnte sein, vielleicht wars im Artikel nich so ganz korrekt geschrieben wordenThomas* schrieb via tvforen.de am 28.11.2009, 17.54 Uhr:
"laß doch mal bitte die seife fallen!" ps: was wird aus den "schmierern"?
Meistgelesen
- "Rentierbaby": Netflix landet schottischen Überraschungs-Hit
- "CSI: Vegas"-Schocker: CBS setzt Krimidrama ab
- Disney+- und Star-Highlights im Mai: "Pauline", "Doctor Who" Staffel 14 und "Will Trent" Staffel 2
- Quoten: Erfolgreicher Start für neue Elton-Show "Drei gegen Einen"
- So lief der 24-Stunden-Programmtag von Joko & Klaas
Nächste Meldung
Specials
- Upfronts 2024: Welche Serien wurden bereits eingestellt oder verlängert, was steht auf der Kippe?
- Prosit, "Die Hugo Show"! Wie ein kleiner Troll die Fernsehwelt der 90er eroberte
- Moderatorin und Schauspielerin Yvette Dankou: "Bei 'Hugo' hatten wir total freie Hand"
- "The Sympathizer": Wenn der Nachbar ein kommunistischer Spion ist
- "Mr. & Mrs. Smith" mit Donald Glover: Top-Cast, Flop-Story
- Luan Gummich: "Die 'Jungen Ärzte' haben mein Leben völlig auf den Kopf gestellt!"
- "A Murder at the End of the World": Endstation Island
Neue Trailer
- [UPDATE] Nach zwei Jahren Pause: "Pretty Little Liars: Original Sin" mit Termin und Trailer für neue Staffel
- [UPDATE] "Maxton Hall - Die Welt zwischen uns": Adaption von Mona-Kasten-Roman veröffetnlicht Trailer
- "Sweet Tooth": Gus und Gefährten entscheiden in Staffel 3 das Schicksal der Menscheit
- "Red Eye": Trailer zur neuen Thriller-Serie mit Richard Armitage
- "Harry Wild": Trailer zur dritten Staffel mit Jane Seymour