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Signalwirkung im "Sechserpack"-Gerichtsstreit: Sat.1 zur Offenlegung der Werbeeinnahmen verurteilt

von Glenn Riedmeier in News national
(07.02.2021, 14.45 Uhr)
Nina Vorbrodt kämpft für gerechte Vergütungsregeln
"Sechserpack" mit Nina Vorbrodt (l.)
Sat.1/Guido Engels
Signalwirkung im "Sechserpack"-Gerichtsstreit: Sat.1 zur Offenlegung der Werbeeinnahmen verurteilt/Sat.1/Guido Engels

Am vergangenen Donnerstag berichteten wir über den Gerichtsstreit zwischen Schauspielerin Nina Vorbrodt und Sat.1 (TV Wunschliste berichtete). Weil der Fernsehsender die Sketchcomedy  "Sechserpack" seit Jahren in hoher Schlagzahl wiederholt und damit weiterhin Einnahmen generiert, an der sie und die anderen Mitwirkenden nicht beteiligt werden, reichte sie Klage ein. In der heutigen Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung spricht Vorbrodt über die Details und rückt teilweise falsch verbreitete Informationen gerade.

Ihr "Sechserpack"-Kollege Mirco Reseg verklagte Sat.1 bereits 2017 und verlangte eine angemessene Nachvergütung. Als ich davon erfuhr, begann ich, auf Plattformen wie fernsehserien.de zu recherchieren, und entschied mich aufgrund verblüffender Entdeckungen ebenfalls Klage einzureichen, erläutert Nina Vorbrodt in der F.A.S.. So habe sie herausgefunden, dass bis zum 28. Dezember 2019 sämtliche Folgen aller sieben produzierten Staffeln des Formats mehrfach wiederholt wurden - insgesamt kam sie auf 8294 Ausstrahlungen, wobei alleine 5332 Wiederholungen auf Sat 1 und die zugehörigen Spartensender Sat.1 Comedy und Sat.1 Emotions entfallen. Weitere 2962 Mal wurde die Serie im Pay-TV bei Sky gezeigt. Jede der insgesamt 91 Folgen wurde im Schnitt 90,1 Mal wiederholt.

An dieser jahrelangen Verwertung im Free- und Pay-TV und den damit generierten Einnahmen weit nach Ende der Produktion im Jahr 2010 werden die Schauspieler nicht beteiligt. Dies liegt daran, dass damals ein sogenannter "Total Buyout"-Vertrag abgeschlossen wurde, der in der Branche nicht unüblich ist. Damit werden werden sämtliche Nutzungsrechte an den schauspielerischen Leistungen auf die jeweilige Produktionsfirma übertragen, in diesem Fall auf die Sony Pictures Film und Fernseh Produktions GmbH. Nach eigener Aussage hat Nina Vorbrodt eine Gesamtsumme von 621.850 Euro brutto für die Produktion bekommen. Obwohl dies nach einer guten Summe klinge, stehe sie in eklatantem Missverhältnis zu dem, was der Sender mit der Comedyserie verdient habe. Vorbrodts Anwältin Anne Ohlen teilte der F.A.S. mit: Es kann nicht sein, dass ein Sender über einen Zeitraum von 17 Jahren immer wieder Einnahmen generiert und eine Schauspielerin nicht daran partizipiert.

Da die Auswertung vorrangig bei Sat.1 erfolgte, klagte Nina Vorbrodt gegen den Sender - nicht um Nachvergütung, sondern um Offenlegung der Einnahmen und Vorteile, die Sat.1 im Umfeld der Sendung "Sechserpack" erwirtschaftet hat. Der Sender bot ihr nicht - wie fälschlicherweise berichtet - einen "Vergleich" an, sondern eine Zahlung von 22.500 Euro, um das Verfahren ruhen zu lassen und mit dem BFFS (Bundesverband Schauspiel e.V.) über GVR (Gemeinsame Vergütungsregeln) zu verhandeln. Dies lehnte Vorbrodt allerdings ab, die mit ihrem Schritt vor Gericht ein hohes Risiko eingegangen ist. Denn wenn ein Schauspieler gegen einen Sender vor Gericht zieht, besteht die Gefahr des "Blacklistings" - also dass er nicht mehr für Produktionen gebucht wird, da ihm unterschwellig unterstellt wird, er wolle die Firmen abzocken. Deshalb wagen diesen Schritt überwiegend Schauspieler im Ruhestand. Ich habe einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn und der ist größer als die Angst, auf die Blacklist zu kommen, so Vorbrodt in der F.A.S..

Ihr ginge es in erster Linie um eine faire Bezahlung und angemessene Erfolgsbeteiligung. Sie beruft sich dabei auf den "Fairnessparagraphen" des Urheberrechtsgesetzes aus dem Jahr 2002, durch den einem Urheber eine Nachzahlung zusteht, wenn die Vergütung, die er mit der Produktionsgesellschaft vereinbart hat, in einem auffälligen Missverhältnis zu den Vorteilen steht (§32a UrhG), die mit der Ausstrahlung erwirtschaftet worden sind. Inzwischen wurden zwischen bestimmten Berufsverbänden und Fernsehsendern bestimmte Vergütungsregeln vereinbart - auch für Schauspielleistungen. Allerdings gibt es eine solche Vergütungsregel für den Bereich Comedy nicht - worunter "Sechserpack" fällt.

Am Freitag vor einer Woche erlangte Nina Vorbrodt einen ersten, wichtigen Erfolg vor Gericht. Sat.1 wurde verpflichtet, Auskunft über die erzielten Einnahmen im Zusammenhang mit der Ausstrahlung von "Sechserpack" zu geben - einschließlich der Werbeeinnahmen. Speziell Letzteres ist zum ersten Mal überhaupt geschehen und besitzt deshalb eine gewisse Signalwirkung für andere Schauspieler und Urheber, die einen Anspruch auf Nachvergütung stellen wollen. Anhand der Auskunft über die Einnahmen könne in einem zweiten Schritt ermittelt werden, wie sich Vorbrodts Vergütungsanspruch bemisst. Wie viel das am Ende sein wird, das lässt sich derzeit nur schätzen. Sat 1 könnte laut Vorbrodt im Umfeld der Ausstrahlung von "Sechserpack" zwischen 2003 bis 2019 Werbeeinnahmen in einem dreistelligen Millionenbereich eingenommen haben. Es erscheint sehr wahrscheinlich, dass Sat.1 gegen das Urteil des Landgerichts München I Berufung einlegen wird. Für Vorbrodt handelt es sich jedenfalls um einen Etappensieg und sie sei fest entschlossen, den Weg vor Gericht weiterzugehen, selbst wenn dieser noch viele Jahre in Anspruch nehmen sollte.


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Leserkommentare

  • wavetime1 schrieb via tvforen.de am 13.02.2021, 09.26 Uhr:
    Nix Äpfel mit Birnen.
    Sie liefert ihre Arbeit ab und bekommt da im Verhältnis sehr viel Geld.
    Bekommt ein Elektriker der eine Leitung zur Waschmaschine legt bei jeder Nutzung Geld?
  • Otto Klein schrieb via tvforen.de am 13.02.2021, 10.34 Uhr:
    Dein Elektriker-Vergleich ist auch "Äpfel mit Birnen".
    Bekommt der Nutzer der Waschmaschine bei jeder Nutzung Geld? Nein, im Gegensatz zu den Sendern, die bei jder Ausstrahlung Werbe- und andere Einnahmen haben.
  • andreas_n schrieb via tvforen.de am 13.02.2021, 10.55 Uhr:
    wavetime1 schrieb:
    Nix Äpfel mit Birnen.
    Sie liefert ihre Arbeit ab und bekommt da im
    Verhältnis sehr viel Geld.
    Bekommt ein Elektriker der eine Leitung zur
    Waschmaschine legt bei jeder Nutzung Geld?

    Wenn du durch Nutzung dieser Leitung einen exorbitanten Gewinn einfährst, weil du allein damit drei Fabriken am Laufen hältst, die sonst kaum Kosten verursachen, und du schon mittlerweile Millionär bist, du aber dem Elektriker sagst, da kommt nur eine popelige Waschmaschine an die Leitung, dann ist das durchaus vergleichbar.
    Tatsächlich kann man es nicht vergleichen. Ein Elektriker sieht, wozu seine Arbeit dient und kann einen Preis machen. Abgesehen davon unterscheidet sich dann natürlich auch die Arbeit und wird dementsprechend teurer.
    Schauspieler hingegen können nicht so leicht abschätzen, was ihre Arbeit letztendlich wert ist; das wissen die Sender selbst anfangs meist nicht. Das liegt in der Natur der Sache, dass sich sowas erst im Laufe der Zeit entwickelt. Deshalb sind es durchaus „Äpfel mit Birnen“.
  • Timmy schrieb via tvforen.de am 10.02.2021, 10.44 Uhr:
    Wäre den diese Schauspielerin auch beriet von ihrem Lohn wieder etwas zurückzugeben wenn die Serie sich als Flop herausstellt, oder sollen das Risiko immer nur die anderen tragen?
  • andreas_n schrieb via tvforen.de am 10.02.2021, 11.40 Uhr:
    Timmy schrieb:
    Wäre den diese Schauspielerin auch beriet von
    ihrem Lohn wieder etwas zurückzugeben wenn die
    Serie sich als Flop herausstellt, oder sollen das
    Risiko immer nur die anderen tragen?

    Ok, gegen Neid und Missgunst ist es schwer zu argumentieren.
    Deshalb lass ich es.
  • Kate schrieb via tvforen.de am 10.02.2021, 12.13 Uhr:
    Timmy schrieb:
    Wäre den diese Schauspielerin auch beriet von
    ihrem Lohn wieder etwas zurückzugeben wenn die
    Serie sich als Flop herausstellt, oder sollen das
    Risiko immer nur die anderen tragen?
    Es geht um eine Gewinnbeteiligung. Ein Schauspieler erhält zuerst sein Gehalt für die erbrachte Leistung, also das Drehen der Serie. Genauso wie der Kostümbildner sein Gehalt erhält oder das Cateringunternehmer, das das Essen liefert.
    Wenn die Serie ein Flop ist, wird sie abgesetzt und es gibt höchstens minimale Auswertungsrechte durch DVD-Veröffentlichung und Verkauf ins Ausland.
    Die Schauspieler tragen oft auch das Risiko. Nicht selten produzieren sie die Serie mit. Holly Marie Combs und Alyssa Milano produzierten "Charmed", Jim Parsons produziert "Young Sheldon" und Ellen Pompeo "Grey's Anatomy".
  • Snake Plissken schrieb via tvforen.de am 11.02.2021, 22.59 Uhr:
    Timmy schrieb:
    Wäre den diese Schauspielerin auch beriet von
    ihrem Lohn wieder etwas zurückzugeben wenn die
    Serie sich als Flop herausstellt, oder sollen das
    Risiko immer nur die anderen tragen?

    Bekommst du auch was vom Lohn abgezogen, wenn du Mist gebaut hast?
    Oder arbeitest du nicht?
    Snake
  • Oma-Eugenie schrieb via tvforen.de am 11.02.2021, 23.51 Uhr:
    Vielleicht ein paar kleine Anmerkungen was den Zusammenhang von geleisteter Arbeit
    Bezahlung und Gewinn für den Auftraggeber betrifft.
    Beispiel die Pippi Langstrumpf Verfilmungen. Die Darsteller wurden damals mit einem
    "Taschengeld" abgespeist. Wenn man sieht, das die Folgen seit 40 Jahren immer wieder
    neue Einnahmen generieren, wäre es schon schön, wenn die Darsteller davon auch was
    abbekämen - ist aber nur meine Meinung.
    Zweites Beispiel. Als Pink Floyd Another Brick in the Wall aufnahmen brauchten sie einen
    Chor von jungen Menschen.
    Als Pink Floyd "Another brick in the Wall (Part 2)" - so heißt das Lied eigentlich - aufnahm, suchte der Toningenieur nach Kinderstimmen. Er fand sie in einer Schule in der Nähe des Tonstudios in London. Der Musiklehrer dort war begeistert von der Idee und übte mit einem Schülerchor für die Aufnahme. Er verschwieg seiner Direktorin aber den Text, den die Kinder singen sollten - aus Angst, dass sie die Aufnahme sonst verbieten könnte. Schließlich kommen dort so Sätze vor wie "Hey, Teacher, leave us kids alone" - auf Deutsch etwa: "Hallo Lehrer, lass uns Kinder in Ruhe. " Das Album "The Wall" von Pink Floyd wurde zu einem Welterfolg und zählt heute zu den Klassikern der Rockgeschichte. Das Lied "Another brick in the Wall" aber wurde zu einem Klassiker für Schüler, die mit ihrer Schule unzufrieden sind.
    Den Pink Floyd-Song "Another Brick In The Wall" kannte jedes Kind. Doch die Schüler, die die einprägsamsten Zeilen des Songs sangen, sahen keinen Pfennig dafür. Nun wollen sie das Geld einklagen.
    https://www.laut.de/News/Pink-Floyd-Schueler-wollen-Tantiemen-29-11-2004-3231
    Gegenbeispiel
    Der Regisseur von Titanic hat glaube ich auf eine feste Bezahlung verzichtet und wollte lieber von Anfang an an den Einnahmen beteiligt werden. Was sich als gute Entscheidung erwies.
  • invwar schrieb via tvforen.de am 13.02.2021, 05.33 Uhr:
    Hollywood hatte schon immer Zweitverwertungen, bis in die 80er herein waren es meistens eben Kino-Rereleases, danach verbreiteten sich auch Video und TV Auswertungen. Seit das Studiosystem (Schauspieler ist an Studio gebunden) in den 60ern sich auflöste, waren die Schauspieler in Hollywood stets einer der stärksten Berufsvereine dort. Seit den 80ern explodieren ja auch quasi deren Gagen. Andere Bereiche dagegen werden gerne vernachlässigt, was man zB bei den Streiks der Drehbuchschreiber und Synchronsprecher in den USA gesehen hat. Nicht-Mitglieder wurden und werden aber auch heutzutage noch ausgenutzt, sowas wie bei Pink Floyd würde sicherlich auch heute noch passieren.
    Schauspieler werden zudem auch oft zu Produzenten, nicht weils Risiki ist, sondern, weil die einfach zu wichtig für die Serie sind. Die verlangen dann mehr Gage und Mitspracherecht, und die bekommen sie dann meist auch, wenn sie erfolgreich sind. Ob das gut ist, ist ne andere Frage, nicht jeder Schauspieler sollte in kreative Prozesse eingreifen.
    Bei der Gewinnbeteiligung kann man auch tricksen, da sollte man tunlichst drauf achten, dass man am Bruttogewinn beteiligt wird. Denn es gibt das so genannte "Hollywood Accounting", da sind bestbezahlte Buchhalter mit beschäftigt, Filme die eine Milliarde eingenommen zu haben ins Minus zu berechnen. Eben wegen etwaiger Gewinnbeteiligungen und vor allem Steuerzahlungen. Ein Beispiel hier ist zB Stan Lee, der 10% Netto-Gewinnbeteiligung an den Spider-Man Filmen hatte und bei den Pre-Marvel Filmen (jeder Film erzeugte ungefähr 800 Millionen Umsatz) keinen Cent bekam. Harry Potter 3 hatte bei nem Umsatz von fast 1 Milliarde sogar 167 Millionen Verlust verzeichnet.
  • GerneGucker schrieb via tvforen.de am 13.02.2021, 14.35 Uhr:
    Oma-Eugenie schrieb:

    Beispiel die Pippi Langstrumpf Verfilmungen. Die
    Darsteller wurden damals mit einem
    "Taschengeld" abgespeist. Wenn man sieht, das die
    Folgen seit 40 Jahren immer wieder
    neue Einnahmen generieren, wäre es schon schön,
    wenn die Darsteller davon auch was
    abbekämen - ist aber nur meine Meinung.
    Zweites Beispiel. Als Pink Floyd Another Brick in
    the Wall aufnahmen brauchten sie einen
    Chor von jungen Menschen.

    Interessante und gute Beispiele. Ich finde das Thema alles andere als trivial, denke aber, daß es einen großen Unterschied macht, ob "ausgenutzte" Kinder im Nachhinein noch höhere Beteiligung einfordern, die zum Zeitpunkt ihrer Einwilligung gar nicht mündig waren, oder ob ein voll geschäftsfähiger Erwachsener in einen hieb- und stichfesten Vertrag eingewilligt hat, der sich 15 Jahre später als vorteilhafter für den Vertragspartner herausstellt. Ich glaube nicht, daß die Klägerin große Erfolgsaussichten hat, nur weil Vertragsinhalte seither anders aussehen. Irgendjemand ist eben immer der letzte, der noch nach einem überalterten System behandelt wird und so das Nachsehen hat. Man wird sehen.
  • Reimo schrieb am 09.02.2021, 18.10 Uhr:
    Kann man so sehen mit der Pflicht zur nachträglichen Erhöhung des Vergütung für besonders erfolgreiche Produktionen. Dann müsste fairerweise bei Flops der/die Schauspieler/in seinerseits/ihrerseits nicht nur auf eine Vergütung verzichten, sondern sich auch an den vergeblich aufgewandten Produktionskosten angemessen beteiligen. Nennt sich dann unternehmerisches Risiko. 
  • Timmy schrieb via tvforen.de am 08.02.2021, 18.08 Uhr:
    Bekommt ein guter Handwerker auch noch einmal zusätzliches Geld, wenn seine Arbeit nach 20 Jahren noch gut funktioniert? Also ich finde die gute Frau wurde gut und ausreichend bezahlt.
  • andreas_n schrieb via tvforen.de am 08.02.2021, 18.20 Uhr:
    Timmy schrieb:
    Bekommt ein guter Handwerker auch noch einmal
    zusätzliches Geld, wenn seine Arbeit nach 20
    Jahren noch gut funktioniert?

    In welchem Umfang werden mit der Arbeit des Handwerkers noch nach 20 Jahren fleißig Gewinne eingefahren, ohne sonstige jegliche Investitionen?
    Äpfel und Birnen.
  • Sveta schrieb via tvforen.de am 08.02.2021, 19.17 Uhr:
    andreas_n schrieb:
    Timmy schrieb:
    --------------------------------------------------
    -----
    > Bekommt ein guter Handwerker auch noch einmal
    > zusätzliches Geld, wenn seine Arbeit nach 20
    > Jahren noch gut funktioniert?
    In welchem Umfang werden mit der Arbeit des
    Handwerkers noch nach 20 Jahren fleißig Gewinne
    eingefahren, ohne sonstige jegliche
    Investitionen?
    Äpfel und Birnen.
    Von mir aus gönne ich der guten Frau etwas Extra-Geld, ABER...
    Dann könnten ja im Prinzip alle Schauspieler die jemals in erfolgreichen Filmen mitspielten oder auch alle Musiker, die auf erfolgreichen Alben mitspielten noch nachträglich Geld einklagen. Selbst dann wenn sie einen Abtretungsvertrag unterschrieben haben in dem sie alle Rechte an andere abgeben.
    Ein Film oder eine Serie wird ja in der Hoffnung gemacht, das es ein Erfolg wird. Oder produziert jemand absichtlich einen Flop? Also muß man auch als Mitwirkender daran davon ausgehen, das auch in 50 Jahren noch das Produkt verkauft wird.
    So sehe ich das jedenfalls, aber ich bin Laie - das ist meine private Meinung.
  • Kate schrieb via tvforen.de am 08.02.2021, 19.37 Uhr:
    Sveta schrieb:

    Ein Film oder eine Serie wird ja in der Hoffnung
    gemacht, das es ein Erfolg wird. Oder produziert
    jemand absichtlich einen Flop? Also muß man auch
    als Mitwirkender daran davon ausgehen, das auch in
    50 Jahren noch das Produkt verkauft wird.
    So sehe ich das jedenfalls, aber ich bin Laie -
    das ist meine private Meinung.

    Heutzutage gibt es in den Verträgen der Schauspieler, insbesondere bei Serien, Klauseln, die die Nachverwertung regelt.
    Dazu gehören die DVD Verkäufe, Verkauf an Streaming-Dienste und dergleichen. Das gab es früher nicht und die Sender haben riesige Gewinne gemacht. Insofern finde ich es nur fair, dass die Schauspieler versuchen doch noch daran beteiligt zu werden.
  • Ralfi schrieb via tvforen.de am 08.02.2021, 21.29 Uhr:
    Ganz meine Meinung!
  • Sveta schrieb via tvforen.de am 09.02.2021, 16.31 Uhr:
    Kate schrieb:
    Sveta schrieb:
    --------------------------------------------------
    -----
    > Ein Film oder eine Serie wird ja in der
    Hoffnung
    > gemacht, das es ein Erfolg wird. Oder
    produziert
    > jemand absichtlich einen Flop? Also muß man
    auch
    > als Mitwirkender daran davon ausgehen, das auch
    in
    > 50 Jahren noch das Produkt verkauft wird.
    >
    > So sehe ich das jedenfalls, aber ich bin Laie -
    > das ist meine private Meinung.
    Heutzutage gibt es in den Verträgen der
    Schauspieler, insbesondere bei Serien, Klauseln,
    die die Nachverwertung regelt.
    Dazu gehören die DVD Verkäufe, Verkauf an
    Streaming-Dienste und dergleichen. Das gab es
    früher nicht und die Sender haben riesige Gewinne
    gemacht. Insofern finde ich es nur fair, dass die
    Schauspieler versuchen doch noch daran beteiligt
    zu werden.

    Okay, fair ist das mit Sicherheit. Ich kann mir aber vorstellen das bei Erfolg eine Klagewelle auf unsere ohnehin überlasteten Gerichte zurollt.
  • Paula Tracy schrieb via tvforen.de am 09.02.2021, 16.51 Uhr:
    Dass die die Serie aber bis zum Erbrechen wiederholen und da ständig neue Werbeeinnahmen generiert werden, konnte sie beim Vertragsabschluss nicht wissen.
    Markus Off (den kennt man als fiesen Phil Seegers aus der Lindenstraße) hat ja als Synchronsprecher von Johnny Depp einen ähnlichen Sieg erreicht. Er hat in Fluch der Karibik im Nachhinein eine zehnmal höhere Gage als vereinbart erhalten, weil die Filme überaus erfolgreich waren und viel mehr eingespielt haben als vermutet. Die Quittung erhielt er allerdings, als man ihn im vierten Teil durch einen anderen Sprecher ersetzte. Dafür hätte er glatt nochmal vor Gericht gehen sollen - aber das war ja dann wohl kaum durchsetzbar.
    Ich finde es richtig, wenn Schauspieler/Sprecher oder andere wichtige Funktionsträger nachvergütet werden, wenn sich Einnahmen und Gage nicht im richtigen Verhältnis befinden, weil sich die Einnahmen als viel höher herausstellen als erwartet.
  • Jim.S schrieb via tvforen.de am 14.02.2021, 21.31 Uhr:
    andreas_n schrieb:
    Timmy schrieb:
    --------------------------------------------------
    -----
    > Bekommt ein guter Handwerker auch noch einmal
    > zusätzliches Geld, wenn seine Arbeit nach 20
    > Jahren noch gut funktioniert?
    In welchem Umfang werden mit der Arbeit des
    Handwerkers noch nach 20 Jahren fleißig Gewinne
    eingefahren, ohne sonstige jegliche
    Investitionen?
    Blödsinn welche Investitionen ?
    Äpfel und Birnen.

    Ok der Vergleich hinkt.
    Ich besitze zwei erfolgreich absolvierte Ausbildungen im Bereich Handwerk. Die Leute bekommen ihren Lohn pro Monat.
    Die Schauspieler bekommen Gage ? ist das in Verträgen nicht festgehalten wie es mit Wiederholungen oder einer Veröffentlichung auf einem Medium aussieht. Wenn nicht Pech gehabt.
  • andreas_n schrieb via tvforen.de am 14.02.2021, 23.59 Uhr:
    Apokalypse schrieb:
    andreas_n schrieb:
    --------------------------------------------------
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    > Timmy schrieb:
    >
    Die Schauspieler bekommen Gage ? ist das in
    Verträgen nicht festgehalten wie es mit
    Wiederholungen oder einer Veröffentlichung auf
    einem Medium aussieht. Wenn nicht Pech gehabt.

    Tja, das sah das Gericht wohl anders und ich denke, dass es sich mit dem Thema mehr befasst hat als wir. Und ich denke mal, dass es uns als Laien auch nicht zusteht es abschließend zu bewerten.
  • Iltschi schrieb am 08.02.2021, 15.45 Uhr:
    Ich hoffe, dass die anderen Kollegen der Serie sich beteiligen und ihr vor Gericht und in der ganzen Sache zur Seite stehen.
  • ostsee-robbe schrieb am 07.02.2021, 18.23 Uhr:
    Ich drücke dem Mädel beide Daumen!
  • Ralfi schrieb via tvforen.de am 07.02.2021, 14.53 Uhr:
    Recht hat sie!