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Wirbel um "Vorstadtweiber": FPÖ-Chef Strache klagt in dritter Instanz gegen ORF-Serie

Der Streit zwischen dem ORF und Hans-Christian Strache, dem Bundesparteiobmann der FPÖ, geht in die nächste Runde. Nachdem den Politiker bereits zwei Instanzen haben abblitzen lassen, zieht er nun vor den Verwaltungsgerichtshof, um für sein Recht zu kämpfen. Dies berichtet der Nachrichtendienst Der Standard.
Was war passiert? Streitpunkt ist eine Textzeile in einer Folge der ORF-Erfolgsserie
Darüber hinaus wurde der Dialog in dieser Form überhaupt nicht im Fernsehen gezeigt, da der ORF ihn schon vor der Ausstrahlung der Folge am 9. Februar 2015 entfernen ließ. Der Sender zog es vor, die Serie von innerösterreichischen Anspielungen frei zu halten und keine Namen real existierender Personen zu verwenden. Allerdings war der ursprüngliche Dialog in den Untertiteln für Hörgeschädigte noch zu lesen. Auch in der Mediathek war diese Ursprungsfassung verfügbar.
Auf diesen Umstand beruft sich Straches Beschwerde. Der FPÖ-Chef fühlte sich durch den ersten Teil des Dialogs in seinem höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, den es laut Artikel 8 der Menschenrechtskonvention sowie durch das Mediengesetz und das ORF-Gesetz zu schützen gilt. Im Übrigen sei er nicht homosexuell, was rechtlich aber nichts zur Sache tue, so die Medienbehörde KommAustria.
Seit Ende Mai läuft das Verfahren nun beim Verwaltungsgerichtshof. Ob Strache in der dritten Instanz mehr Erfolg haben wird als bisher, wird sich noch herausstellen.
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Leserkommentare
User_1031455 schrieb am 12.06.2016, 09.03 Uhr:
Ein Sonder - Privileg oder gar ein Status aber auch nicht, medizinisch betrachtet wäre es eine Krankheit und wenn es das wäre, geht das auch niemanden etwas an !
Elliott schrieb am 07.06.2016, 15.46 Uhr:
Was regt der sich auf? Schwul sein ist schließlich keine Beleidigung!
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