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Wirbel um "Vorstadtweiber": FPÖ-Chef Strache klagt in dritter Instanz gegen ORF-Serie

von Glenn Riedmeier in Mediennews
(07.06.2016, 15.00 Uhr)
Politiker sah sich ungerechtfertigterweise als homosexuell dargestellt
"Vorstadtweiber"
ORF/Thomas Ramstorfer
Wirbel um "Vorstadtweiber": FPÖ-Chef Strache klagt in dritter Instanz gegen ORF-Serie/ORF/Thomas Ramstorfer

Der Streit zwischen dem ORF und Hans-Christian Strache, dem Bundesparteiobmann der FPÖ, geht in die nächste Runde. Nachdem den Politiker bereits zwei Instanzen haben abblitzen lassen, zieht er nun vor den Verwaltungsgerichtshof, um für sein Recht zu kämpfen. Dies berichtet der Nachrichtendienst Der Standard.

Was war passiert? Streitpunkt ist eine Textzeile in einer Folge der ORF-Erfolgsserie  "Vorstadtweiber" von Anfang 2015. Darin heißt es: "In Deutschland der Westerwelle oder dieser Berliner Bürgermeister. Oder bei uns der Strache. Die sind doch alle schwul und stehen dazu." Durch diesen Satz fühlte sich der FPÖ-Chef angegriffen und ungerechtfertigterweise als homosexuell dargestellt. Er bezichtigte den ORF einer Diffamierungskampagne gegen seine Person. Aus diesem Grund reichte Strache Klage ein, zunächst bei der Medienbehörde KommAustria und dann beim Bundesverwaltungsgericht.

Dieses Vorgehen ist aus zwei Gründen bemerkenswert. Denn einerseits geht der Dialog noch folgendermaßen weiter: "Der Strache?" Antwort: "Nein, den mein ich gar nicht. Der Kärntner da." - "Da kommen einige infrage." Bei der Beurteilung sei die gesamte Passage zu berücksichtigen, entschieden die beiden Instanzen und ließen Strache abblitzen.

Darüber hinaus wurde der Dialog in dieser Form überhaupt nicht im Fernsehen gezeigt, da der ORF ihn schon vor der Ausstrahlung der Folge am 9. Februar 2015 entfernen ließ. Der Sender zog es vor, die Serie von innerösterreichischen Anspielungen frei zu halten und keine Namen real existierender Personen zu verwenden. Allerdings war der ursprüngliche Dialog in den Untertiteln für Hörgeschädigte noch zu lesen. Auch in der Mediathek war diese Ursprungsfassung verfügbar.

Auf diesen Umstand beruft sich Straches Beschwerde. Der FPÖ-Chef fühlte sich durch den ersten Teil des Dialogs in seinem höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, den es laut Artikel 8 der Menschenrechtskonvention sowie durch das Mediengesetz und das ORF-Gesetz zu schützen gilt. Im Übrigen sei er nicht homosexuell, was rechtlich aber nichts zur Sache tue, so die Medienbehörde KommAustria.

Seit Ende Mai läuft das Verfahren nun beim Verwaltungsgerichtshof. Ob Strache in der dritten Instanz mehr Erfolg haben wird als bisher, wird sich noch herausstellen.


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Leserkommentare

  • User_1031455 schrieb am 12.06.2016, 09.03 Uhr:
    Ein Sonder - Privileg oder gar ein Status aber auch nicht, medizinisch betrachtet wäre es eine Krankheit und wenn es das wäre, geht das auch niemanden etwas an !
  • Elliott schrieb am 07.06.2016, 15.46 Uhr:
    Was regt der sich auf? Schwul sein ist schließlich keine Beleidigung!