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Unschuldig im Knast?

D, 2009

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Filminfos

Es ist der Albtraum schlechthin, der Tag, mit dem sich alles im Leben ändert: Der Tag, an dem "Im Namen des Volkes" ein Richter spricht: schuldig! Der Verurteilte weiß: ich war es nicht. Doch keiner glaubt es ihm. Trotz aller Regeln, aller Instanzen: Auch das deutsche Strafrechtssystem ist vor Irrtümern nicht gefeit. Und, noch schlimmer: Wer einmal in die Mühlen der Justiz gerät, hat kaum Chancen, wieder heraus zu kommen.Einer dieser seltenen Fälle ist Harry Wörz (41) aus Birkenfeld bei Pforzheim. Er soll seine Ex-Frau 1997 mit einem Schal gewürgt haben. Das Opfer ist wegen Gehirnschädigung seither ein Pflegefall und kann nicht mehr aussagen.
Sie war Polizistin. Ebenfalls unter Verdacht waren ihr Geliebter und ihr Vater, beide ebenfalls Polizisten. Doch für die Polizei steht schnell fest, dass Harry Wörz der Schuldige ist. Er ist kein Polizist. Das Gericht folgte der Ansicht der Ermittler und verurteilt Harry Wörz in einem Indizienprozess zu elf Jahren Haft. In einem späteren Zivilprozess allerdings, es ging um Schadensersatz, urteilten die Richter, dass er nicht der Täter sein könne.
Sie kritisierten, im Strafprozess sei "in manchen Punkten nicht objektiv ermittelt worden." Wörz bemühte sich daraufhin um eine Wiederaufnahme, was ihm drei Jahre später tatsächlich gelang. Mit Erfolg: Freispruch vom Landgericht Mannheim. Doch ein Jahr später, im Oktober 2006, hob der Bundesgerichtshof den Freispruch wieder auf. Der Folge-Prozess lief das ganze Jahr 2009.90 Prozent aller Justizirrtümer gehen auf eine falsche Identifizierung zurück. Denn zunehmend verlassen sich die Richter auf Gutachter. Doch die stehen seit einiger Zeit heftig in der Kritik.
Ein ganz gravierender Fehler eines solchen Gutachters hat Donald Stellwag (50) wegen angeblichen Bankraubs unschuldig hinter Gitter gebracht. Der Gutachter hatte ihn auf einem von der Überwachungskamera am Tatort gemachten Foto "zweifelsfrei" identifiziert. Donald Stellwag bemühte sich um eine Wiederaufnahme - vergebens. Er saß die vollen neun Jahre ab, eine vorzeitige Entlassung wurde ihm verweigert, weil er nicht geständig war. Keine zwei Wochen, nachdem er aus dem Gefängnis entlassen wurde, schnappte die Polizei den echten Täter bei einem neuen Banküberfall. Ungewöhnlich: 2007 wurde der Gutachter vom Oberlandesgericht Frankfurt/Main zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 150.000 Euro verurteilt - der erste Fall, in dem ein Sachverständiger für ein fehlerhaftes Gerichtsgutachten jemals haftbar gemacht wurde.
Der vom Gericht beauftragte Gegen-Gutachter Prof. Friedrich Wilhelm Rösing kritisiert, dass es zahlreiche Fehl-Urteile aufgrund der schlechten Qualität der Überwachungskameras und der unzureichenden Kenntnis vieler Gutachter gibt.Rösing ist nun wieder Gegen-Gutachter in einem aktuellen Fall: In der Justizvollzugsanstalt Heimsheim bei Stuttgart sitzt seit fast neun Jahren Andreas Kühn. Er soll der sogenannte "Gorillamasken-Räuber" sein, der in den neunziger Jahren in Stuttgart vier Banken überfiel. Kühn beteuert seine Unschuld. Das Gericht stützte seine Verurteilung auf mehrere Indizien. Ausschlaggebend war ein Foto aus einer Überwachungskamera.
Der Sachverständige im Prozess - ein pensionierter Polizist - sagte damals, er könne Kühn als Täter nicht ausschließen. Professor Wilhelm Rösing ist aber davon überzeugt: Kühn kann nicht der Bankräuber sein. 25 Merkmale hat der Experte für Gesichtserkennung auf den Bildern gefunden, die nicht mit dem Verurteilten übereinstimmen - bereits bei 3 Merkmalen könne man sagen, dass das Bild nicht die fragliche Person zeige. Gestützt auf dieses Gutachten betreibt Kühn die Wiederaufnahme seines Falls. Ein mühsames, quälendes Verfahren voller Ungewissheiten und mit offenem Ausgang.
(One)
Länge: ca. 45 min.
Deutsche TV-Premiere: 01.07.2009 (Das Erste)
gezeigt bei: betrifft (D, 2002)
Kostenlose Start-Benachrichtigung:
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