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Beschluss: Family TV und blizz müssen Sendebetrieb einstellen

von Glenn Riedmeier in Mediennews
(27.07.2017, 14.30 Uhr)
Landesmedienanstalten stellten wiederholte Urheberrechtsverstöße fest
Family TV + blizz
ITV Media Group
Beschluss: Family TV und blizz müssen Sendebetrieb einstellen/ITV Media Group

Es ist passiert: Die beiden Sender Family TV und blizz müssen den Sendebetrieb einstellen. In Folge eines Beschlusses der ZAK (Kommission für Zulassung und Aufsicht) (TV Wunschliste berichtete) sind die für die beiden Sender zuständigen Landesmedienanstalten aktiv geworden und haben nun entschieden, dass beiden Kanälen der ITV Media Group wegen mehreren Verstößen die Zulassung entzogen wird. Es ist das erste Mal überhaupt in Deutschland, dass eine Sendelizenz im laufenden Betrieb zurückgezogen wird.

Grund für diese bislang einmalige Maßnahme war laut der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) "die Feststellung der fehlenden Zuverlässigkeit des Veranstalters, die auf der Prüfung unterschiedlicher Kriterien beruhte". So sei es bei Family TV "zu wiederholten Urheberrechtsverletzungen und zu Verstößen gegen medienrechtliche Bestimmungen" gekommen. Die für blizz zuständige Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) argumentiert mit vergleichbarer Begründung: "Private Rundfunkanbieter müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Der Entzug der Zulassung war zwingend, da nicht mehr alle Voraussetzungen vorlagen. So wurde u.a. ein nicht unerheblicher Teil von blizz mit Inhalten bestritten, für die der Anbieter keine Urheberrechte hatte."

Die ZAK wurde in einem konkreten Fall auf einen Verstoß gegen das Urheberrecht aufmerksam, nachdem der Sender ohne entsprechende Nutzungsrechte mindestens eine Filmbesprechung zu dem Film "Grand Budapest Hotel", wenn nicht sogar den kompletten Film gesendet hat. Es handelte sich um einen Verstoß gegen das Urheberrecht, da der Film ohne Einwilligung des Rechteinhabers ausgestrahlt wurde. Die weitere Untersuchung der Landesmedienanstalten hat nun ergeben, dass es sich nicht um einen Einzelfall gehandelt hat.

Timo Chris Storost, Geschäftsführer der ITV Media, wehrt sich gegen die Vorwürfe und gab in einer Pressemitteilung an, gegen die Beschlüsse rechtlich vorzugehen. Entsprechend habe man am Verwaltungsgericht Augsburg bzw. am Verwaltungsgericht Stuttgart bereits Rechtsmittel eingelegt. Zudem äußert er sich zu den Vorwürfen der Verstöße gegen das Urheberrecht. Demnach sei es "nicht, wie der äußere Anschein vermuten mag, willkürlich zu Ausstrahlungen ohne entsprechende Lizenzrechte gekommen". Stattdessen fielen "die strittigen Programme unter insgesamt zwei Verträge mit ausländischen Vertragspartnern, aus denen sich im Laufe der vergangenen Monaten aus Sicht beider Medienanstalten ergeben haben mag, dass diese beiden Lizenzgeber diese Programme nicht hätten weiter lizenzieren dürfen."

Die ITV Media habe "zu keinem Zeitpunkt an der Legalität oder Authentizität dieser Verträge gezweifelt. Erst mit Bekanntwerden von Beschwerden bzw. Einleitung eines Verwaltungsfahrens wurde es in Betracht gezogen, dass die betreffenden Vertragspartner wohl nie im Besitz der entsprechenden Rechte waren, so dass diese hätten weiter lizenzieren dürfen". Entsprechende Programme seien daraufhin seitens ITV Media aus dem Programm genommen worden. Weiter heißt es in der Mitteilung: "Die Medienanstalten prangern zudem auch an, dass die Rechtekette stets bis hin zum Produzenten zurückverfolgt werden müssten, zu jedem Zeitpunkt. Da sich teilweise Vertragspartner hier geweigert haben, diese wiederum offenzulegen, war es auch der ITV Media nicht möglich, die Rechtekette bis hin zum Produzenten zurückzuverfolgen und darzulegen."

Nach Ansicht von Timo C. Storost haben die Medienanstalten "die angeblichen Urheberrechtsverstöße weder dem Grunde, noch dem Umfang nach ausschöpfend ermittelt und ausreichend rechtssicher festgestellt. Weder die LFK, noch die BLM haben gewürdigt, dass die ITV Media im Verwaltungsverfahren umfassend mitgewirkt hat und die zivilrechtlichen Vertragsgrundlagen und die damit zusammenhängende Vorkorrespondenz offengelegt hat."

Darüber hinaus gab es bereits ein firmeninterne Umwandlung. Die ITV Media Group hat Anträge auf Anbieterfortsetzung durch das neu gegründete Unternehmen FBT-TV GmbH i.G. eingereicht. Unter diesem Dach sollen künftig die zwei Sender laufen. Als neue alleinige geschäftsführende Gesellschafterin wurde Karin Tatz ernannt, die zukünftig die Aufgabe der Veranstalterin der beiden Sender Family TV und blizz übernehmen wird. Die ITV Media wird dagegen zukünftig als technischer Dienstleister und Vermarkter tätig und die Online-Angebote der Sender betreuen.

Es bleibt abzuwarten, ob für Family TV und blizz noch Hoffnung besteht oder die Abschaltung nur noch eine Frage der Zeit ist. Wenn die Landesmedienanstalten nach einer nochmaligen Prüfung tatsächlich ihren Beschluss rückgängig machen sollten, wären zumindest Geldstrafen zu erwarten.


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Leserkommentare

  • User 563265 schrieb am 31.07.2017, 08.37 Uhr:
    Wäre schade. Mal wenigstens Sender, die mal ältere Serien zeigen. Besser als dieser ganze RTL und Co- Quatsch.
  • User 1261170 schrieb am 30.07.2017, 19.31 Uhr:
    Na ja, teilweise denke ich, da sind Laien am Werk. Folgen werden unvermittelt in einer laufenden Szene durch Werbung unterbrochen, dann in Englisch fortgesetzt und irgendwann findet jemand die Taste für die deutsche Tonspur.... wobei die Synchronisation teilweise unterirdisch ist; Lippenbewegungen zur Sprache ist zeitversetzt.Die alten Serien sind schon sehenswert: Thunderbirds zum Beispiel. Schade, dass der Sendebetrieb nun eingestellt werden soll:-(( Hätte schon ein Großer Sender werden können mit "Bezaubernde Jeanie", "Catweazle" etc.
  • Ornella schrieb am 29.07.2017, 08.19 Uhr:
    Da die "Schnarchsender" ARD und ZDF so gut wie gar nichts "Älteres" im Hauptprogramm wiederholen, sondern nur in ihren "Nebenprogrammen" abspielen,- soll so die "Konkurenz" ausgeschaltet werden.
    Es war erfrischend von den alten Familien-Programmen und Krimi-Serien-"Perlen" in den beiden "angeklagten" Sender zu sehen und zu hören!
    Ein "Weiter-So" wäre angebrachter!!!
  • tomgilles schrieb via tvforen.de am 29.07.2017, 02.26 Uhr:
    Sie berufen sich auf den alten Rechtsgrundsatz der Gutgläubigkeit (bona fides), der auch im Handelsrecht (also im Lizenzgeschäft) gilt sofern keine Sorgfaltsregeln verletzt wurden. Eigentlich müsste sich leicht feststellen lassen, wer in wessen Auftrag mit Filmrechten handeln darf und wer nicht. Mal sehen was die Richter sagen.
  • Miboba schrieb am 28.07.2017, 21.15 Uhr:
    Schade, bei Family TV habe ich imme wieder mal rein geschaut.
    Nach vielen Jahren konnte ich endlich mal wieder "Harrys wundersames Strafgericht" anschauen und als ich einmal reingeschaltet hatte, lief sogar "Catweazle".
    Also die ein oder andere Perle lief dort schon.
  • Yogi schrieb am 28.07.2017, 20.28 Uhr:
    Gibt's überhaupt Leute die diese "Mickey Mouse" Sender ansehen???
  • MarkoP schrieb am 27.07.2017, 20.40 Uhr:
    Das ganze ist doch absolut lächerlich und nur eine Retourkutsche wegen der Rechtsmittel im Fall tm3.