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Dieter Bohlen zum Künstler erklärt - RTL verliert Prozess
(02.10.2009, 00.00 Uhr)

Rein intuitiv sind Zweifel angebracht, doch nach dem gestrigen Urteil des Bundessozialgerichts steht eindeutig fest: Dieter Bohlen ist ein Künstler. Der Musiker und Produzent fällt nach Ansicht der Richter unter die Rechtsprechung der Künstlersozialversicherung. Darum muss RTL nun für Bohlen und drei weitere Juroren von
Der Sender wollte sich ursprünglich vor den Zahlungen drücken, da Bohlen & Co in der Casting-Show nicht singend auftreten, sondern "sachgerechte und pragmatische Expertenleistungen" vollbringen. Die Richter hatten sich daraufhin acht DVDs mit Szenen aus der Show angesehen, um zu einem Urteil zu gelangen. Da es sich um Unterhaltungskunst handele, sei der Sender zahlungspflichtig. Laut Vertrag wurden die Juroren zu "eigenschöpferischen, höchstpersönlichen Leistungen" verpflichtet.
Nach Angaben des Gerichts haben die Juroren pro Person und Staffel bis zu 1,2 Millionen Euro Gage erhalten.auch interessant
Leserkommentare
tvfreak1 schrieb via tvforen.de am 04.10.2009, 10.05 Uhr:
Das Urteil zeigt: Richter verstehen nichts von Kunst. Aber alleine die Tatsache, dass einer der überhaupt am verzichtbarsten Sender nun nachblechen muss, stimmt mich mehr als heiter. Hoffentlich tauchen da noch andere "Künstler" auf, für die RTL seine Geldbörse noch ein wenig entleeren muss - kann überhaupt nicht schaden!wunschliste.de schrieb:Rein intuitiv sind Zweifel angebracht, doch nach
dem gestrigen Urteil des Bundessozialgerichts
steht eindeutig fest: Dieter Bohlen ist ein
Künstler. Der Musiker und Produzent fällt nach
Ansicht der Richter unter die Rechtsprechung der
Künstlersozialversicherung. Darum muss RTL nun
für Bohlen und drei weitere Juroren von
"Deutschland sucht den Superstar" Abgaben in Höhe
von rund 173.000 Euro allein für die ersten
beiden Staffeln an die Künstlersozialkasse (KSK)
nachzahlen. Über die KSK erhalten selbständige
Künstler und Publizisten Zuschüsse zur
gesetzlichen Renten-, Alters- und
Krankenversicherung.Der Sender wollte sich
ursprünglich vor den Zahlungen drücken, da
Bohlen & Co in der Casting-Show nicht singend
auftreten, sondern "sachgerechte und pragmatische
Expertenleistungen" vollbringen. Die Richter
hatten sich daraufhin acht DVDs mit Szenen aus der
Show angesehen, um zu einem Urteil zu gelangen. Da
es sich um Unterhaltungskunst handele, sei der
Sender zahlungspflichtig. Laut Vertrag wurden die
Juroren zu "eigenschöpferischen,
höchstpersönlichen Leistungen" verpflichtet.Nach
Angaben des Gerichts haben die Juroren pro Person
und Staffel bis zu 1,2 Millionen Euro Gage
erhalten.
02.10.2009 - Michael Brandes/wunschliste.de
Quelle: Spiegel.de, Süddeutsche Zeitung, Ruhr
Nachrichten
> http://www.wunschliste.de/news/5803Frederik schrieb via tvforen.de am 02.10.2009, 22.34 Uhr:
Wenn nicht nur Fans und/oder Zuschauer (oder auch CD/DVD-Käufer) eine Person (wie hier Dieter Bohlen) einen Künstler nennen sondern dies auf noch von einem Gericht bestätigt wird, dann ist dies doch für die betroffene Person eigentlich eine schöne Sache. Welche Ehrung ...Ich finde, dass wenn jemand eine Gage (oder eine andere Art von Bezahlung) erhält, die gleichen Regeln gelten sollen wie für jede andere Person.Jede(r) von uns, die/der den ganzen Tag hart arbeitet, z.T. manche für eine geringe Entlöhung, muss doch automatisch Abgaben an Staat und andere Institutionen leisten.
Oder wird man gefragt, ob und weshalb man ein Ausnahme-Fall darstelle und deshalb einen Freischein erhält ?Fall Guy schrieb via tvforen.de am 03.10.2009, 14.15 Uhr:
Und dafür hast du dich hier angemeldet?Bart Simpson schrieb via tvforen.de am 03.10.2009, 11.15 Uhr:
whiteghost9x schrieb:Paula Tracy schrieb:
--------------------------------------
> Frederik, nicht - Eine Anrede in der Art wirkt
bei schriftlicher Kommunikation ziemlich
unfreundlich. Im Internet sollte man besser ein @
davor setzen. MfG whiteghost9x
Hää? Ist mein Name jetzt eine Mail-Adresse?Paula Tracy schrieb via tvforen.de am 03.10.2009, 09.43 Uhr:
Das finde ich nicht. Es war eine persönliche Anrede und keineswegs unfreundlich gemeint, Frederik scheint es auch nicht so aufgefaßt zu haben. Ein @ finde ich unpersönlicher. Aber vielleicht lese ich mir den Internet- und Forenknigge noch mal durch ;-) Trotzdem herzlichen Dank für diesen Tipp.whiteghost9x schrieb via tvforen.de am 03.10.2009, 01.46 Uhr:
Paula Tracy schrieb:
--------------------------------------
> Frederik, nicht - Eine Anrede in der Art wirkt bei schriftlicher Kommunikation ziemlich unfreundlich. Im Internet sollte man besser ein @ davor setzen. MfG whiteghost9xFrederik schrieb via tvforen.de am 03.10.2009, 00.01 Uhr:
RTL muss zahlen / nicht D. Bohlen, dies ist mir schon klar.Ich wollte dadurch halt auf meine Weise indirekt sagen, dass alle Arbeitgeber (und dergleichen) in die Pflicht genommen werden sollen.'Tschuldigung
Mein Posting ist wohl in eine falsche Richtung gegangen. Werde mir für die Zukunft merken, nicht drum herum zu reden.((Ich hoffe, damit wird mein Beitrag nicht komplizierter))Paula Tracy schrieb via tvforen.de am 02.10.2009, 22.42 Uhr:
Frederik, nicht Bohlen muss diese Abgabe tätigen, sondern RTL. Bohlen zahlt Steuern und seine privaten Kranken- und Rentenversicherungen, aber RTL bzw. jedes andere Unternehmen, das Künstler beschäftigt und mit deren Kreativität Geld verdient, muss einen gewissen Prozentsatz (zwischen 4 und 5 % des Honorars) an die Künstlersozialkasse zahlen.Bohlen wollte sich ja nicht drücken, das war RTL. Kunst ist nicht gleichbedeutend mit Qualität. Natürlich ist Bohlen ein Künstler, das steht doch außer Frage. RTL hat hier nur versucht, diese künstlerische Tätigkeit (und die der anderen Jury-Mitglieder) zu leugnen, in dem man ihn den Expertenstatus verliehen und seinen unterhaltenden Wert für diese Sendung abgestritten hat.Lucan schrieb via tvforen.de am 02.10.2009, 17.52 Uhr:
Ach ne, erst beschwert sich jeder wie menschenverachtent und erniedrigent Bohlen's Sprüche sind und will sie verbieten lassen.Aber wenn's ums Geld geht ist es auf einmal Kunst?Bart Simpson schrieb via tvforen.de am 02.10.2009, 20.55 Uhr:
Lucan schrieb:Ach ne, erst beschwert sich jeder wie
menschenverachtent und erniedrigent Bohlen's
Sprüche sind und will sie verbieten lassen.
Aber wenn's ums Geld geht ist es auf einmal Kunst?
Hast Du mal darüber nachgedacht, dass diejenigen Personen, die "sich beschweren" und die Sprüche "verbieten lassen" wollen andere sein dürften als diejenigen, die den Prozess angestrengt bzw. das o.a. Urteil gefällt haben?Lokomotive schrieb via tvforen.de am 02.10.2009, 13.25 Uhr:
173.000 euronen in die Künstlersozialkasse, da werden sich die Künstler freuen.Paula Tracy schrieb via tvforen.de am 02.10.2009, 12.46 Uhr:
Im Sinne der Künstlersozialkasse sind auch Webdesigner und Werbetexter, sofern sie nicht in einer GmbH angestellt sind, Künstler. Fast jedes Unternehmen muss Zahlungen an die KSK leisten, insbesondere natürlich die Medienunternehmen. Ich frage mich, wer RTL beraten hat, einen solchen Prozess zu führen. Okay, man ist mal wieder in den Schlagzeilen :-)Alle Leute, die im weitesten Sinne durch kreative Arbeit dazu beiträgen, dass das Unternehmen Geld verdient, gelten als Künstler im Sinne der KSK. Und wenn Dieter Bohlen kein Zugpferd ist bei RTL und denen kräftig Geld in die Kasse spült, weiß ich es auch nicht.
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