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Gewinnspielsatzung: Medienhüter einigen sich mit 9live
(25.11.2010, 00.00 Uhr)

Im Streit um die neue Gewinnspielsatzung haben sich die Landesmedienanstalten mit den Sendern der ProSiebenSat.1-Gruppe auf einen Vergleich geeinigt. Die Sender nehmen ihre Einsprüche gegen neun erlassene Bußgeldbescheide zurück und zahlen somit insgesamt 100.000 Euro an Bußgeldern. Auch die Rücknahme von Widersprüchen und Klagen gegen medienrechtliche Beanstandungen wurde vereinbart. 9live nimmt außerdem die eingelegte Revision im Normenkontrollverfahren gegen die Gewinnspielsatzung zurück, mit der sich zur Zeit das Bundesverwaltungsgericht befasst. Im Gegenzug nehmen die Landesmedienanstalten zehn Bußgeldbescheide zurück und stellen die entsprechenden Verfahren ein. Laufende Bußgeldverfahren, in denen noch kein Bescheid erlassen wurde, werden nicht weitergeführt.
Die in der Gewinnspielsatzung formulierten Regelungen seien nunmehr im Wesentlichen von der Sendergruppe akzeptiert, bilanziert Thomas Langheinrich, Vorsitzender der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK). Die Sender hätten ihre Spielkonzeptionen angepasst und umfangreiche Maßnahmen für eine Verbesserung des Nutzerschutzes ergriffen, zum Beispiel durch Mitarbeiterschulungen. Der Vergleich diene aber auch dazu, langwierige Gerichtsverfahren mit offenem Ausgang zu vermeiden. Eine umfangreiche Analyse im Sommer habe gezeigt, "dass die Gewinnspielsatzung ein gutes Instrument ist, um den Fairplay-Grundsatz bei Call-In-Formaten im Fernsehen voranzubringen". Die Gewinnspielsatzung sieht unter anderem vor, dass Sendungen nach klaren, für die Nutzer nachvollziehbaren und verständlichen Regeln ablaufen müssen. Irreführung ist untersagt, die Teilnahmebedingungen müssen alle 15 Minuten eingeblendet werden.
Im August sorgte die deutsche Medienaufsicht für Negativschlagzeilen: Weil wiederholt Fristen verschlafen wurden, konnten gegen mehrere Fernsehsender verhängte Bußgelder nicht mehr einkassiert werden (wunschliste.de berichtete).
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