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Landgericht Hamburg verbietet Textpassagen aus Böhmermanns Schmähgedicht

von Dennis Braun in Mediennews
(18.05.2016, 09.22 Uhr)
Einstweilige Verfügung gegen den Satiriker erlassen
Jan Böhmermann darf sein Schmähgedicht in Teilen nicht mehr vortragen.
ZDF/Ben Knabe
Landgericht Hamburg verbietet Textpassagen aus Böhmermanns Schmähgedicht/ZDF/Ben Knabe

Nachdem Jan Böhmermanns #verafake-Aktion in den vergangenen Tagen ein hohes Maß an Aufmerksamkeit erreicht hatte (wunschliste.de berichtete), rückte am gestrigen Dienstag nun wieder sein zur Staatsaffäre mutiertes Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan in den Vordergrund. Das Landgericht Hamburg hat eine erste Entscheidung gefällt und eine einstweilige Verfügung gegen den Moderator des  "NEO Magazin Royale" erlassen, womit einem Antrag Erdogans teilweise stattgegeben wurde.

Wie das Gericht mitteilte, musste zwischen der Kunst- und Meinungsfreiheit einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Antragstellers andererseits abgewogen werden. Aussagen des Gedichts, die den Umgang von Erdogan in der Türkei mit der Meinungsfreiheit thematisieren, wurden als zulässig eingestuft, darunter auch Sätze wie "Sackdoof, feige und verklemmt, ist Erdogan, der Präsident" und "Er ist der Mann, der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt". Diese fallen laut den Richtern unter harsche Kritik, die sich ein Staatsoberhaupt mit politischer Verantwortung gefallen lassen müsse.

Der weitaus größere Teil des Gedichts, der schmähende und bewusst ehrverletzende Äußerungen enthält, wurde jedoch vom Hamburger Landgericht verboten und darf von Böhmermann nicht mehr wiederholt werden. Bei einer Zuwiderhandlung gegen die einstweilige Verfügung drohen dem Moderator ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.

Böhmermanns Anwalt Christian Schertz gab diesbezüglich zu Protokoll: "Wir halten den Gerichtsbeschluss in der konkreten Form für falsch, wenngleich er insbesondere die Aussagen, die den Umgang von Erdogan mit der Meinungsfreiheit in der Türkei betreffen, für zulässig erachtet hat." Zwar sähen die Richter das Gedicht im Ganzen als Kunst und Satire an, machten jedoch den Fehler, bestimmte Aussagen solitär herauszugreifen und zu verbieten, die sie als herabwürdigend empfinden. "Das geht im Bereich der Kunstfreiheit nicht. Vielmehr muss das Gedicht als Einheit betrachtet werden und zudem der Kontext in der Sendung, in welchem das Gedicht verlesen wurde. Diesen hat das Gericht nach hiesiger Auffassung nicht hinreichend berücksichtigt."

Michael-Hubertus von Sprenger, der Anwalt des türkischen Präsidenten Erdogan, äußerte sich ungeachtet der teilweise zulässigen Passagen wie folgt: "Das Gericht hat festgestellt, dass die Äußerungen im 'Gedicht' zweifelsohne schmähend und ehrverletzend sind und es sich nicht um eine Geschmacksfrage handelt. Ich bin sehr beglückt über die gute Rechtsprechung in Deutschland."

Der aktuelle Gerichtsbeschluss zum Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Böhmermann sei nach Angaben eines Landgerichts-Sprechers unabhängig von den weiteren im Raum stehenden Verfahren gefallen. Zurzeit laufen Ermittlungen gegen den 35-Jährigen wegen genereller Beleidigung (Paragraf 185) sowie Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes (Paragraf 103). Letzteres Verfahren wurde möglich, nachdem die Bundesregierung dem Gesuch der türkischen Regierung nach Strafverfolgung stattgegeben hatte (wunschliste.de berichtete).

Doch auch im Falle des Presseverfahrens in Hamburg ist das letzte Wort möglicherweise noch nicht gesprochen. Wie Böhmermanns Anwalt Schertz ankündigte, werde man entsprechende Rechtsmittel prüfen und gegebenenfalls überlegen, Erdogan zur sogenannten Hauptsacheklage aufzufordern, um notfalls eine Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht herbeizuführen. Er bezeichnete ferner die einstweilige Verfügung als "eklatant falsch": "Man kann auch kein Gemälde auseinanderschneiden und dann nur teilweise freigeben."

Trotz Böhmermanns kongenialer Rückkehr auf den Bildschirm werden ihn die Geister, die er mit seinem Schmähgedicht rief, das im Kern die Grenzen der Satire in Deutschland aufzeigen sollte, wohl noch länger umtreiben.


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