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Medienaufsicht beanstandet "Tatort Internet"
(23.11.2010, 00.00 Uhr)

Wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) zwei von vier geprüften Folgen der Reihe
In den beanstandeten Folgen seien die vermeintlichen Täter nicht ausreichend unkenntlich gemacht worden, so dass sie von ihrem sozialen Umfeld durchaus identifizierbar waren. Die Redaktion von "Tatort Internet" habe somit nicht ausreichend sicher gestellt, dass die dargestellten Personen nicht durch Dritte öffentlich bloßgestellt werden können. Die anderen geprüften Folgen (18. und 25. Oktober) wurden dagegen nicht beanstandet.
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Nachdem die zehnteilige erste Staffel am Montagabend zu Ende ging, hat RTL II nun eine positive Bilanz gezogen. "Ziel von 'Tatort Internet' war es, möglichst viele Menschen für das Thema Gefahren für Kinder im Internet zu sensibilisieren und Prävention zu betreiben", resümiert RTL II-Geschäftsführer Jochen Starke. "Dass uns das gelungen ist, bestätigt die Relevanz der Sendung und ist ein großer Erfolg. An dieser Stelle möchte ich allen Beteiligten, insbesondere Stephanie zu Guttenberg, für ihr Engagement danken." Das Format habe eine "enorme Zuschauerresonanz" und eine "aufsehenerregenden Opfer- und Täterschutzdebatte" ausgelöst.
Insgesamt erreichte "Tatort Internet" in der Zielgruppe der 14- bis 49-jährigen Zuschauer nach Senderangaben einen durchschnittlichen Marktanteil von 6,7 Prozent. Die Einschaltquoten liegen somit etwas oberhalb des Senderschnitts, stellen aber angesichts des gewaltigen Medienrummels einen bestenfalls mäßigen Erfolg dar. Imagefördernd war der Krawallreport dagegen für den Sender ganz sicher nicht. Bei den Medienhütern hagelte es Zuschauerbeschwerden, zahlreiche Medienexperten und Politiker aller Parteien kritisierten das Format zum Teil in scharfer Form. Auch diverse Kinderschutzorganisation, darunter der Deutsche Kinderschutzbund, distanzierten sich von der Sendung.
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