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NPD-Wahlwerbespot: rbb siegt vor Gericht
(18.08.2011, 16.57 Uhr)

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) muss den in der vergangenen Woche beanstandeten TV-Wahlwerbespot der NPD nicht senden. Das Verwaltungsgericht Berlin folgte heute der Auffassung des Senders.
Vor der anstehenden Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin am 18. September hatte sich das rbb-Fernsehen geweigert, den von der Partei eingereichten Spot auszustrahlen, da er den Straftatbestand der Volksverhetzung (§130 StGB) erfülle. "Der Spot erweckt den Eindruck, dass dort genannte und gezeigte Straftaten ausschließlich von ausländischen Mitbürgern begangen wurden und ist damit geeignet, diesen Teil der Bevölkerung zu beschimpfen, verächtlich zu machen oder zu verleumden", hieß es in der Begründung des Senders (wunschliste.de berichtete).
Der Partei wurde die Möglichkeit eingeräumt, zum geplanten Ausstrahlungstermin am 15. August einen geänderten Werbespot einzureichen. Diese Möglichkeit wurde nicht wahrgenommen. Stattdessen wurde vor dem Verwaltungsgericht eine Eilklage eingereicht - ohne Erfolg.
Gegen den heute erfolgten Bescheid kann die NPD nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. "Das Gericht hat unsere rechtliche Einschätzung bestätigt. Damit bleibt es dabei: Wir werden den Spot nicht senden", kommentierte rbb-Intendantin Dagmar Reim.
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Leserkommentare
besserwessi schrieb via tvforen.de am 18.08.2011, 17.36 Uhr:
Gute und richtige Entscheidung. Und Auch Respekt vor dem rbb für das Absetzen des unsäglichen Spots.
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