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RTL rettet "Let's Dance"-Profi Ekaterina Leonova vor Abschiebung

Seit 2013 ist Ekaterina Leonova als Profitänzerin bei
"Ich freue mich so sehr und es stehen viele neue Projekte an", verkündete Leonova bei Instagram. "Ab sofort werde ich den weiteren Aufbau der Online Redaktion von RTL.de unterstützen und freue mich sehr auf meine neuen Kollegen! Wir haben nach der jahrelangen Zusammenarbeit gemerkt, dass der Sender und ich nicht nur auf dem Tanzparkett gut zusammen passen!"
Ekaterina Leonova wirkt seit der sechsten Staffel als Profitänzerin bei der RTL-Erfolgsshow "Let's Dance" mit. Drei Mal hintereinander konnte die 32-Jährige mit ihrem jeweiligen prominenten Tanzpartner sogar den ersten Platz erreichen. Die Ausländerbehörde betrachtete Leonovas Engagement bei "Let's Dance" jedoch nicht als festen Job. So bestand die Gefahr, dass die Tänzerin, die 2008 aus dem russischen Wolgograd ins Rheinland zog, Deutschland nach elf Jahren wieder hätte verlassen müssen. Laut BILD-Informationen müsse Ekaterina Leonova frühestens in drei Jahren mit einer erneuten Visums-Prüfung rechnen.Ekaterina Leonova tanzt seit ihrem zehnten Lebensjahr und machte von 2003 bis 2007 am Staatlichen Institut für Kunst und Kultur der Stadt Wolgograd eine Ausbildung zur Tanzpädagogin. 2008 wurde sie zur Miss Wolgograd gewählt. Im gleichen Jahr zog sie nach Köln, lernte Deutsch und tanzte mit Paul Lorenz bis 2014 bei den Amateuren für Deutschland. 2010 begann sie das Studium der Betriebswirtschaftslehre. 2013 begann sie als Profitänzerin bei "Let's Dance" und trug 2017 (mit Gil Ofarim), 2018 (mit Ingolf Lück) und 2019 (mit Pascal Hens) den Sieg davon. Zusammen mit ihrem Kollegen Massimo Sinató gewann sie auch die Profi-Challenge.
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Leserkommentare
Yoda_FDS schrieb am 17.09.2019, 18.43 Uhr:
Ich begreife nicht warum ständig von "Abschiebung" gesprochen wird. Das wort "Abschiebung" ist in dem Sinne negativ belegt, dass man damit abgelehnte Asylanträge, einen Polizeieinsatz, staatlich finazierte Tickets und polizeiliche Begleitung bis ins Herkunftsland verbindet. Auch ist bei einer "Abschiebung" eine Rückkehr i. d. R. nicht erwünscht.Bei Ekaterina Leonova ist das alles ja nicht der Fall. Bei ihr handelt es sich um ein Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis, weil der Grund für diese (Ekats Studium) weggefallen ist. In Ihrem Fall ist die Verlängerung oder Neuerteilung der Aufenhaltserlaubnis kein Problem sobald sie Arbeit nachweisen kann. Im schlimmsten Fall müsste Ekaterina Leonova einfach in ihr Heimatland ausreisen und von dort aus ein neues Visum usw. beantragen. Spätestens zur nächsten Lets Dance-Staffel wäre das gar kein Problem. Sie ist in Deutschland ja keine unerwünschte Person.Und wenn Ekaterinas Lebensmittelpunkt offensichtlich in Deutschland liegt, frage ich mich warum sie nicht einfach die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt.
tiramisusi schrieb via tvforen.de am 17.09.2019, 14.15 Uhr:
na denn steht sie doch aber nicht vor der Abschiebung sondern konnte es verhindern? Komische Überschrift
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