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Streikende bestätigt: Das hat die US-Autorengewerkschaft WGA erstritten

von Bernd Krannich in News international
(27.09.2023, 15.34 Uhr)
Gehaltserhöhung, Umgang mit KI, Streaming-Boni
WGA/AMTPT
Streikende bestätigt: Das hat die US-Autorengewerkschaft WGA erstritten/WGA/AMTPT

Am Sonntag hatten die Verhandlungsführer der Autorengewerkschaft WGA und die des Produzentenverbandes AMPTP verkündet, dass man sich provisorisch auf einen neuen Tarifvertrag für die 10.000 Film- und Fernsehautoren geeinigt habe. Provisorisch, weil der Kompromiss noch verschiedene Schritte durchlaufen musste, um von beiden Seiten ratifiziert zu werden. In der Nacht zum Mittwoch haben die Autoren ihren Streik zunächst beendet.

Zwischen Sonntag und Dienstag war der ausgehandelte Kompromiss zunächst in Vertragssprache umgearbeitet worden - daher war auch nichts über einzelne Bestimmungen bekannt geworden. Am Dienstag lag das Vertragswerk vor. Die Verhandlungskommission der Gewerkschaft legte den Tarifvertragsentwurf der Gewerkschaftsführung vor. Die beschloss per Abstimmung, die zur Annahme notwendige Urabstimmung der Gewerkschaftsmitglieder einzuleiten und dabei die Annahme des Vertrages zu empfehlen. Gleichzeitig beendete die Gewerkschaftsführung den Streik.

Damit können Autoren prinzipiell seit Mitternacht (Ortszeit) wieder ihrer Arbeit nachgehen. Allerdings hatten auch die Produzenten zu einigen "Aussperrungen" gegriffen (gewisse Verträge für die Streikdauer ausgesetzt), die sie nun zunächst wieder aktivieren müssen. Daneben streiken die Mitglieder der Schauspielergewerkschaft SAG-AFTRA weiterhin. Unter den US-Gewerkschaften zählt es als Zeichen der Solidarität, keine Streiklinie zu durchbrechen: Autoren werden wohl weiterhin kein (Firmen-)Gebäude oder Veranstaltung betreten, deren Eingang durch streikende Schauspieler blockiert ist.

Nachdem die AMPTP nun mit den Autoren wohl einig geworden ist, steht nun noch eine Einigung mit den Schauspielern an, die seit 13. Juli streiken. Die Frage wird sein, inwiefern die Bedingungen, auf die sich die Produzenten mit den Autoren einigen konnten, sich auf die Schauspieler übertragen lassen.

Das haben die Autoren erstritten

Die WGA hat verkündet, dass vor allem der Zusammenhalt im 148 Tage dauernden Streik dafür ausschlaggebend war, dass man ein wegweisendes Ergebnis erzielen konnte. Auch Branchenbeobachter urteilen, dass die Gewerkschaft mehr erreichen konnte als anfangs erwartet.

Wenn der ausgehandelte Tarifvertrag durch eine Urabstimmung ratifiziert wird, gilt er für drei Jahre als MBA, Minimum Basic Agreement - erfolgreiche Autoren und Produzenten können etwa bessere Bezahlungen erhalten.

Für die WGA ging es darum, im Wandel vom "linearen zum Streaming-Zeitalter" die Zukunft ihres Berufsstandes zu sichern und etwa wegfallende Einnahmen für Autoren (aus TV-Wiederholungen) durch neue Bestimmungen für adäquate "Erfolgsbeteiligungen" im Streaming zu ersetzen. Daneben ging es um die Erhaltung des "Berufsbildes", bei dem ein Serienautor über mehrere Stationen das Seriengeschäft kennenlernt und damit später auch den Job eines Produzenten (mit finanziellen Verantwortungen und Leitungsfunktionen) ausüben kann.

Gehalt

Über die dreijährige Laufzeit des Tarifvertrags sollen die Mindestbezüge für Autoren schrittweise um fünf, vier und 3,5 Prozent ansteigen. Ursprünglich hatte die Gewerkschaft eine Gesamt-Gehaltserhöhung um 16 Prozent angestrebt - nun sind es 12,5 Prozent.

Streaming-Residuals

Hier mussten die Autoren einen gewissen Dämpfer hinnehmen: Ausgehandelt wurden Vergütungen für kommende Film- und Serienproduktionen, die direkt im Auftrag von Streamingdiensten hergestellt werden. Kein Geld wird es also für Serien aus dem linearen TV oder Kabelfernsehen geben, die nachträglich beim Streaming erfolgreich sind. Aktuell hat etwa Netflix mit der "Wiederholung" der Anwaltsserie  "Suits" großen Zuschauererfolg. Daneben sind Serien wie  "Friends",  "The Big Bang Theory" oder  "The Office" bei Streamingdiensten gerngesehene Lizenzware.

Entscheidend für solch einen "Erfolgsbonus" wird sein, ob eine Produktion in den ersten 90 Tagen nach der Veröffentlichung (bzw. in den ersten 90 Tagen jedes folgenden Jahres) von mindestens 20 Prozent der US-Kunden des Dienstes abgerufen wurde. Überraschend werden die Streamingdienste der Gewerkschaft dabei Einblick in gewisse vertrauliche Daten gewähren - anfangs war ein größerer Streitpunkt, welches Zuschauer-Messverfahren von beiden Seiten anerkannt würde.

Serienautoren erhalten Boni in Höhe von 50 Prozent der bisherigen Checks für die fortgesetzte Verwendung ihrer Werke - zwischen 9.000 und 16.000 US-Dollar bei Serienepisoden, für Filme mit einem Budget von über 30 Millionen US-Dollar werden 40.500 US-Dollar gezahlt.

Daneben erhalten Autoren für die internationale Auswertung ihrer Werke durch in den USA basierte Streamingdienste eine bessere Vergütung - hier konnten schon die Regisseure bei ihren Verhandlungen vorlegen und rechneten vor, dass die Bezüge um 76 Prozent steigen würden.

Einsatz von KI

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz wurde erstmalig geregelt. Autoren können nach eigenem Wunsch KI-Anwendungen wie ChatGPT nutzen, um einen Teil ihrer Arbeit zu erledigen, sofern der Auftraggeber zustimmt. Autoren können aber nicht vom Auftraggeber gezwungen werden, KI-Anwendungen zu nutzen (um etwa schnellere Ergebnisse zu erzielen).

Autoren, die Texte überarbeiten sollen (was vor allem bei Film-Drehbüchern häufig vorkommt) müssen darüber informiert werden, ob Teile des ihnen gegebenen Grund-Materials mit KI erstellt wurden.

KI darf nie "eigenständig" Texte erstellen oder Überarbeitungen durchführen. So erstellte Texte können nicht genutzt werden, um die Urheberrechte von Autoren "anzugreifen" (in Form von Plagiatsvorwürfen).

Mindestbesetzung

Der WGA war es um eine "Mindestbesetzung" von Serienproduktionen mit Autoren gegangen - für die sogenannten Writers Rooms, wo Handlungen entwickelt werden. Ein Problem war dabei der Umgang mit Serien(-Staffeln), die von nur einem einzelnen Autoren im Alleingang geschrieben werden (wie etwa  "Fargo" von Noah Hawley). Für so etwas - bei Bestellung war nur ein einziger Autor vorgesehen - gibt es nun eine Ausnahmeregelung.

Ansonsten müssen bei Serien mit mindestens sechs Episoden mindestens sechs Autoren angestellt sein - darunter drei "erfahrene" Autoren auch als Produzenten, von denen wiederum einer zusätzlich die Showrunner-Funktion haben kann.

Hat eine Serienstaffel zwischen sieben und zwölf Episoden geplant, müssen neben den drei "Produzenten" fünf weitere Autoren angestellt werden, ab 13 Folgen erhöht sich das auf sechs.

Daneben müssen die beiden "Produzenten" entweder für 20 Wochen beschäftigt werden oder so lange wie auch der Showrunner; je nachdem, was länger ist. Damit sichert man auch im Streamingzeitalter den Ausbildungsaspekt ab.

Auch für Serien, bei denen erst nach Erstellung einer Reihe von Drehbüchern über die Serienbestellung entschieden wird, gibt es nun Minimal-Bestimmungen.


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Leserkommentare

  • zynicus schrieb am 06.10.2023, 09.06 Uhr:
    Ausbildungsaspekt?
    Gibt es dafür nicht so eine Art Lehre, Schnupperlehre oder Trainingsprogramm etc?
    "Ansonsten müssen bei Serien mit mindestens sechs Episoden mindestens sechs Autoren angestellt sein - darunter drei "erfahrene" Autoren auch als Produzenten, von denen wiederum einer zusätzlich die Showrunner-Funktion haben kann."
    Das kostet dann wohl auch etwas mehr, was letztendlich auch zu höheren Gebühren führen wird. Bzw die ohnehin teuren Serien oder Filme noch weiter verteuern wird.
  • User 65112 schrieb am 28.09.2023, 14.17 Uhr:
    Danke für die Infos!