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"Ultimate Fighting": TV-Verbot bleibt vorläufig bestehen
(21.12.2010, 00.00 Uhr)

Das TV-Verbot für die vom DSF (jetzt: Sport1) übertragenen
Wegen "Verherrlichung von Gewalt" hatte der Fernsehausschuss der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) dem DSF im März 2010 die weitere Ausstrahlung der Sendungen untersagt (wunschliste.de berichtete). Zuvor gab es öffentliche Kritik durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM): Anders als bei regulärem Kampfsport "erlaubt ein fragwürdiges Reglement hier, auf einen bereits am Boden liegenden Gegner noch weiter einzuschlagen". Daher stelle sich die Frage, "ob tatsächlich im Fernsehen gezeigt werden muss, wie gesellschaftlich anerkannte Gewalttabus gebrochen werden." Allerdings hielt die KJM eine Ausstrahlung nach 23.00 Uhr für juristisch zulässig (wunschliste.de berichtete).
So sieht es auch die "Ultimate Fighting Championship" (UFC), die die in mehr als 100 Ländern ausgestrahlten TV-Formate wie "The Ultimate Fighter" oder "UFC Unleashed" produziert. Die in Großbritannien ansässigen Vertreter der Organisation haben wegen des Ausstrahlungsverbots eine Verfassungsbeschwerde eingereicht und konnten nun vor dem Bundesverfassungsgericht einen Teilerfolg erzielen: Die Problematik werfe aus Sicht des Gerichts "ungeklärte verfassungsrechtliche Fragen auf", daher sei die Beschwerde "weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet".Einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die das Ausstrahlungsverbot bis zu einem Urteil außer Kraft setzt, hat das Bundesverfassungsgericht allerdings abgelehnt. Dem Verband entstehe durch das aktuelle TV-Verbot "kein so schwerer Nachteil, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung dringend geboten wäre". Angesichts der Ausstrahlungen in über 100 Ländern spiele der deutsche Markt keine bedeutende Rolle für den Verband. Auch sei eine Ausstrahlung der Formate über einen TV-Sender, für dessen Sendelizenz nicht die BLM zuständig ist, "nicht gänzlich ausgeschlossen". Zudem sei es offenbar möglich, über die Sportart "auch in Deutschland via Internet zu berichten". Insgesamt seien die Nachteile für den Kläger nicht so gravierend, "dass sie die Nachteile überwiegen, die bei Erlass einer einstweiligen Anordnung für den Jugendschutz entstehen können, wenn sich die Verfassungsbeschwerde schließlich als unbegründet erweist".
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Leserkommentare
TVfan91 schrieb via tvforen.de am 06.02.2011, 13.16 Uhr:
Scheinbar sieht es im Norden genauso rückständig aus wie in Bayern, hier wird es bestätigt, dass wird auch der Grund sein, warum Sportdigital TV (Sitz in Hamburg) diese nicht ins Programm nehmen will bzw. kann:In der aktuellen Ausgabe (4/11) der TV Spielfilm gibt es einen längeren Bericht (S. 6-8) über die Verbote im TV u.a. auch die UFC.Dort meldet sich u.a. der "oberste deutsche Medienhüter", Herr Thomas Fuchs von der MA HSH zu Wort und spricht sich klar gegen die UFC aus ("Dieses Format überschritt mit brutalster Gewalt und seiner Regellosigkeit Tabugrenzen")Was für eine Regellosigkeit :
http://www.ufc.com/about/RulesPS: Uns bleibt nur zu hoffen, dass die UFC vor Gericht gewinnt und folgendes können wir machen:Schickt eine Mail an die Sender Eurosport und ORF Sport Plus mit dem Wunsch, die UFC ins Programm zu nehmen:info@eurosport.com
kundendienst@orf.atTVfan91 schrieb via tvforen.de am 21.12.2010, 16.18 Uhr:
Wenigstens ein Teilerfolg für die UFC, wahrscheinlich bleibt nur die Hoffnung, dass ein "nicht-bayerischer Sender" die Rechte erwirbt.
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