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Polen hat eines der strengsten Abtreibungsgesetze in Europa. Schwangerschaftsabbrüche waren nur in drei Fällen erlaubt: bei einer Vergewaltigung, einer gesundheitlichen Gefahr für die Mutter und bei einer Missbildung des Kindes im Mutterleib. Seit im Oktober 2020 das Verfassungsgericht den dritten Grund für nichtig erklärt hat, ist es viel schwieriger geworden, eine Abtreibung durchzuführen.
(NDR)
Länge: ca. 30 min.