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Rundfunkrat prüft "Heilung unerwünscht" und "Hart aber fair"
(20.05.2010, 00.00 Uhr)

Der WDR-Rundfunkrat hat sich in seiner gestrigen Sitzung mit Programmbeschwerden gegen die Sendungen "Heilung unerwünscht" vom 19.10.2009 und
Im Fall "Heilung unerwünscht: Wie Pharmakonzerne ein Medikament verhindern" wurde der Programmbeschwerde stattgegeben. Die große Mehrheit des Gremiums kam zu dem Urteil, dass in der Reportage gegen das Gebot der journalistischen Fairness verstoßen worden ist. Für den Vorwurf der Schleichwerbung gab es dagegen keine ausreichenden Belege. Die Prüfung der Beschwerde führte in den vergangenen Tagen bereits zu einer Freistellung des verantwortlichen Redakteurs und Autoren, dem von WDR unter anderem mangelnde journalistische Unabhängigkeit vorgeworfen worden ist (wunschliste.de berichtete).
Der Programmbeschwerde gegen die Sendung "Hart aber fair" wurde dagegen nicht stattgegeben. Allerdings bleibt für den Rundfunkrat die Kritik an der unzureichenden journalistischen Sorgfaltspflicht auch in dieser Sendung bestehen, auch wenn diese nicht mit dem Ausmaß der Verstöße gegen Programmgrundsätze bei "Heilung unerwünscht" zu vergleichen sei. Der beanstandete Plasberg-Talk vom 21.10.09 steht in direktem Zusammenhang mit der Pharmareportage. Das Thema der Sendung lautete "Testfall Schweinegrippe - Sind wir Versuchskaninchen der Pharmaindustrie?"Während Zuschauerbeschwerden über die Sendungen des Privatfernsehens an die Landesmedienanstalten zu richten sind, die recht einfach über die Homepage Programmbeschwerde.de kontaktiert werden können, sind für Einwände gegen öffentlich-rechtliche Sendungen die Rundfunkräte der Sendeanstalten zuständig. Zusammengesetzt werden die Rundfunkräte aus Vertretern gesellschaftlicher Gruppen, Vereine, Institutionen und Parteien.
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