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"Tatort"-Vorspann: Grafikerin verliert Prozess
(10.02.2011, 00.00 Uhr)

Die maßgeblich an der Herstellung des
Böttrich-Merdjanowa hatte für ihren eingereichten Entwurf vor über 40 Jahren eine Gage in Höhe von 2500 DM erhalten. Sie hatte zudem die Innenaufnahmen mit dem Schauspieler Horst Lettenmeyer geleitet und die Trickaufnahmen gestaltet und umgesetzt. Vor Gericht wollte sie durchsetzen, als Urheberin des Vorspanns genannt zu werden und eine angemessene finanzielle Beteiligung für die Nutzung des Vorspanns zu erhalten, der nach Recherche ihrer Anwälte bisher allein in ARD und ORF knapp 20.000 mal zu sehen war (wunschliste.de berichtete).
Im vergangenen Jahr erzielte die Grafikerin vor dem Landgericht München I zunächst einen Teilerfolg. Die beklagten Sender bewerteten den Beitrag der Klägerin an der Produktion des Vorspanns als untergeordnet. Das Landgericht kam jedoch nach Vernehmung zahlreicher Zeugen zu einer anderen Auffassung und verpflichtete die Sender, die Grafikerin künftig als Urheberin des Vorspanns zu nennen (wunschliste.de berichtete).Diese Entscheidung wurde nun vom OLG aufgehoben. Zwar dürfen die Sender weiterhin nicht mehr die Behauptung aufstellen, dass der Vorspann "von einem namentlich benannten Mitarbeiter des Bayerischen Rundfunks/Fernsehens kreiert worden sei", jedoch habe die Arbeit der Grafikerin bezüglich des Erfolgs der "Tatort"-Gesamtwerks schlichtweg keine Relevanz. Dass der Vorspann über einen hohen Bekanntheitsgrad in der Bevölkerung verfüge, sei in erster Linie auf die regelmäßige Ausstrahlung über einen Zeitraum von 40 Jahren zurückzuführen. Die häufige Nutzung sei jedoch lediglich auf die hohe Akzeptanz der nachfolgenden Filme zurückzuführen. Es könne "kein vernünftiger Zweifel bestehen, dass der Fernsehzuschauer sich den 'Tatort' nicht wegen des Vorspanns" ansehe. Dass die Produzenten eines Vorspanns namentlich genannt werden, sei zudem nicht branchenüblich.
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