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Versteckte TV-Perlen: "Dinner Party" - Unter vier Augen mit Hella von Sinnen
von Glenn Riedmeier(28.11.2017)

In unregelmäßigen Abständen wollen wir auf kleine TV-Perlen hinweisen, die meist an den Rändern des Programms versteckt sind und (zu) wenig Aufmerksamkeit erhalten. Eine dieser Sendungen ist
In der heute Nacht (28.11.) um 0.25 Uhr gezeigten Folge geht die "Dinner Party" neue Wege. Marlene Lufen begrüßt als einzigen Gast Entertainerin Hella von Sinnen und spricht mit ihr 48 Minuten lang "unter vier Augen". Der besondere Charme des Formats besteht darin, dass es sich nicht um einen herkömmlichen Interview-Talk handelt, sondern um ein authentisches Gespräch zwischen zwei Frauen, die sich gegenseitig schätzen und besser kennenlernen.
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Zeitweise wird es melancholisch - etwa, als Hella von Sinnen gesteht, sich jahrelang gegen Schönheits-OPs ausgesprochen zu haben, mittlerweile aber diesen Schritt für sich selbst nicht mehr ausschließen kann. Zudem erläutert die Komikerin, dass sie all die Grausamkeiten in der Welt wahrscheinlich nicht ertragen würde, wenn sie sich nicht hin und wieder einen Rausch gönnen würde. In diesem Zusammenhang freut sie sich darüber, dass sie bei Marlene Lufen "endlich wieder im Fernsehen rauchen darf".
Auch Marlene Lufen lernen die Zuschauer in der Sendung von einer anderen Seite kennen. Auf Nachfrage von Hella von Sinnen erklärt sie, dass sie zwar gerne eine journalistische Karriere eingeschlagen hätte, aber als Moderatorin des
Die "Dinner Party" ist eines jener Formate, die Sat.1 im Rahmen der Drittsendelizenzen ausstrahlen muss - auch wenn die Quoten überschaubar sind. Als die Vergabe der Lizenzen vorübergehend per Gerichtsbeschluss als rechtswidrig erklärt wurde, nahm Sat.1 die Sendung sofort aus dem Programm. Ende Oktober entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz jedoch, dass Sat.1 doch wieder die "Dinner Party" (sowie das Reisemagazin
Die jeweils aktuelle Folge der "Dinner Party" steht nach der linearen Ausstrahlung eine Woche lang auf dem YouTube-Kanal zur Sendung auf Abruf bereit.
Über den Autor
Schon seit frühester Kindheit war der 1985 geborene Münchner vom Fernsehen fasziniert. Am Wochenende stand er freiwillig früh auf, um stundenlang die Cartoonblöcke der Privatsender zu gucken. "Bim Bam Bino", "Vampy" und der "Li-La-Launebär" waren ständige Begleiter zwischen den "Schlümpfen", "Familie Feuerstein" und "Bugs Bunny". Seine Leidenschaft für animierte Serien ist bis heute erhalten geblieben. Darüber hinaus begeistert er sich für Gameshows wie "Ruck Zuck" oder "Kaum zu glauben!" und ist mit hoher Expertise gleichzeitig Fan und kritischer Beobachter der deutschen Schlagerwelt. Auch für Realityformate wie "Big Brother" und "Die Verräter" hat er eine Ader - auf rein krawalliges Trash-TV kann er dagegen verzichten. Im Comedy-Bereich begeistert er sich vor allem für Sitcoms, Stand-up-Comedy und Late-Night und hält diesbezüglich auch die Augen in Österreich, Großbritannien und den USA offen.
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Leserkommentare
faxe61 schrieb via tvforen.de am 29.11.2017, 04.21 Uhr:

Die jeweils aktuelle Folge der "Dinner Party" steht nach der linearen Ausstrahlung eine Woche lang auf dem YouTube-Kanal zur Sendung auf Abruf bereit.>
Ueber den Begrif Perlen können wir lange streiten, Glenn.
Was mich interessiert, was für eine "Verordung" schreibt es vor: Mit der einen Woche.
Oder ist das eine SAT.1 Entscheidung wegen den Kommentaren in der Tube?faxe61 schrieb via tvforen.de am 29.11.2017, 16.51 Uhr:
Danke, Thinkerbelle.Thinkerbelle schrieb via tvforen.de am 29.11.2017, 15.29 Uhr:
faxe61 schrieb:>Die jeweils aktuelle Folge der "Dinner Party"
steht nach der linearen Ausstrahlung eine Woche
lang auf dem YouTube-Kanal zur Sendung auf Abruf
bereit.>
Ueber den Begrif Perlen können wir lange
streiten, Glenn.
Was mich interessiert, was für eine "Verordung"
schreibt es vor: Mit der einen Woche.
Oder ist das eine SAT.1 Entscheidung wegen den
Kommentaren in der Tube?
Ich weiß nicht ob das nur für ÖR gilt oder auch für die frei verfügbaren Inhalte der Privaten. Aber damit sie den Online-Streaming Diensten nicht die Kunden wegnehmen dürfen sie ihre Inhalte nur 7 Tage online stellen:
http://www.deutschlandfunk.de/mediathek-inhalte-bei-ard-und-zdf-komplizierte-vorschriften.761.de.html?dram:article_id=365541
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