Darf man 164 Menschen töten, um 70.000 zu retten? Durfte der Kampfpilot Lars Koch ein Passagierflugzeug abschießen, um zu verhindern, dass ein Terrorist dieses auf ein vollbesetztes Fußballstadion stürzen lässt? Ist Lars Koch ein Held oder ein Mörder? Darüber verhandelt die große Strafkammer des Schwurgerichts Berlin. Zur Verhandlung steht der Abschuss eines Passagierflugzeugs durch den Luftwaffen-Major Lars Koch. Am 26. Mai um 20:53 Uhr geht im nationalen Lagezentrum für Sicherheit im Luftraum die Meldung der Entführung eines Passagierflugzeugs auf dem Weg von Berlin nach München ein. Der Entführer droht, die Maschine auf ein vollbesetztes Fußballstadion stürzen zu lassen. Sofort steigt eine Alarmrotte mit zwei Kampfjets auf. Zunächst versuchen sie, das Flugzeug abzudrängen, geben dann einen Warnschuss ab. Auf beide Manöver reagiert die Maschine nicht. Minutenlang fliegen die beiden Kampfjets neben dem Airbus her. Der Befehl zum Abschuss wird auch auf Nachfrage des Piloten Lars Koch nicht erteilt. Schließlich entscheidet er eigenmächtig, die Maschine abzuschießen. Alle Passagiere, darunter auch Kinder, sterben. Im Prozess geht es um die Frage: Darf man 164 unschuldige Menschen töten, um 70.000 zu retten? Die Anklage der Staatsanwältin lautet auf Mord an 164 Menschen. Lars Koch habe sich zum Herrn über Leben und Tod gemacht. Ein Leben kann niemals gegen ein anderes aufgewogen werden. Dagegen plädiert der Verteidiger auf Freispruch. Er sieht in seinem Mandanten keinen Mörder, sondern einen Helden, der 70.000 Menschen vor einem Terroranschlag gerettet und in einer ausweglosen Situation die Verantwortung übernommen hat. Erfolgsregisseur Lars Kraume ("Die kommenden Tage", "Der Staat gegen Fritz Bauer") inszenierte Ferdinand von Schirachs Gerichtsdrama mit Starbesetzung: Burghart Klaußner als Richter, Florian David Fitz als Angeklagter, Martina Gedeck als Staatsanwältin und Lars Eidinger als Verteidiger brillieren in den Hauptrollen. Das rbb Fernsehen sendet "Terror" in der Langfassung, die beide möglichen Urteile - "schuldig" und "nicht schuldig" - beinhaltet: am Ende sind beide Urteilsbegründungen des vorsitzenden Richters zu sehen.
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