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"Knight Rider": Gericht lässt Klage von Larson-Erben gegen Universal zu

Serienschöpfer Glen A. Larson (
Wie so häufig wird über Abrechnungsmethoden gestritten, durch die dem prozentual am "Gewinn" der Serie beteiligten Produzenten faktisch kein Geld ausgezahlt werden müsste (beziehungsweise wurde). Erschwerend kommt hinzu, dass es unter dem verwendeten Abrechnungsmodell von Universal eigentlich gar nicht möglich gewesen sein soll, mit den Serien nominell einen "Gewinn" zu verbuchen - obwohl Universal an diesen viel Geld verdient habe. Knackpunkt ist hier die Frage, ob Kosten für die Distribution auf den "Gewinn" angerechnet werden dürfen.
Die Klage wirft der Produktionsfirma Universal City Studios Productions (beziehungsweise dessen Rechtsnachfolgern) "Betrug" und "grob fahrlässige Falschangaben" (fraud and negligent misrepresentation) vor, durch die Larson um Einnahmen in Millionenhöhe gebracht worden sei. Das Studio hatte in diesem Schritt darauf gehofft, dass das Gericht die Klage abweisen würde, da die Ansprüche nach Auffassung des Studios bereits verjährt seien. Man wies darauf hin, Larson zwischen 1983 und 1994 die jeweils aktuellen Zwischenabrechnungen gegeben zu haben, aus denen hervorging, dass er kein Geld erhalte. Und da diese Berichte an eine Widerspruchszeit gekoppelt seien, sollte der Vorgang erledigt sein.Das Gericht teilte diese Sichtweise nicht. Die zuständige Richterin vertrat die Ansicht, dass für Larson aus diesen Berichten keine Details über die Abrechnungsmethoden ersichtlich gewesen seien, sondern eben nur deren Ergebnis. Entsprechend seien sie für die Klärung des Betrugsvorwurfes nicht maßgeblich. Insbesondere könne man es nicht per se als Larsons Verantwortung ansehen, bereits bei diesen Berichten Betrug zu vermuten und tätig zu werden.
Diese jetzige Entscheidung besagt zunächst allerdings auch nur, dass die Klage nicht "aus diesem Grund offensichtlich zum Scheitern verurteilt" ist. Entsprechend soll sie nun eben in einem ordentlichen Verfahren geklärt werden. Oder konkreter gesagt: Es könnte im Verfahren (unter anderem) durchaus noch entschieden werden, das "jemand mit Larsons Showbiz-Erfahrungen" bei diesen Zwischenberichten hätte stutzig werden müssen.
Ebenfalls hineinspielen könnten Angaben, die Larson im Jahr 2006 im Rahmen einer Scheidungsvereinbahrung zu dem Thema gemacht haben könnte. Denn erst 2011 war die Klage eingereicht worden. Hier könnte Universal also noch Gründe finden, das Gericht von einer Verjährung zu überzeugen.
Am 11. Januar 2016 soll nun die Hauptverhandlung beginnen.
Bei dem Verfahren geht es für beide Seiten um eine Menge. Entsprechend zäh ist es daher bisher gelaufen, weil für diverse kleinere Entscheidungen Richter bemüht werden mussten, wenn es etwa darum ging, welche Unterlagen dem jeweiligen Prozessgegner zur Verfügung gestellt werden müssten. So war zwischenzeitlich auch schon mal ein Prozessbeginn Anfang 2014 anvisiert gewesen.
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von Bernd Krannich















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