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ESC verbietet zukünftig politische Propaganda

Die Aufregung um die russische
Darüber hinaus haben sämtliche teilnehmenden Rundfunkanstalten - einschließlich der ausrichtenden Rundfunkanstalt - dafür zu sorgen, dass "Organisationen, Institutionen, politische oder sonstige Anliegen, Unternehmen, Marken, Produkte oder Dienstleistungen während der Veranstaltung weder direkt noch indirekt beworben, herausgestellt oder erwähnt werden". Dies gelte sowohl für die Show selbst als auch für alle offiziellen Einrichtungen und Veranstaltungsorte außerhalb der Halle. Verstöße gegen diese Regel können zu einer Disqualifikation führen.
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Künftig obliegt es jeder teilnehmenden Rundfunkanstalt sicherzustellen, dass "kein ausgewählter Teilnehmer und kein Delegationsmitglied aufgrund seines/ihres Vorlebens den Behörden des Gastgeberlandes Anlass dafür gibt, aufgrund nationaler Gesetze gegen ihn/sie ein Einreiseverbot zu verhängen." Diese vage Formulierung könnte sich allerdings als problematisch erweisen, da in einigen Ländern dadurch auch Teilnehmern, die beispielsweise an HIV erkrankt sind, die Einreise verweigert werden könnte.
Abgesehen von dieser Thematik ist die EBU bezüglich der Vorwürfe mangelnder Objektivität bei einzelnen Jurys aktiv geworden. Das neue Reglement präzisiert, dass die Jurymitglieder während der Wertung "ihr ganzes berufliches Können und ihre Erfahrung einsetzen sollen, ohne irgendeine(n) Teilnehmer(in) aufgrund von Nationalität oder Geschlecht zu bevorzugen". Unverändert bleibt, dass kein Juror seine Wertung beziehungsweise seine Wertungsabsicht vor oder während der Show äußern darf - auch nicht gegenüber anderen Jurymitgliedern.
Nach den diesjährigen Erfahrungen mit massiven Zeitverzögerungen der Organisation des ESC in Kiew hat die EBU angekündigt, im Falle des Nichteinhaltens von vereinbarten Deadlines härter durchzugreifen: "Die gastgebende Rundfunkanstalt wird die mit der EBU vereinbarten Deadlines für eine ordnungsgemäße, fristgerechte und reibungslose Durchführung des ESC stets einhalten und den Anweisungen der EBU Folge leisten." Andernfalls werde dies als Vertragsbruch angesehen und kann dazu führen, dass die EBU eine andere Rundfunkanstalt mit der Durchführung der Veranstaltung betraut. Bis zu welchem Zeitpunkt so etwas in der Praxis umgesetzt werden kann, lässt das neue Reglement hingegen offen.
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Leserkommentare
Susilein schrieb am 04.08.2017, 23.23 Uhr:
Schon allein aufgrund der bisherigen Regeln hätte seinerzeit das Lied der Ukraine gar nicht gebracht werden dürfen (dessen Sieg auch eine rein politische Entscheidung war. Es war das mit Abstand Schlimmste, das dort vorgetragen wurde, ein unsägliches Gejaule...) und damit der Sieg auch nicht an die Ukraine gehen bzw. dort stattfinden dürfen. Aber wenn es gegen Russland geht schei.... man halt auf die Regeln.linkin_park schrieb via tvforen.de am 03.08.2017, 12.58 Uhr:
Trollolol!
Das hätten sie schon letztes Jahr nach diesem unsäglichen ukrainischen Ausdruckstanz machen müssen. In diesem Fall wäre eine Interverntion heute gar nicht nötig, weil der ESC dann nicht in der Ukraine stattgefunden hätte. Merke: immer an die Konsequenzen denken!
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