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Schwarzseher: NetCologne schaltet Kabel-TV-Anschlüsse ab

Am 1. Juli begann im Kabelfernsehen eine neue Ära: Das sogenannte Nebenkostenprivileg ist weggefallen. Anders als bisher dürfen die Kosten für den Kabelempfang seitdem nicht mehr automatisch auf die Nebenkosten umgelegt werden. Mieter können stattdessen nun selbst entscheiden, ob sie Kabelfernsehen empfangen möchten oder nicht. Ein Problem stellen in dem Zusammenhang jedoch jene Nutzer dar, die sich bisher nicht um den Abschluss eines eigenen Vertrags mit einem Kabelanbieter gekümmert haben, aber trotzdem weiter dessen TV-Signal nutzen - und davon dürfte es nicht allzu wenige geben. Nach vier Monaten beginnt NetCologne deshalb damit, gegen solche "Schwarzseher" vorzugehen.
Wir haben uns bewusst im Sinne der Kundinnen und Kunden für einen langen Übergangszeitraum entschieden und umfassend über die Änderung im Kabelfernsehen informiert. Die 'Schwarzseher', die unseren TV-Anschluss weiter nutzen, aber nicht bezahlen, schalten wir jetzt sukzessive ab. Auch wenn das für uns mehr Aufwand bedeutet, sind wir es doch unseren zahlenden Kunden schuldig
, erläutert Ulf Menssen, Bereichsleiter Privatkundengeschäft bei NetCologne.
In der Praxis ist das Abschalten der Kabelsignale der nicht-zahlenden Haushalte jedoch äußerst umständlich, da dies nicht einfach von zentraler Stelle aus möglich ist. Stattdessen müssen Techniker geschickt werden, die dann jedes einzelne betroffene Haus abarbeiten. Machbar ist dies jedoch und zwar auf unterschiedlichen Wegen. In manchen Mehrfamilienhäusern können Kabelanschlüsse für ausgewählte Wohnungen zentral vom Keller aus gesperrt werden. Darüber hinaus gibt es sogenannte Sperraufsetzer, die auf den Kabeldosen in den Wohnungen angebracht werden können. Nicht zuletzt ist es rechtlich sogar erlaubt, ganze Häuser vom TV-Kabelnetz zu trennen, wenn der überwiegende Teil der Haushalte keinen Vertrag abgeschlossen hat.
NetCologne betrachtet sein angekündigtes Vorgehen für angebracht, da man laut eigener Aussage schon mehrere Monate vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes betroffene Mieter, Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften direkt angeschrieben habe. Darüber hinaus gab es Aushänge in den Häusern, die die Mieter über die Notwendigkeit informierten, einen individuellen Vertrag abzuschließen, um den Kabelempfang weiter nutzen zu können. Wer der drohenden Abschaltung vorbeugen möchte, kann auch jetzt noch über eine Hotline bei NetCologne einen Vertrag abschließen.
Deutschlands größter Kabel-TV-Anbieter Vodafone informierte bereits vor dem Stichtag auf seiner Website: "Ohne einen eigenen Vertrag ist es spätestens dann nicht mehr möglich über den Kabelanschluss TV zu schauen." Auch Vodafone behielt sich in solchen Fällen das Recht vor, Kabelanschlüsse zu sperren, so dass Mieter irgendwann nur noch einen schwarzen Bildschirm sehen. Betroffene Nutzer erhielten in den vergangenen Wochen von Vodafone Post mit dem Hinweis auf die bevorstehende Deaktivierung des Kabel-TV-Signals, sofern nicht vor Ablauf einer Frist der nötige Vertrag abgeschlossen wird.
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Leserkommentare
Maxedl schrieb via tvforen.de am 13.11.2024, 18.49 Uhr:
Verschlüsselung des TV-Signals geht nicht?
Hier in Österreich hat der Kabelbetreiber Liwest eine Grundverschlüsselung gemacht.
Der Gesetzgeber hat aber festgelegt dass einige Sender unverschlüsselt sein müssen.
Dies wird Belegungsregime oder Neudeutsch als „Must Carry“-Regelung bezeichnet.So benötigt man nur einen Fernseher der das digitale TV-Signal entschlüsseln kann.
Fast alle aktuellen Fernseher der letzten Jahre können das.
Der Kabelbetreiber verhindert damit das Schwarzsehen.Aber ich weis nicht wie das in Deutschland geregelt wird.
Doch mit einer Verschlüsselung entfallen doch diese Sperraufsetzer,
da nur zahlende Kunden das volle Programm empfangen.Puri schrieb via tvforen.de am 15.11.2024, 15.41 Uhr:
Vermutlich müssten die öffentlich-rechtlichen auch in Deutschland nur unverschlüsselt gesendet werden.Grundsätzlich würde das aber schon gehen, setzt dann voraus dass die Endgeräte das entschlüsseln können.
Oder man müsste sich ein entsprechendes "Kästchen" kaufen bzw. mieten (oder man bekommt es sogar gestellt), was dann aber wieder Kosten (und auf Kundenseite Änderungen) verursacht. Auf alle Fälle fallen erstmal Kosten an für die Karten und das entsprechende Erklärmaterial.Ausserdem kann man davon ausgehen dass die Klientel die hier tatsächlich noch für Kabelanschluß bezahlt eher vom betagterem Alter sind, und sicherlich nicht sehr technikaffin. Das wird dann anfänglich zu hohem Supportaufwand führen.Und wenn es dann eh schon zu so eine grundlegenden Änderung der häuslichen Technik kommt, dann steht der Kabelanschluß plötzlich auch wieder in Konkurrenz zum Streaming. Warum dann nicht eine Magentabox, oder Waipu oder weiss der Geier was es da alles gibt wo man die linearen Programme streamen kann. Damit verlieren sie weitere Kunden.Tom Franke schrieb am 27.10.2024, 20.48 Uhr:
GEZ ist schon in Ordnung. Ich schau mir das Ganze über Mediathek an.Die privaten Werbeschleudern sehe ich mir sowieso nicht an!
Das Kabelfernsehen jetzt jedermann selbst entscheiden kann, ist vollkommen in Ordnung. Ich brauche es nicht und nutze es schon lange nicht mehr. Zutritt zu meiner Wohnung bekommt aber kein "Vodafoner". Da müssen sie sich was anders einfallen lassen!streamingfan schrieb am 25.10.2024, 15.52 Uhr:
ich bin froh darüber, dass das Kabelfernsehen nicht mehr in den Nebenkosten mit drin ist. Als nächstes sollte nun noch die GEZ-Gebühr endlich verschwinden.
Marcus Cyron schrieb am 12.11.2024, 17.52 Uhr:
Es gibt schon seit Jahren keine GEZ mehr. Aber he - wen kümmert die Realität, wenn man Unsinn labern und Lügen verbreiten kann? Es haben nicht aus ungefähr insbesondere die etwas gegen den ÖRR, die es selbst mit der Wahrheit nicht so genau nehmen und deshalb solche Medien die es noch tun, nicht mögen. Dass die Undemokraten ausgerechnet mithelfen müssen die Demokratie zu finanzieren - hach, wie traurig.
Stefan_G schrieb am 25.10.2024, 21.34 Uhr:
...und wo noch mehr Werbeunterbrechungen kommen werden - wie in den USA?
Nein danke.
Der Beitragsservice muss weiterhin erhalten bleiben!
Alles andere ist übertriebener Geiz...stefanb3000 schrieb via tvforen.de am 25.10.2024, 14.44 Uhr:
TV Wunschliste schrieb:
Ein Problem stellen in dem Zusammenhang
jedoch jene Nutzer dar, die sich bisher nicht um
den Abschluss eines eigenen Vertrags mit einem
Kabelanbieter gekümmert haben, aber trotzdem
weiter dessen TV-Signal nutzen - und davon dürfte
es nicht allzu wenige geben.
Gibt es für diese Behauptung eigentlich irgendwelche Quellen? Ich lese das immer wieder und bisher gab es immer nur unbewiesene Behauptungen/Beschuldigungen.
Die betroffenen, die ich kenne, waren froh über den Wegfalls dieses sogenannten Privilegs und nutzen nun alternative Anbieter oder haben den Abschluss auch vorher schon nicht mehr benutzt.Also bitte fügt hier Quellen hinzu, ansonsten handelt es sich bei diesem Artikel im besten Fall um üble Nachrede.Old School schrieb am 25.10.2024, 07.45 Uhr:
Ha da bin ich mal gespannt wie das bei meiner Mutter wird. Vor 11 Jahren nach Vaters Tod kündigte sie den Anschluß. Im Haus hat schon immer jeder Mieter seinen Vertrag direkt mit der damaligen Kabel-BW gemacht. Es kam nie ein Techniker um das abzuklemmen, den das Kabel wurde im Keller an das alte Dachantennenkabel angeklemmt und versorgt so alle Etagen. Mittlerweile hat die Betreiber4ma alle paar Jahre gewechselt, nie war jemand da um die Dose abzuklemmen bzw. zu versiegeln. Offiziell steht natürlich eine Zimmerantenne da. 😉 Aber sie schaut ja teils wochenlang nicht und wenn pennt sie davor ein. Es werden meist Reisefotos geschaut oder die digitalisierten Dias aus den 60er bis 70er Jahren.
Hitparadenfan schrieb via tvforen.de am 25.10.2024, 07.03 Uhr:
Das mit dem "Sperraufsetzer" wird nicht so einfach sein. Dazu müsste der Techniker die Wohnung betreten. Wenn der Nutzer dem Techniker den Zutritt verweigert weil er vom "Hausrecht" gebraucht macht, wird man nichts machen können. Ein Zutritt gegen den Willen des Nutzers würde man als Hausfriedensbruch bezeichnen....also wird man nicht alle Schwarzseher zur Rechenschaft ziehen können.
KrachBummEnte schrieb am 25.10.2024, 16.45 Uhr:
klar kann man da was machen
dann wird halt das ganze Haus vom Kabelnetz getrennt
dafür muss dann keiner ins HausBlitzbirne schrieb via tvforen.de am 25.10.2024, 15.59 Uhr:
So sehe ich das auch. Und was wird die Folge sein? Die Kosten der Kabelanbieter für das Bereitstellen der Programme wird auf die (kleiner werdende) ehrliche, zahlende Kundschaft aufgeteilt. So wie wir auch im Supermarkt die vielen Ladendiebstähle mitbezahlen müssen!
Hitparadenfan schrieb via tvforen.de am 25.10.2024, 11.01 Uhr:
Das ganze ist nämlich so als in den 1980er Jahren das Kabelfernsehen eingeführt wurde da gab es ja sozusagen die "Baumstrucktur" von der Eingangsdose am Haus wurden die Kabelstränge immer wieder innerhalb des Hauses verlängert, da bliebe in dem Fall nur der Sperraufsatz. Und da hat Puri recht, das wäre ein erheblicher Kostenaufwand wenn man da jeweils nen Techniker rausschicken würde.Also da wurden wieder Gesetze am Schreibtisch entworfen, wo wieder keiner Ahnung von der Praxis hat, aber das ist ja nichts neues bei unserer Politik.
Puri schrieb via tvforen.de am 25.10.2024, 09.53 Uhr:
Also mal abgesehen dass es rechtlich fraglich ist ob so ein Techniker einfach in eine Mietwohnung darf (hier ist ja das Problem dass der Kabelanbieter keinen Vertrag mit dem Mieter hat. Er kann also gegenüber dem Mieter keine Ansprüche geltend machen. Und ein Mieter muss nur dann bauliche Änderungen zulassen wenn sie dem Werterhalt oder (und selbst das nur eingeschränkt) der Wertsteigerung dienen):Ein Techniker der kommt kostet Geld. Die Verplombung kostet Geld. Ein Sperraufsatz noch viel mehr.
Es gibt praktisch nichts was den Mieter daran hindert den Sperraufsatz zu entfernen sobald der Techniker aus der Wohnung ist. Oder einfach die komplette Dose zu tauschen.Zusätzlich angenommen der Mieter zieht aus, und der Nachmieter zieht ein und würde tatsächlich einen neuen Kabelvertrag machen, dann müsste der Techniker wieder kommen.Und jetzt rechne das mal durch was die an einem Kunden verdienen verglichen mit den Kosten dort zweimal einen Techniker hinzuschicken. Die Situation für die Kabelanbieter ist hier wirklich denkbar schlecht, und ich halte es für deutlich wahrscheinlicher dass sie eher den Dienst einstellen oder sich halt darauf einstellen dass es immer weniger zahlende Kunden gibt und die Schwarzseherquote recht hoch ist. Das können sie ja auch bei ihren Lizenzgebühren geltend machen.Wilkie schrieb via tvforen.de am 25.10.2024, 09.33 Uhr:
Helmprobst schrieb:
Hitparadenfan schrieb:
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> Das mit dem "Sperraufsetzer" wird nicht so
einfach
> sein. Dazu müsste der Techniker die Wohnung
> betreten. Wenn der Nutzer dem Techniker den
> Zutritt verweigert weil er vom "Hausrecht"
> gebraucht macht, wird man nichts machen
können.
> Ein Zutritt gegen den Willen des Nutzers würde
> man als Hausfriedensbruch bezeichnen....also
wird
> man nicht alle Schwarzseher zur Rechenschaft
> ziehen können.
Ich kenne mich auf diesem Gebiet nicht wirklich
aus, vermute aber, dass es doch einen Weg gibt.
Denn es geht in den meisten Fälle ja um Mieter,
und wenn der Vermieter - mit Ankündigung - einen
Techniker bzw. Handwerker schickt, um in seiner
Wohnung bauliche Massnahmen durchzuführen, muss
der Mieter wohl den Zugang gewähren. So ist es
ja, wenn ein Ableser kommt oder ein Zähler
(Wasser, Strom usw.) ausgetauscht werden muss...
Hinzu kommt: Die Zähler sind Eigentum der Anbieter von Strom/Wasser, die ein gesetzliches Recht auf Zugang haben. Bei Kabelanschlüssen wird es ähnlich sein, d. h. der Übergabepunkt ist Eigentum des Kabelanbieters. Es gibt ein Hausrecht, aber das ist nicht unbegrenzt. Schornsteinfeger, denen der Zutritt verwehrt wird, verschaffen sich mit einem richterlichen Beschluss und mit Hilfe der Polizei Zutritt, wenn es nicht anders möglich ist.Helmprobst schrieb via tvforen.de am 25.10.2024, 09.24 Uhr:
Hitparadenfan schrieb:
Das mit dem "Sperraufsetzer" wird nicht so einfach
sein. Dazu müsste der Techniker die Wohnung
betreten. Wenn der Nutzer dem Techniker den
Zutritt verweigert weil er vom "Hausrecht"
gebraucht macht, wird man nichts machen können.
Ein Zutritt gegen den Willen des Nutzers würde
man als Hausfriedensbruch bezeichnen....also wird
man nicht alle Schwarzseher zur Rechenschaft
ziehen können.
Ich kenne mich auf diesem Gebiet nicht wirklich aus, vermute aber, dass es doch einen Weg gibt. Denn es geht in den meisten Fälle ja um Mieter, und wenn der Vermieter - mit Ankündigung - einen Techniker bzw. Handwerker schickt, um in seiner Wohnung bauliche Massnahmen durchzuführen, muss der Mieter wohl den Zugang gewähren. So ist es ja, wenn ein Ableser kommt oder ein Zähler (Wasser, Strom usw.) ausgetauscht werden muss...Davon abgesehen sehe ich den Fehler hier klar auf Seiten der Politik. Die hat mal wieder eine unsinnige Regel aufgestellt, die privatwirtschaftliche Unternehmen auf eigene Kosten und zulasten der zahlenden Kunden umsetzen müssen... Die Infobriefe von Vodafone wurden ja bestimmt aus einem Budget finaziert, dass genauso in die Verbesserung meines Angebots als zahlender Kunde hätte investiert werden können. Einerseits befürworte ich das Vorgehen von NetCologne, andererseits sehe ich es als Fan des linearen Fernsehens auch kritisch, wenn man da bewusst in Kauf nimmt dass die Nutzung weiter zurückgeht.Impala_1967 schrieb am 24.10.2024, 23.23 Uhr:
"Nicht zuletzt ist es rechtlich sogar erlaubt, ganze Häuser vom
TV-Kabelnetz zu trennen, wenn der überwiegende Teil der Haushalte keinen
Vertrag abgeschlossen hat."
DAS soll NetCologne mal bitte versuchen.TobiasS0810 schrieb am 25.10.2024, 01.06 Uhr:
Ja, wenn die Oma im Erdgeschoss der einzige Kunde im Haus ist, darf sie weiter bezahlen, obwohl das ganze Haus vom Kabel TV getrennt wurde? Verstehe ich das richtig?
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