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Urteil im 'Pumuckl'-Prozess

von Ralf Döbele in Vermischtes
(13.09.2006, 00.00 Uhr)
Landgericht gibt Zeichnerin Recht

Nach jahrelangem Rechtsstreit setzte sie sich durch. Barbara von Johnson, die ursprüngliche Zeichnerin des 'Pumuckl' gewann am Mittwoch ihren Prozess vor dem Landgericht München I. So wurde entschieden, dass der Bayerische Rundfunk und die Produktionsfirma Infafilm in Zukunft sowohl die Sendung  "Pumuckl TV", als auch den Spielfilm "Meister Eder und sein Pumuckl" nur mit Zustimmung der Zeichnerin verwenden dürfen. Zudem wurde von Johnson ein "Fairnessausgleich" für Gewinne zugesprochen, die in der Vergangenheit mit 'Pumuckl' gemacht wurden.

1963 hatte Barbara von Johnson die Figur des Klabauters für einen Wettbewerb entworfen und gezeichnet. Dabei gab sie ihm die bekannten Charakteristika: übergroße Hände und Füße, sowie abstehende Ohren. In den 80er Jahren ließ Ellis Kaut, Kinderbuchautorin und Erfinderin von Pumuckl, die Figur dann von ihrem Schwiegersohn Brian Bagnall zeichnen. In diesen Jahren begann auch der Höhenflug des Klabauters auf der Leinwand und im Fernsehen. Zwar hatte von Johnson dem BR und der Produktionsfirma für die Serie  "Meister Eder und sein Pumuckl" die Genehmigung zur Nutzung der Figur gegeben, nicht jedoch für den gleichnamigen Spielfilm. Auch für die Nachfolgeserie  "Pumuckls Abenteuer", den Film "Pumuckl und der Blaue Klabauter" und das Format "Pumuckl TV" wurde sie nicht konsultiert.

In seinem Urteil gab die 21. Zivilkammer des Landgerichts von Johnson in vollem Umfang recht. BR und Infafilm wurden zur Gewinnauskunft verpflichtet. Sobald die mit Pumuckl erwirtschafteten Einnahmen dem Gericht vorliegen, wird die Zahlungshöhe im Rahmen des sogenannten "Fairnessausgleichs" nach dem Urheberrecht festgelegt werden. Hierbei handelt es sich um eine Anpassung finanzieller Leistungen bei einem "auffälligem Missverhältnis" zwischen einer ursprünglichen Pauschalvergütung und dem "unvorhersehbaren Erfolg" eines Werks. Dies scheint bei von Johnson und 'Pumuckl' gegeben. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Bayerische Rundfunk erwägt, in die Berufung zu gehen.


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Leserkommentare

  • experte schrieb via tvforen.de am 19.09.2006, 15.15 Uhr:
    wunschliste.de schrieb:
    Der Bayerische
    Rundfunk erwägt, in die Berufung zu gehen.

    Statt das Urteil zu akzeptieren....
  • nicetry schrieb via tvforen.de am 18.09.2006, 22.02 Uhr:
    Wenn ich Frau Johnson wäre, würde ich die Gelegenheit nutzen so einen Müll wie Pumuckl TV gleich ganz zu verhindern.
  • experte schrieb via tvforen.de am 19.09.2006, 15.13 Uhr:
    nicetry schrieb:
    Wenn ich Frau Johnson wäre, würde ich die Gelegenheit nutzen
    so einen Müll wie Pumuckl TV gleich ganz zu verhindern.

    Pumuckl TV ist wirklich grausam.