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Das deutsche Fernsehjahr 2021 im Rückblick: Retrofieber, Seriositätsoffensive und Wahl-TV XXL
von Glenn Riedmeier(25.12.2021)
Rundfunkbeitragserhöhung nach Turbulenzen genehmigt
Am 5. August wurde entschieden: Nach einem langwierigen Prozess kam es am Ende doch so, wie es sich die Rundfunkanstalten eigentlich schon ab Anfang des Jahres gewünscht hätten und der Rundfunkbeitrag wurde um 86 Cent angehoben. Nachdem Sachsen-Anhalt das Vorhaben monatelang blockiert hatte und Eilanträge von ARD und ZDF kurz vor Weihnachten 2020 vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen wurden, weil diese nicht ausreichend begründet worden waren, legten die Öffentlich-Rechtlichen Verfassungsbeschwerden bei der höchsten Instanz ein - mit Erfolg: Das Bundesverfassungsgericht urteilte und ordnete rückwirkend das Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung an.

Zuletzt betrug der Rundfunkbeitrag, der für die Öffentlich-Rechtlichen die Haupteinnahmequelle ist, 17,50 Euro pro Monat. Nach Ermittlung der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) hätte der Beitrag zu Jahresbeginn auf 18,36 Euro ansteigen sollen, um eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 auszugleichen. Doch damit der ausgehandelte Staatsvertrag in Kraft treten kann, müssen alle 16 Länderparlamente ihre Zustimmung geben - Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff tat dies nicht und zog den Gesetzesentwurf am 8. Dezember 2020 vor der Abstimmung im Landtag zurück.
Daraufhin haben ARD und ZDF rechtliche Schritte angekündigt. Das Bundesverfassungsgericht wertete diese gezielte Blockade durch Sachsen-Anhalt als Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit. Der Grund: Es sei nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen möglich, von der Empfehlung der KEF abzuweichen. Dies müsse aber von allen Bundesländern gemeinsam beschlossen werden, während das blockierende Verhalten von Sachsen-Anhalt verfassungsrechtlich nicht erlaubt sei. Erfüllt ein Land seine Mitgewährleistungspflicht nicht und wird dadurch die Erfüllung des grundrechtlichen Finanzierungsanspruchs unmöglich, liegt bereits darin eine Verletzung der Rundfunkfreiheit
, heißt es im Beschluss. Ein einziges Bundesland kann die Erhöhung des Rundfunkbeitrages nicht verhindern. Die Festsetzung des Rundfunkbeitrags muss frei von medienpolitischen Zwecksetzungen erfolgen.

Konkret wurde entschieden, dass der Rundfunkbeitrag mit Wirkung zum 20. Juli von 17,50 auf 18,36 Euro ansteigt. Nicht genehmigt wurde hingegen eine rückwirkende Erhöhung des Beitrags für das erste Halbjahr 2021, dennoch steht ARD, ZDF und Deutschlandradio eine Kompensation für die ausgebliebenen Einnahmen zu. Bei den getroffenen Bestimmungen handelt es sich um eine übergangsweise Zwischenregelung - in erster Linie, um den Öffentlich-Rechtlichen die nötigen Finanzmittel zu sichern. Denn das Verfahren begann nun von vorne und wird erneut einige Zeit in Anspruch nehmen, bis die staatsvertragliche Neuregelung in Kraft tritt. In diesem Zusammenhang sind bei der nächsten Festsetzung des Rundfunkbeitrags Kompensationserfordernisse wegen unterbliebener Beitragsanpassung zu berücksichtigen
, so dass der Rundfunkbeitrag sogar noch etwas höher ausfallen könnte.
Das Bundesverfassungsgericht betonte im Zusammenhang mit dem Beschluss die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Zeiten vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes andererseits
. Nicht nur deshalb wachse die Bedeutung des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit der ihnen obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltsicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden
.
ARD kündigt Programmreform an
Seit 1. Mai dieses Jahres ist Medienmanagerin Christine Strobl ARD-Programmdirektorin. Sie folgte auf Volker Herres, der dieses Amt seit 2008 innehatte. Gemeinsam mit ihrem Kollegen Florian Hager, der im Dezember zum neuen Intendanten des Hessischen Rundfunks gewählt wurde, und ARD-Chefredakteur Oliver Köhr bildet sie das neue Führungstrio. Schon recht bald nach ihrem Antritt kündigte Strobl an, dass es mit ihr kein einfaches "Weiter so" geben werde, sondern diverse, dringend nötige Schritte zu einer Überarbeitung des Programms angegangen werden sollen. Am 15. Oktober wurde ein umfangreiches Reformprojekt von den Intendantinnen und Intendanten nach vorheriger Beratung mit den ARD-Gremienvorsitzenden einstimmig verabschiedet.

Als übergeordnetes Ziel wurde formuliert, das Profil zu schärfen, um ein attraktives mediales Angebot für die gesamte Bevölkerung zu schaffen
- gerade im Hinblick auf die Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist dies auch unbedingt notwendig. Im Zentrum der Programmoffensive stehen der Ausbau der ARD Mediathek und die Profilierung des Ersten Deutschen Fernsehens. Sämtliche ARD-Gemeinschaftsangebote sollen so aufgestellt werden, dass sie sich ergänzen und sich zusammen an Jung und Alt richten.
Neben einer Überarbeitung des linearen Programmschemas sollen in der ARD Mediathek künftig regelmäßig eigene Highlights angeboten werden, die sich in der Machart an den Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer für dieses Medium ausrichten
. Indirekt wird somit also ein Unterschied bezüglich der Erwartungen an das althergebrachte lineare Programm im Vergleich zum On-Demand-Angebot gemacht. Ausdrücklich sollen die Mediatheken-Inhalte zielgruppenspezifisch und divers sein - in Gestalt von Dokumentationen, Filmen und Serien. Konkret soll es jährlich mindestens 25 Premieren von eigenproduzierten und internationalen fiktionalen Serien geben. Ausgebaut werden soll auch das Comedy-Angebot. Mehrere Dokureihen sind für die Mediathek ebenso geplant.

Noch einmal gerettet werden konnten die beliebten Nachmittags-Telenovelas Wir müssen angesichts unserer begrenzten Ressourcen überlegen, ob wir uns am Nachmittag noch ein fiktionales Angebot leisten können
, so Strobl im DWDL-Interview. Doch mit einem großen Kraftakt, der nur möglich ist, weil sich auch die beiden Produktionsgesellschaften kräftig ins Zeug legen
konnte das Ende der Serien noch einmal abgewendet werden. Die Fanbasis der Serien sei groß, allerdings würde man mit ihnen mutmaßlich keine neuen Zielgruppen mehr erreichen.
Die angekündigte Programmreform soll schrittweise, beginnend mit dem Jahr 2022, umgesetzt werden.
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Leserkommentare
Mitschi01 schrieb am 25.12.2021, 21.41 Uhr:
Kurz zur Person Christine Strobl, der jetzigen ARD-Programmdirektorin:
Sie ist die Tochter von Wolfgang Schäuble ( CDU - u.a. ehemaliger Innenminister ) und Ehefrau von Thomas Strobl ( CDU - u.a. Innenminister von Baden-Württemberg ).
Soviel zu den angeblich freien und unabhängigen Medien, wo TV, Partei und Politik so eng miteinander verknüpft sind. Da kann man manche Menschen schon etwas verstehen, wenn diese von " Staatsfernsehen " reden.Marcus Cyron schrieb am 25.12.2021, 13.12 Uhr:
In Anbetracht des wirklich schlechten „Hape und die 7 Zwergstaaten“ wäre Kerkeling wohl besser weg geblieben. Und bei den ganzen Abschieden 2021 ist nur wenig dabei, was wirklich fehlen wird. Ich sehe (dennoch) keine Zukunft für das klassische, lineare Fernsehen.
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