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WDR und Gebhard Henke einigen sich außergerichtlich

Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende: Der WDR und sein ehemaliger Fernsehfilmchef Prof. Gebhard Henke haben sich außergerichtlich auf ein Ende des Arbeitsverhältnisses geeinigt. Der WDR hatte zuvor Henke gekündigt (TV Wunschliste berichtete), dieser sah die Kündigung als nicht gerechtfertigt an und kündigte die Einlegung von Rechtsmitteln an. Ohne Beteiligung des Gerichts ging der Arbeitsrechtstreit nun also zu Ende.
Beide Seiten veröffentlichten anlässlich der Einigung eine gemeinsame Stellungnahme: "Nachdem das Vertrauensverhältnis zwischen dem WDR und Prof. Henke nicht mehr herzustellen ist, haben die Parteien entschieden, die Zusammenarbeit zu beenden." Darüber hinaus sind beide Streitparteien übereingekommen, über Inhalte der Vereinbarung keine Auskunft zu erteilen.
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"Er stellte sich mir vor, reichte mir seine rechte Hand und hörte nicht auf, sie zu schütteln. Seine linke Hand legte er dabei mitten auf meinen Po", hatte Charlotte Roche gegenüber Zeit Online zu Protokoll gegeben. "Ich bin an die Öffentlichkeit gegangen, damit sich auch andere Frauen trauen, ihre Geschichte zu erzählen. Und weil ich damit den Fehler wiedergutzumachen versuche, dass ich vor fünf Jahren nicht reagiert habe."
Auch weitere Frauen meldeten sich mit ähnlichen Anschuldigungen über ungewollte Berührungen an Bauch und Po. Daraufhin hatte der WDR Henke im April zunächst suspendiert und schließlich im Juni mit der Begründung des Vorliegens "glaubhafte(r) Vorwürfe sexueller Belästigung und Machtmissbrauch" gekündigt: Der WDR hatte die von den Frauen geschilderten Vorfälle als schwerwiegend und glaubhaft eingeschätzt. Henkes Anwalt Peter Raue bestätigte seinerzeit, dass der Entlassene rechtlich gegen die Kündigung vorgehen wolle: "Keiner der Vorwürfe ist zu Recht erhoben. Manches ist erfunden, manches ist falsch dargestellt", kommentierte Raue in einer Stellungnahme im Juni gegenüber Zeit Online. "Bei den Fällen ist kein einziger dabei, bei dem es um einen zurechenbaren schweren sexuellen Übergriff geht."
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